Hallo,
ich arbeite als Aushilfe an der Kasse in einer Videothek. Mir ist durch eine ziemlich miese Masche Geld gestohlen worden, bei welcher Spiele gekauft und mit einem 500€-Schein bezahlt wurden. Da mir die Schichtleiterin (welche im übrigen beim beinahe ganzen Vorgang neben mir stand) keine gegenteilige Anweisung gegeben hatte, habe ich das Geld gewechselt. Dann wollten die beiden die Spiele doch nicht, ich musste stornieren, es war alles ein wenig unübersichtlich, ich habe das Geld zurückgenommen, bin aber nicht weggegangen (wie gesagt, war ja auch nicht allein), bei der Rückgabe des Geldes müssen sich die beiden aber 120€ eingesteckt haben (es waren viele Scheine, da ist es mir nicht sofort aufgefallen). Die Schichtleiterin hatte das Geld irgendwann beiseite genommen und wohl auch gezählt, mir dann zugerufen, dass was fehlt, da war es dann aber schon zu spät. Ich bin zwar noch hinterher, hab die beiden aber nicht mehr zu fassen bekommen, da ich auch nicht sofort geschnallt habe, dass das Geld jetzt wirklich geklaut wurde.
Wie ist jetzt die Lage? Muss ich das Geld ersetzen und inwiefern liegt die Verantwortung bei mir? Kann ich dafür gekündigt werden? Wie verhalte ich mich am besten?
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Geld geklaut! Ersatz+Kündigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ist schwierig aber merke dir zunächst mal folgendes: Krumme Touren gibt es immer und wenn jemand (in welcher Form auch immer) stehlen will, wird er das irgendwie auch hinbekommen können.
Zunächst einmal muss dir der Arbeitgeber nachweisen, dass dich eine Schuld trifft. Es gibt Fälle, in denen man sich verwundert die Augen reibt. Beispielsweise hier: http://www.ra-croset.de/presse/kuendigung-diebstahl-unterschlagung-betrug.php
Es könnte fahrlässig sein, wenn es klare Handlungsanweisungen gab, ab Summe X oder ab 100€ Scheinen immer einen Kollegen dazuzurufen und wenn dir das auch so beigebracht wurde. Aber selbst fahrlässige Handlungen rechtfertigen bestenfalls eine Abmahnung.
Ob du nun fahrlässig gehandelt hast, wieviel Mitschuld die Schichtleiterin traf, die neben dir stand, ob euch überhaupt eine Schuld trifft, das sollte dann doch ein Richter klären. Ich persönlich würde auch aus meiner (jedoch gut 15 Jahre zurückliegenden) Erfahrung als Nebenjobler sagen, dass es ärgerlich wenn sowas passiert, dass man aber in aller Regel durchaus mit einem blauen Auge davon kommt (beim ersten Mal). Der Frust des Ladenbesitzers entlädt sich dann zu Recht meist gegen die Trickbetrüger, so sie denn gefasst werden.
Eine Garantie ist diese Erfahrung nicht. Für die Zukunft: Jemand, der mit größeren Scheinen bezahlt ist IMMER mit Vorsicht zu genießen. Da dann lieber dreimal nachzählen, immer das Geld so ablegen dass der Kunde niemals zugreifen kann, ggf. einen Kollegen herbei rufen.
Große Scheine sind eher atypisch, Bankautomaten geben in aller Regel maximal 100€ Scheine aus, meist nur 50€ Scheine.
-- Editiert mepeisen am 09.10.2012 00:19
Es gibt verschiedene Modelle, etwa bei der Bahn, da tritt der Kassenverantwortliche immer für den Schaden ein. Ich find das nicht so dolle, ist aber so.
Wenn Du den zurückerhaltenen Betrag nocht sofort nachgezählt hast, könnte man abgesehen davon evtl. auch von grober Fahrlässigkeit ausgehen, für die der Mitarbeiter immer haftet. Es gibt entsprechende Versicherungen, die einspringen, in so Fällen. Du hast keine? Sollte eigentlich jeder haben, der mit Kassen zu tun hat. Denn Trickbetrüger gibt es ja letztlich immer.
Für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sehe ich allerdings keinen Grund.
wirdwerden
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-- Editiert wirdwerden am 09.10.2012 08:37
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@wirdwerden:
"Es gibt verschiedene Modelle, etwa bei der Bahn, da tritt der Kassenverantwortliche immer für den Schaden ein."
Das dürfte eher die Ausnahme als die Regel sein. Wozu ist sonst das Mankogeld eingeführt worden?
Mehr zum Thema:
http://suite101.de/article/mankogeld-a76491
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Nun ja, Bahn ist ja nicht ein so ganz kleiner Arbeitgeber! Aber abgesehen davon. Wenn man im vorliegenden Fall zu grober Fahrlässigkeit kommt, dann muss die TE auf jeden Fall haften!
wirdwerden
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Hallo,
das Nachzählen des Geldes durch den TE war der Schilderung nach schwer möglich, da die Schichtleiterin dies bereits tat. Wenn die unmittelbare Vorgesetzte in den Vorgang eingreift, so trägt sie meiner Einschätzung nach auch ab dann die Verantwortung.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
quote:
Wenn die unmittelbare Vorgesetzte in den Vorgang eingreift, so trägt sie meiner Einschätzung nach auch ab dann die Verantwortung
Nö, sonst könnte ja jeder AN pfuschen und dann die Überprüfung durch den Vorgesetzten als Ausrede dafür nehmen, wieso er für den Pfusch nicht mehr verantwortlich sei.
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BAG 8 AZR 175/97
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4. Eine vertragliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über die Haftung des Arbeitnehmers für einen eingetretenen Waren- oder Kassenfehlbestand (Mankohaftung) ist wegen Verstoßes gegen die einseitig zwingenden Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung unwirksam, wenn und soweit dem Arbeitnehmer kein gleichwertiger Ausgleich geleistet wird.
BAG, Urteil vom 17. September 1998 - 8 AZR 175/97
- Landesarbeitsgericht Berlin
Ich kann mir schwer vorstellen, dass das der BR der deutschen Bahn noch nicht mitbekommen hat.
Ansonsten dürfte hier meines Erachtens keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, auf einen Trickbetrüger kann wohl jeder reinfallen.
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