Geld fehlt aus Kasse: Müssen alle aus Abteilung dafür aufkommen?

2. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Leipzig84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld fehlt aus Kasse: Müssen alle aus Abteilung dafür aufkommen?

Hallo,

in unserer Immobilienfirma fehlt aus der Kautionskasse der Mieter ein bestimmter Betrag. Die Kasse ist aber abgeschlossen und es können nur zwei oder drei Personen daran. Unser Chef will nun den Fehlbetrag auf die gesamte Abteilung umlegen, auch auf diejenigen die am Tag, seitdem das Geld fehlt, gar nicht da waren. Darf er das? Danke für jede Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Nein, darf er natürlich nicht.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Kollektivschuld gibt es nicht. Wenn viele Personen Zugriff haben und nicht eindeutig beweisbar ist, wer den Fehlbetrag verursacht hat, kann der Schaden auf keinen AN abgewälzt werden.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Ebenso.
So misslich ein Diebstahl ist - wegen des Verlusts, vor allem aber wegen der unkontrollierbaren Verdächtigungen und des Misstrauens, das dann aufkommen kann - umlegen kann der Chef den Verlust nicht. Wohl aber über Änderungen des Zugangs und der Kontrolle nachdenken.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Im übrigen sollte man den Chef mal daruaf hinweisen das so eine "Kautionskasse" mehr als problematisch ist.
Denn sie entspricht nicht den Vorgaben des § 551 BGB und kann neben zivil- auch strafrechtliche Folgen haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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