Geld fehlt in der Kasse - Kündigung !

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gizmo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld fehlt in der Kasse - Kündigung !

Hallo !

Ich habe am 01.12.05 in einer Praxis als Aushilfe (400 Euro-Basis) angefangen. Alles lief super, bis zum 19.12.05 !
Die Chefin kam morgens auf mich zu und unterstellte mir, ich hätte Geld aus der Praxiskasse gestohlen und "bat mich zu gehen" !
All meine Beteuerungen, ich hätte nichts mit der Sache zu tun, interessierten sie nicht. Sie hatte ihr Urteil bereits gefällt und ich musste die Praxis verlassen.

Am selben Tag schickte ich ihr ein Fax, indem ich nochmal meine Unschuld beteuerte und sie bat, mir wenigstens meine geleisteten Stunden (20) auszuzahlen. Gleichzeitig erkundigte ich mich bei einem Anwalt nach der Rechtslage. Dieser empfahl mir, mich direkt ans Arbeitsgericht zu wenden, da die Kündigung mündlich erfolgt ist und deshalb unwirksam sei usw.
Ich entschied mich jedoch, erst einmal abzuwarten, in der Hoffnung, am Ende des Monats doch noch mein Geld zu bekommen ?!
Aber leider kam nichts....!
Ich rief also am 02.01.06 in der Praxis an und wollte von der Chefin wissen wann und ob sie mein Geld überwiesen hätte.
Sie meinte daraufhin, sie hat nichts überwiese, weil wir hätten ja keinen Stundenlohn ausgemacht ?!
Was für ein Blödsinn ! Ich war auf Minijob-Bais (400 Euro) angestellt...was ist denn das für eine dumme Ausrede ?!
Sie murmelte noch etwas ins Telefon und plötzlich machte es "Klick" - sie hatte eindach aufgelegt !

Ich schrieb also wieder ein Fax und forderte sie auf, mir mein Geld auszuzahlen und mir vor allem Beweise für den angeblichen Diebstahl vorzulegen. Das kann sie aber nicht, weil ich definitiv nichts gemacht habe...!

Ich habe mich im Internet schlau gemacht und sowohl eine fristlose Kündigung als auch eine Verdachtskündigung ist in diesem Fall unwirksam, da sie keine Beweise hat !

Nun rennt mir die Zeit davon und ich bin am überlegen, was ich machen soll ?
Wenn ich zu einem Anwalt gehe, kann der sicher mehr "rausholen" als das Arbeitsgericht...vor allem geht es mir ja um die Zahlung meines Gehaltes und auch um eine Anzeige wegen Verleumdung...das Problem ist nur...den Anwalt müsste ich selber zahlen, denn ich habe keine Rechtschutzversicherung...?

Habt Ihr evtl. irgend welche Tipps, was hier besser/ratsamer ist ? Arbeitsgericht oder Anwalt ?

Gruss
Gizmo

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

also diese Fragestellung ist etwas merkwürdig... kein Anwalt kann alleine etwas rausholen, wenn die Gegenseite sich weigert zu zahlen. Aber ein Anwalt kann dich vor dem Arbeitsgericht vertreten und dir helfen, deine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen...

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#2
 Von 
Gizmo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, wenn meine Frage etwas merkwürdig gestellt wurde, aber ich kenne mich damit nicht aus. Ich hatte noch nie was mit dem Arbeitsgericht zu tun und es ist auch das erste mal, wo mir gekündigt wurde...noch dazu aufgrund eines so absurden Vorwurfes !

Ich habe das nur gefragt, weil halt auf dem Arbeitsgericht "nur Rechtspfleger" sind. Was heißt das genau ? Kennen die sich denn aus und können die genauso handeln, wie ein RA ?

Gruß
Gizmo

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#3
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Am besten, du schaust beim Arbeitsgericht vorbei und erkundigst dich dort nach weiterer Hilfe (Beratungsschein für Rechtsanwalt etc.).

Im übrigen: justice005 hat Recht. Ein Rechtsanwalt allein kann nicht "mehr herausholen als das Arbeitsgericht".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@gizmo123

wenn ich dich richtig verstehe, bist du, nach ausspruch dieser fristlosen, nicht mehr zur arbeit gegangen? hast deine arbeitskraft nicht zur verfügung gestellt? es gibt aber bisher keine schrifliche form der fristlosen? was steht auf den faxen?

geh zum arbeitsgericht, reich vorsorglich klage ein, bei der formulierung helfen die dir. außerdem solltest du dringend einen anwalt aufsuchen, aber nicht den, der dich abgewimmelt hat. bei arbeitsgerichtsprozessen zahlt immer jeder selbst, du hast aber eventuell anspruch auf beratungsschein und anschließend pkh.der anwalt wird sicher beantragen in seiner klage, dass das av weiter besteht, zusätzlich wird er auf zahlung des gehalts klagen.
nur mal so: du bist momentan nicht gekündigt!!! wenn deinem ag einfällt dir rückdatiert fristlos zu kündigen, dazu noch mit dem vorwurf des diebstahls, der ja zu beweisen wäre, wird der zuständige arbeitsrichter dem ag schon sagen was fakt ist! du hast sehr gute chancen, dass die chefin dich solange bezahlen muß wie es keine kündigung gibt..


sunbee

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#5
 Von 
guest-12325.04.2010 12:31:35
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für deinen Hinweis

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