Genehmigter Urlaub wortlos gestrichen!

10. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bodybuilder28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Genehmigter Urlaub wortlos gestrichen!

Hallo Liebe Forengemeinde,

mein Anliegen ist folgendes. Ich bin Teilzeitarbeitnehmer (30 Std Woche) in einem Franchise Fitnessstudio (Kleinunternehmen, 6 Angestellte). Ich bin dort seit 5 Jahren Angestellt. Unsere Urlaubswünsche haben wir schriftlich bei unserem Chef bzw. Betriebsleiter eingereicht und dieser hat uns dies dann mündlich bestätigt und in einen Jahreskalender eingetragen welcher dann für alle ersichtlich im Personalraum hängt.

Meine Freundin arbeitet ebenso bei mir im Betrieb. Wir haben vor vielen Monaten Urlaub "beantragt" Ende Oktober 2013, welcher uns mündlich sowie über die Liste bestätigt/gewährt wurde.

Heute wurde uns vom Betriebsleiter der neue Dienstplan für besagten Oktober 2013 ausgehändigt. Dort wurde uns beiden der gewährte Urlaub einfach gestrichen und wir wurden für normale Dienste eingetragen. Auf eine Nachfrage hin von einer Kollegin die dies sah wurde ihr gesagt, das wäre mit uns/mir abgesprochen. Dies stimmt natürlich nicht, denn wir haben in der Woche Urlaub geplant und Hotels gebucht.

Eine andere Kollegin hat vor kurzem gekündigt und wird noch bis Ende Oktober arbeiten. Ihr Urlaub war eigentlich eine Woche VOR unserem. Nun hat dort der Betriebsleiter ebenfalls ihren Urlaub in die letzte Woche gelegt (dort wo unser Urlaub war!!) Wahrscheinlich, weil die Kollegin nun mal ihren Urlaub aufbrauchen muss/soll.

Normal sind 4 Leute pro Tag angedacht. 2 Frühschicht, 2 Spätschicht. Nun sind durch den Urlaub der gekündigten Kollegin in der letzten Oktober Woche nur noch 3 Mitarbeiter (exkl. Chef, der auch mal einspringen kann) einsatzbereit. Aber auch das wäre eigentlich kein Problem, denn seit einigen Monaten sind wir zu wenig Personal und es gibt oft 3er Schichten (1 Früh, 1 Mittel, 1 Spät).

Meiner Ansicht nach, sind wir völlig im Recht und uns kann nicht einfach der bereits gewährte Urlaub gestrichen werden. Ich denke auch, dass der Sachverhalt noch kein Notfall ist der dies gerechtfertigt.

Der besagte Plan wurde übrigens aus dem Personalraum entfernt, ein Glück habe ich in weiser Voraussicht ein Foto davon gemacht. Zudem können alle Mitarbeiter den zugesagten Urlaub bestätigen.

Wie seht ihr das Ganze, was sollen wir machen?

Danke und viele Grüße

Bodybuilder28



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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wenn der Urlaub bereits genehmigt war, und dieser dann nachträglich gestrichen wird, dann ist der Chef schadensersatzpflichtig für die Kosten, die euch entstanden sind, also Hotel. bzw. Stornokosten.

Ihr könntet den Chef darauf hinwiesen, dass ihr den Schaden ersetzt haben wollt und ihr notfalls über einen Rechtsanwalt den Schaden einklagen werdet.

Das dürfte vielleicht schon reichen. Wenn nicht, dann solltet ihr das auch tatsächlich tun.

Rein rechtlich ist es gar nicht möglich, so einfach den Urlaub zu widerrufen. Das heißt. Dass die urlaubsgenehmigung immernoch gilt und ihr theoretisch einfach fahren könnt. Das würde ich aber nicht tun, sondern vielmehr den oben erwähnten Schadensersatz androhen.





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"justice"

-- Editiert justice005 am 10.09.2013 18:41

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#2
 Von 
Bodybuilder28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für deine Einschätzung. Problem ist:

Unsere Hotels stornieren kostenfrei bzw. mit 20€ Servicegebühr...

Daher ist uns das Wichtigste, dass wir unseren Urlaub irgendwie antreten können. Siehst du da eine Möglichkeit? Wäre in unserem Fall eine Einstweilige Verfügung über das Arbeitsgericht möglich z.B.?

Danke!!

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:
Das heißt. Dass die urlaubsgenehmigung immer noch gilt und ihr theoretisch einfach fahren könnt.

Auch wenn die Urlaubsgenehmigung nur in Ausnahmefällen widerrufbar ist, einfach fahren wäre keinesfalls zu empfehlen.

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2007/urlaub-gestrichen-und-jetzt-15-2007.php:
quote:
Selbstbeurlaubung tabu

Wurde ein Urlaub trotz Genehmigung dennoch widerrufen, kann dies nicht einfach ignoriert werden. Ein Arbeitnehmer, der seinen genehmigten Urlaub antritt, obwohl dieser von seinem Arbeitgeber gestrichen wurde, fehlt unentschuldigt. Die Folgen einer so genannten Selbstbeurlaubung sind in aller Regel: Abmahnung und bei Nichterscheinen dann die (fristlose) Kündigung



Das Arbeitsgericht ersetzt im Eilverfahren die Zustimmung des Arbeitgebers.

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-- Editiert hamburgerin01 am 10.09.2013 19:49

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja, das ist richtig. Deshalb habe ich ja auch davon abgeraten, weil die Sache zwar gutgehen, aber auch nach hinten los gehen kann. Es gibt widersprüchliche Rechtsprechung, also lasst das.

In der Tat kann aber hier das Arbeitsgericht die Urlaubsgenehmigung ersetzen.



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"justice"

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#5
 Von 
Bodybuilder28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank euch!! Wie müssen wir vorgehen? Kann ich einfach zum Arbeitsgericht fahren, Unterlagen mitnehmen und dann wird das Ganze dort entschieden?



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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Das Hauptproblem bei diesem Rechtsstreit dürfte darin liegen, dass es sich hier um einen Kleinbetrieb handelt.

Hier hat man dann gründsätzlich das Problem, dass man auf der Abschussliste stehen dürfte, wenn man hier per Gericht den Urlaub erzwingt.

Ich würde Ihnen empfehlen - wenn Ihnen die Arbeitsstelle lieb ist - dass er erstmal die Stornogebühren übernimmt.

Das Problem ist auch, ob Ihr Foto als Beweismittel geeignet ist. Ist der dort von Ihnen eingetragen worden oder vom Chef? Wurde er dort gegengezeichnet?

Auf die Kollegen sollte man sich bei solchen Auseinandersetzungen nicht stützen, diese leiden nicht selten (es gibt Ausnahmen) dann unter plötzlichen Gedächtnisschwund, wenn sie gegen ihren AG aussagen sollen.

Hier sollte - gerade in einem Kleinbetrieb - das Gespräch gesucht werden.

Sie sollten sich auch in die Lage des AG versetzen, der durch die Kdg. + Ihren Urlaub doch in nicht kleine Schwierigkeiten kommt. Das ist für einen Kleinbetrieb natürlich ein Worst-Case-Fall. Sicherlich hätte hier eigentlich Ihr AG den ersten Schritt machen können, aber man muss hier abwägen, wie sehr man auf die Stelle angewiesen ist.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 10.09.2013 21:26

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#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
Das Hauptproblem bei diesem Rechtsstreit dürfte darin liegen, dass es sich hier um einen Kleinbetrieb handelt.

Hier hat man dann gründsätzlich das Problem, dass man auf der Abschussliste stehen dürfte, wenn man hier per Gericht den Urlaub erzwingt.

Ich würde Ihnen empfehlen - wenn Ihnen die Arbeitsstelle lieb ist - dass er erstmal die Stornogebühren übernimmt.


Wenn der Arbeitgeber dann noch 2 Leute selbst kündigt, dann kann er zusperren. Ich denke nicht, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit der Kündigung in Betracht ziehen wird.
Ansonsten stimmt das natürlich.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#8
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

erstmal haben wir ja einen Kleinbetrieb, mit der Möglichkeit für den AG, jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen zu können und somit ohne große Chance für den AN, sich gegen eine derartige Kündigung zu wehren-
das sollte man immer im Hinterkopf haben

zum zweiten kostet eine einstweilige Verfügung Geld,
zudem folgt im Anschluß immer noch ein Hauptverfahren, daß auch mit Kosten verbunden ist, sofern kein Vergleich zustandekommt

zum dritten scheint mir diese vorherige "Beantragung" als auch die "Genehmigung" etwas wacklig, auf keinen Fall aber 100%ig wasserdicht

ich würde in eurem Fall von einer Klage absehen,
und eine einvernehmliche Einigung suchen - auch zu einem späteren Zeitpunkt





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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#9
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Wenn der Arbeitgeber dann noch 2 Leute selbst kündigt, dann kann er zusperren. Ich denke nicht, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit der Kündigung in Betracht ziehen wird.


Zum jetzigen Zeitpunkt natürlich nicht, aber auf längere Sicht höchstwahrscheinlich, das sollte man sich bewusst sein.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#10
 Von 
Bodybuilder28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Rege Beteiligung hier, danke dafür. Ich denke wichtig ist, dass die Urlaubsbeantragung und Genehmigung schon immer so gehandhabt wurde.

Der Urlaub wird in diese Liste vom Chef eingetragen und galt somit immer als bestätigt und genehmigt. Es gab nie eine Gegenzeichnung bisher.

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#11
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Der Urlaub wird in diese Liste vom Chef eingetragen und galt somit immer als bestätigt und genehmigt. Es gab nie eine Gegenzeichnung bisher.


Das mag sein, aber sollten Sie jetzt auf diesem Urlaub bestehen, sieht der AG auch zukünftig ein hohes Risiko, dass ihm plötzlich gleichzeitig 2 MA abgehen. Bei einem Kleinbetrieb mit nur 6 MA ist das ein beträchlicher Risiko-Faktor, den er dann auf längere Sicht höchstwahrscheinlich abstellen wird, mit den entsprechenden negativen Konsequenzen für Sie und Ihre Freundin.

Ist es wirklich nicht möglich den Urlaub auf einen anderen Termin zu schieben, wenn der Chef wieder für Ersatz gesorgt hat?

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#12
 Von 
Bodybuilder28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ehrlich gesagt nein. Bitte sehen Sie das nicht als sturköpfig oder ignorant bzw. egoistisch an.

Meine Freundin ist ab Mai 2014 eh nicht mehr bei uns, da sie Studentin ist und dann ihr Duales Studium beendet hat. Uns wurde vor einigen Tagen eh schon gesagt, dass zukünftig nicht mehr 2 MA gleichzeitig in Urlaub dürfen.

Daher bestehen wir auf diesen Urlaub, denn das ist einfach eine Sache des Prinzipes. Die Art und Weise ist eine Unverschämtheit seitens Betriebsleitung und dann noch den Urlaub der Kollegin verschieben in unsere Zeit und unseren dafür wortlos zu canceln ist nicht ok. Ich denke da pflichten Sie mir bei.

Ich werde aber morgen erstmal das Gespräch mit dem Betriebsleiter suchen. Mit Hinweis auf gebuchte Reise und Stornokosten etc. Weitere Schritte behalte ich mir dann vor.



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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Reden ist natürlich am besten, wenn es klappt. Wenn nicht, finde ich hier den Rechtsweg angebracht. Sie haben rechtzeitig beantragt und die dünne Personaldecke ist allein das Problem des Arbeitgebers.

Ich komm jetzt mal zurück auf Ihre Frage:

quote:
Wie müssen wir vorgehen? Kann ich einfach zum Arbeitsgericht fahren, Unterlagen mitnehmen und dann wird das Ganze dort entschieden?


Erstmal beim Gericht nach den Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle erkundigen und dort nachfragen, welche Unterlagen benötigt werden.


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#14
 Von 
Bodybuilder28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank! Dann werde ich gleich mal schauen was in dem Gespräch herumkam und mich noch mal melden.

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#15
 Von 
Bodybuilder28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

So, das Gespräch war ernüchternt, wie ich es erwartet hatte.
Ich habe ganz nett mit Betriebsleiter gesprochen, was denn mit unserem Urlaub passiert ist.

Der wurde gestrichen, denn der Chef hatte ja schon vor ein paar Tagen in einem Gespräch angekündigt, dass zukünftig keine 2 MA mehr in Urlaub dürfen. Aha... Und die Kollegin die gekündigt hat und zu unserer Zeit in Urlaub fährt, das ging nicht anders da sie so viele ÜS und noch Resturlaub hat. Aha...

Wir sollen doch einfach stornieren, wird schon nicht viel oder gar nix kosten und wenn doch das mit dem Chef klären. Aber ihn lieber nicht überstrapazieren...

Super Gespräch. Habe mich dann freundlich bedankt und bin gegangen. Die Eltern meiner Freundin klären das grade auch mit ihrem Anwalt ab. Das wollen wir so einfach nicht stehen lassen.

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#16
 Von 
Bodybuilder28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Will Euch natürlich auf dem Laufenden halten um zu sehen wie es weitergeht!

Wir waren letzte Woche beim Arbeitsgericht und haben beide Klage eingereicht sowie eine Einstweilige Verfügung beantragt. Wir wurden nun beide vorgeladen mit Geschäftsführung bzw. Vertretung. Soll erstmal ein Gütetermin bzw. Mediationstermin sein. Denke dann wird jenachdem weiter entschieden.

Haben es heute dem Betriebsleiter persönlich mitgeteilt um ihm nicht nur die Briefe vor den Latz zu knallen.

Grüße

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#17
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Danke, dass Sie uns auf dem Laufenden halten!

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