Gekündigt Resturlaub 49 Tage

19. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.11.2020 05:35:50
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)
Gekündigt Resturlaub 49 Tage

Kann mir bitte jemand Helfen? Ich bin ziemlich verzweifelt.

Kurze Vorgeschichte: "Ich bin am 01.04.2009 in einer Spedition eingestellt worden als Leiter für Lager und Archiv, da ich auf Grund körperlicher Gesundheit (Knieprobleme) keine Umzüge erledigen kann. Es ist eine Möbelspedition.
Ich hatte aber nur einen gewerblichen Arbeitsvertrag, ohne genaue Tätigkeitsbeschreibung. Ich wurde laut vertrag als "gewerblicher Mitarbeiter" eingestellt.
Habe einen PKW und eine Telefonkarte, auch zur privaten Nutzung erhalten. Natürlich wurde aus steuerlichen Gründen nichts schriftlich vereinbart. LEIDER.
Am 26.05.2010 hatte ich nach der Arbeit einen privaten Unfall. Ich wurde von einem Auto angefahren und war dann insgesamt bis zum 06.03.2011, also etwas über 9 Monate, krank geschrieben.
Mein Chef hat mir öfter, telefonisch Versichert (meine Freundin hat dies auch mitbekommen), dass ich, wenn ich wieder Fit bin, meinen Arbeitsplatz und sämtliche Vergütungen zurück erhalte.
Bei einem persönlichem Gespräch mit meinem Chef war auch unser Büroleiter dabei, der dies auch mitbekommen hat.
Nun komme ich am 07.03.2011 zur arbeit und mir wurde ganz trocken mitgeteilt, dass mein Arbeitsplatz schon lange vergeben sei. Ich solle jetzt als "Möbelträger" ohne Führungsfunktion arbeiten. Natürlich gibt es keine Vergünstigungen wie PKW und Telefonkarte.
Ich teilte mit, das ich aus anderen Gründen eingestellt bin und das ich so körperlich anstrengende Arbeiten nicht durchführen könne. Dem Chef war es egal.
Ich versuchte also den Anforderungen gerecht zu werden. Nach zwei Tagen harter Arbeit musste ich mich leider wieder krank schreiben.
Am 02.05.2011 bin ich dann wieder zur Arbeit gefahren, weil ich mich körperlich Fit fühlte. Ich bakam nach Absprache mit der Disposition nur noch leichte Arbeiten zugeteilt. Das ging eine Woche gut.
Am 10.05.2011 musste ich mittags um 12:00h meine Arbeit abbrechen, da ich riesen Schmerzen im Rücken hatte. Seit dem bin ich wieder krank geschrieben. Bekomme Tetrazepam, Iboprofen 800 und Novalgin Tropfen. Damit sind die schmerzen einigermaßen auszuhalten.
Heute kam dann meine Kündigung ins Haus. Per Boten. Ich musste den Empfang quittieren.

Folgendes stand drin: "Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses.

Sehr geehrter Herr SEUTERJUNG,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30.06.2011.

Gleichzeitig stellen wir Sie mit sofortiger Wirkung unter Fortbezahlung der Bezüge und unter Anrechnung auf restlichen Urlaubsanspruch mit sofortiger Wirkung frei.

Wir bitten um Rückgabe der Arbeitskleidung andernfalls stellen wir €127,00 in Rechnung.

Wir sind nach der gegenwärtigen Gesetzeslage verpflichtet, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Sie sich unverz+glich persönlich beid er für Sie zständigen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden haben.

Mit freundlichen Grüßen
BLABLABLA"

Ich will ja gar nicht mehr zurück, nach diesem ganzen Hickhack. Das ist ja Mobbing pur. Hinzu kommt, dass mein Onkel in meinem Büro gestorben ist. Das Interesse ist auch aus diesem Grunde nicht mehr so hoch, dort zu arbeiten. Ich bin ja noch immer krank geschrieben, vorraussichtlich bis zum 27.06.2011, da ich Kortisonspritzen ab dem 07.06.2011 drei Wochen lang erhalte.

Nun meine Frage: Ich habe laut Buchhaltung noch 49 Tage Urlaub. Zur Zeit bin ich ja noch krank geschrieben. Muss der Arbeitgeber die Urlaubstage auszahlen? Habe ich Anspruch auf eine, wenn auch geringfügige, Abpfindung?

Wie teuer wird ein Anwalt für Arbeitsrecht in dieser Sache? Mein Nettolohn beträgt €1300,00.

Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus für hoffentlich helfenden Antworten. Vielen Dank.
Euer Seuterjung


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5 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

das erste und schwerwiegendste thema ist natürlich die kündigung selbst. frage: willst du dagegen vorgehen? wenn ja: mit welchem ziel? ein recht auf abfindung gibt es nicht - die abfindung kommt ins spiel, wenn die kündigung für den AG auf schwachen füßen steht. also: unterliegt die firma überhaupt dem kündigungsschutzgesetz? das ist bei mehr als zehn beschäftigten der fall. wenn nicht, haben firmen es leichter mit der kündigung.
auf anfrage muss der ag dir übrigens die kündigungsgründe mitteilen.
weiter: du bist freigestellt a)unter weiterzahlung der bezüge und b) mit anrechnung des ausstehenden urlaubs.
letzteres geht nur, wenn du tatsächlich gesund wärest. folglich kann urlaub nur und allenfalls für die zeit zwischen krankheitsende und arbeitsende angerechnet werden, der rest wäre gegebenenfalls auzubezahlen.

was ein anwalt kostet, wird er dir auf anfrage sagen - da geht es um den streitwert, den i.d.r. das gericht festsetzt. allerdings brauchst du für die erste instanz nicht zwingend einen anwalt - du musst aber genau wissen, was du erreichen willst, damit du entsprechende anträge stellen kannst. anders als bei strafgerichten etwa ermittelt der arbeitsrichter keineswegs den sachverhalt, sondern hält sich an (schlüssigen) vortrag und an die anträge.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ein genereller Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Da müssten weitere Umstände hinzukommen, wie Kündigung gem. § 1a KSchG oder mit dem BR ausgehandelter Sozialplan. Eine Kündigung nach § 1a KSchG liegt hier nicht vor und ich denke auch mal, dass es keinen Sozialplan gibt.

Eine Abfindung müsste man mit dem AG daher aushandeln. Das wird aber nur funktionieren, wenn die Frist für die Kündigungsschutzklage noch nicht abgelaufen ist und vermutlich lässt sich der AG sowieso nur durch die Klage bewegen.

Urlaub, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht verfallen ist, muss abgegolten werden. Ob das mit den 49 Tagen passt, kommt darauf an, wie die Buchhaltung gerechnet hat. Für 2011 dürftest du wohl nur den 1/2 Jahresurlaub haben. Aber Achtung während der Laufzeit der Urlaubsabgeltung ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Allein für den Kündigungsschutzantrag ist das Vierteljahreseinkommen maßgeblich (§ 42 Abs. 3 GKG ). Es geht dabei ums Brutto und nicht ums Netto. In deinen Fall könnte ein Anwalt aber noch darauf kommen, weitere Anträge zu stellen. Üblich ist der Weiterbeschäftigungsantrag, für den 2 weitere Bruttomonatsgehälte (also 2/12 der Jahresvergütung) hinzugerechnet werden. Auch wird oft ein Zwischenzeugnis eingeklagt. Dafür wird der Streitwert dann nochmal um en Bruttomonatseinkommen erhöht. In deinem Fall könnte man dann auch noch auf die Idee kommen, dass man einklagt, dass die Zuweisung der Arbeit als Möbelpacker unwirksam ist und du auf deinem alten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden musst. Wieviel Bruttomonatsgehälter das Gericht dann aber dafür hinzurechnet, weiß ich nicht. Wenn keine Rechtsschuztversicherung besteht und auch keine ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt werden würde, sollte daher dem Anwalt in jedem Fall ein genauer Auftrag erteilt werden, was er gerichtlich geltend machen soll. Vor dem Arbeitsgericht trägt nämlich jeder seine Kosten selbst. Ich gehe mal davon aus, dass dein Bruttoeinkommen monatlich bei ca. 2.000 € liegt und mithin das Vierteljahreseinkommen bei 6.000 € liegen würde. Allein für das gerichtliche Verfahren und einen Vergleichsschluss würde der Anwalt dann 1.431,57 € bekommen.

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#3
 Von 
guest-12318.11.2020 05:35:50
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Anwaltlich wollte ich eigentlich nicht vorgehen.
Eine Abfindung ist mir auch egal.

Was ich aber gerne wissen wollte ist, ob mir der Arbeitgeber meinen Urlaub auszahlen muss.

Ich bin ja jetzt noch krank geschrieben und das vorraussichtlich bis zum 30.06.2011.

Kann er einfach sagen, er verechnet die restlichen Arbeitstage, die ich noch bis zum 30.06.2011 hätte arbeiten müssen, mit meinem Urlaub? Auch bei bestehender Krankschreibung?


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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

da du bis zum 30.6. krankgeschrieben bist, fällt das ende der krankschreibung zusammen mit dem kündigungstermin. es ist also kein tag offen, der für urlaub herhalten könnte. folglich muss der AG den urlaub ausbezahlen, sofern du nach dem 30. 6. nicht mehr krank bist, gegebenenfalls also mit der verzögerung, die sich aus der fortdauer der erkrankung ergibt.
krankheit und urlaub schließen einander aus. daher kann der AG da auch nichts tricksen.

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#5
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Ja, der Arbeitgeber muß zahlen.

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