Gehaltszahlung - Kann ich für die verspätete Restzahlung Zinsen verlangen?

4. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ramses
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltszahlung - Kann ich für die verspätete Restzahlung Zinsen verlangen?

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ein paar Fragen.

Wir bekommen seit einiger Zeit nur noch Abschlagszahlungen. Diese sind immer wieder in unterschiedlicher Höhe. Dieser Abschlag kommt schon verspätet auf unser Konto. Meistens nicht vorm 3. des Monats da. Laut Vertrag soll das Gehalt aber bis zum 30. des Monats überwiesen sein.

Gibt es irgendeine Richtlinie, die besagt, wie hoch die Abschlagszahlung sein muß. Und in welchem Zeitraum der Restbetrag überwiesen sein muß.

Das Problem an der Geschichte ist, in den letzten Monaten, der rest des Gehaltes erst so um den 20. des Monats, manchmal sogar noch später eingegangen ist. Für den letzten Monat gab es eine Abschlagszahlung in einer Höhe, da kommt jeder 400€ Jobber besser bei weg.

Kann ich für die Verspätete Restzahlung Zinsen Verlangen? Wenn ja in welcher Höhe und wonach richtet sich diese (Gesetz?) Kann ich dafür eine Mahnung an den AG schicken?

Soviel erstmal.

Danke für Eure Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Ramses,

Der Arbeitgeber hat sich - theoretisch - einfach an das zu halten, was vertraglich vereinbart ist.

Verzugszinsen kann man schon berechnen (Verzugszinsenrechenr gibts per Google), nur das sind lächerliche Centbeträge.

Eine Abschlagszahlung müsste man nicht hinnehmen, wenn das so nicht vereinbart ist, aber je nach Firmengröße, kann es dann sein, dass man das Problem Abschlagszahlung irgendwann gar nicht mehr hat sondern das Problem dann heißt 'Wie komme ich mit meinem alg aus?'.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine korrekte Lohnabrechnung und pünktliche Lohnzahlung.

Erstellt ein Arbeitgeber keine Lohnabrechnungen bzw. zahlt er nur Abschläge aus (und die auch noch unregelmäßig !), so ist das ein deutliches WARNZEICHEN, daß mit der Buchhaltung oder mit den Finanzen des Arbeitgebers etwas nicht stimmt !

>Ramses< sollte den Arbeitgeber schriftlich auffordern, die fehlenden Lohnabrechnungen innerhalb von 14 Tagen (klar datiert !) nachzureichen, die Restzahlungen innerhalb der selben Frist auf das Konto zu überweisen und künftig die vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten !

Reagiert der Arbeitgeber nicht, sofort Lohnzahlungsklage beim Arbeitsgericht erheben !

In der Zwischenzeit sollte >Ramses< bei seiner Krankenkasse (am Besten persönlich !) vorsprechen und nachfragen, ob der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt hat !

>Ramses< sollte auch prüfen, ob er die ausgefüllte Lohnsteuerkarte für 2005 schon zurückerhalten hat ! DRUCK MACHEN !!
Die reguläre Abgabefrist für Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuererklärung ENDET AM 31.Mai 2006 !!

@venotis:

Sorry, aber das ALG wird wenigstens pünktlich und vollständig bezahlt.
Und als Arbeitsloser kann sich >Ramses< nach einem >sauberen< Arbeitgeber umsehen, anstatt - wie jetzt - hinter seinem Geld hinterherbetteln zu müssen !


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