Geld verschwunden...

19. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
sommerkind85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld verschwunden...

Hallo zusammen,
folgendes hat sich zugetragen: meine direkte vorgesetzte hat nach einem geschäftsabschluss eine höhere summe bargeld entgegengenommen, auf die sie dem kunden herausgeben musste, da aber nicht genug bargeld im hause war, beauftragte sie mich, das soeben von ihr gezählte geld auf der bank zu wechseln...da der kunde nun noch warten musste, bemühte ich mich um eile und nahm das geld ( dummerweise ohne es erneut zu zählen und ohne zu wissen wieviel) an mich und brachte es zur bank, dort wechselte man mir den betrag und ich übergab meiner vorgesetzten diesen, sie zählte ihn nach und meinte festzustellen, dass eine gewisse summe fehle...nun hat man mich aufgefordert den fehlenden betrag von meinem lohn zu erstatten...ist das rechtens?

-----------------
""

-- Editiert am 19.10.2009 17:28

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.10.2009 14:11:01
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sommerkind85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

es handelte sich um einen betrag von € 5.500,- in fünfhundertern....
sie wollte mir zuerst nur einen mitgeben, hat sich aber dann entschlossen mich alles wechseln zu lassen...in hunderter und fünfziger...fünfhundert sollen angeblich fehlen...

-- Editiert am 19.10.2009 17:35

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

ob die forderung rechtens ist oder nicht - du hast offenbar die a*********karte in der geschilderten konstellation. die forderung, die differenz zu begleichen, ist vielleicht noch der kleinste schadenl, möglich wäre auch eine verdachtskündigung.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119321 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:
dummerweise ohne es erneut zu zählen und ohne zu wissen wieviel

Das ist Pech, denn nun fehlt der Beweis das es von Anfang an zu wenig war.

Da wird wohl außer zahlen nur noch der Weg vor Gericht bleiben. Erfolgschancen für dich: ca. 5%.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.464 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen