Gekündiger Job plus Nebenjob

4. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 120x hilfreich)
Gekündiger Job plus Nebenjob

Hallo!

Eine sehr wichtige Frage, ich rufe am Montag zwar bei meiner Firma an, aber es wäre beruhigend vorher schon zu wissen ob mein Vorhaben klappt.

Vor 2 Wochen bin ich gekündigt worden (betriebsbedingt), mein alter Arbeitsvertrag geht noch bis 31.12.2006, ich bin freigestellt, bekomme aber meine Gehälter noch bis zum 31.12.2006 (Gehalt November + Dezember + Weihnachtsgeld = 3 Gehälter!!!).
Dass ich freigestellt bin und trotzdem mein reguläres Gehalt bekomme, habe ich schriftlich.

Wenn ich jetzt einen anderen Vollzeitjob gefunden hätte, dann wäre das Gehalt meiner alten Firma natürlich damit erloschen.

Jetzt habe ich aber einen super Nebenjob gefunden der mir auch total Spaß macht für < 400 Euro. (Auch bis 31.12.)

Kann es jetzt zu Problemen kommen?
Beeinträchtigt das in irgendeiner Weise mein altes Gehalt?

Ich konnte bisher nicht in meiner alten Firma anrufen da sich das alles ziemlich schnell ergeben hat, seit Freitag erst.

Ich wäre sehr dankbar für eure Antworten und Meinungen.

LG Zollerina

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. nebenjobs sind anzeige- nicht aber zustimmungspflichtig, will sagen: der AG hat nur ganz wenige möglichkeiten, das zu verbieten. da du freigestellt bist, ist nicht zu sehen, wie du durch einen nebenjob deine pflichten aus dem arbeitsvertrag verletzen könntest.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 120x hilfreich)

Hey das klingt ja schonmal gut! Danke für deine Antwort!

Schönes Wochenende
Zollerina

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
ich bin freigestellt,


Ist die Freistellung unwiderruflich?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 120x hilfreich)

Hallo Venotis,

sorry, verstehe nicht wie das gemeint ist!?
Unwiderruflich.... also dass ich dort keinesfalls mehr arbeiten werde ist schon sicher, ich hab ja schriftlich dass ich da nicht mehr hin muss.

Oder wie meinst du das?

LG Zollerina

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
ich hab ja schriftlich dass ich da nicht mehr hin muss


Kommt drauf an, was da im Wortlaut drinsteht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 120x hilfreich)

Okay:

"Hiermit vereinbaren die beiden Parteien Firma X und Frau X, dass Frau X ab 30.10.06 bis zum 31.12.06 freigestellt ist.

Sie erhält in dieser Zeit ihre derzeitigen monatlichen Bezüge. Mit der Freistellung sind andererseits alle Ansprüche auf anteiligen Urlaub abgegolten."

(Am 31.12.06 endet das Arbeitsverhältnis ja)

Bin schon gespannt auf die Antwort Venotis :)
LG und danke Zollerina

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Aus dem Text geht jetzt nicht eindeutig hervor, dass 'unwiderruflich' freigestellt wurde, aber das könnte natürlich der AG auch mündlich so mitgeteilt haben oder sich aus dem Hintergrund der Geschichte ergeben, den wir nicht kennen.

Die Firma zu kontaktieren (was du ja sowieso tun wolltest) ist sicher kein Fehler. :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 120x hilfreich)

Vielleicht ist es genug zu wissen, dass mein alter AG mir keine Steine in den Weg legen will und selbst am liebsten keinen Streit und/ oder Rechtsstreit will, deshalb wir die Freistellung wohl unwiderruflich sein.

Er hätte kein Interesse daran, dass ich nochmal dort arbeite nur aus Spaß an der Freude und um mir den Nebenjob zu versauen.

Vond aher kann ich die Stelle annehmen und hab neben meinen 3 Monatsgehältern auch noch meine 800 Euro für den Nebenjob.

Ist das so richtig?

Grüße Zollerina

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 120x hilfreich)

Rein aus steuerrechtlicher Sicht usw.

Weil meine Firma gesagt hat, dass wenn ich eine Vollzeitstelle finde, dann ja mein Gehalt wegfällt (trotz Vereinbarung dass ich es bis 31.12.06 bekomme).

Weil ich nur entweder dort oder bei ner anderen Firma offiziell sein kann.

Aber bei < 400 Euro Jobs dürfte das ja nicht der Fall sein, da man die ja imemr annehmen kann.
Sorry dass ich so nervig und genau frage, aber ich freue mich so auf den Nebenjob und ich hab einfach Angst dass es doch irgendwie nicht klappt.

Und erst am Montag erfahr ich mehr, kanns halt gar nicht mehr erwarten :(

Grüße an euch alle
Zollerina

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Nö, steuerrechtlich sollte das kein Problem sein.
Das Finanzamt will nur seine Steuern. Verbieten zu arbeiten tut es nicht. ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.437 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen