Gibt es Fristen, die nach einer angemahnten Gehaltszahlung eingehalten werden müssen?

8. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
InterUser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es Fristen, die nach einer angemahnten Gehaltszahlung eingehalten werden müssen?

Allgemeine Fragestellung:
Gibt es generelle zeitliche Fristen, die nach einer angemahnten ausstehenden Gehaltszahlung eingehalten werden müssen, um das gerichtliche Mahnverfahren noch anstreben zu können? Kann man direkt vor das Arbeitsgericht gehen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Sie können ausstehendes Gehalt vor dem Arbeitsgericht einklagen.
In sehr vielen allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sind Verfallsfristen für Lohn und Gehalt festgeschrieben - oftmals nur ca. 3 Monate.

Mein Tipp: Gehen sie mal zur Geschäftsstelle ihres Arbeitsgerichtes - die haben alle Tarifverträge da und können nachschauen und dann Tipps für's weiter Vorgehen geben. Oder sie gehen zum Anwalt (Erstberatung kostet nicht mehr als 180,-€ zzgl. MwSt.)

Gruß
MCNeubert

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