Gehaltskürzung nach Kündigung; keine Reaktion auf schriftliche Nachfrage

4. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
onida
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Gehaltskürzung nach Kündigung; keine Reaktion auf schriftliche Nachfrage

Hallo zusammen,

mein seit 01.10.2014 bestehendes Arbeitsverhältnis kündigte ich fristgerecht zum 31.10.2017. Zum Zeitpunkt der Kündigung hatte ich noch 16 Tage Resturlaub (das ist in meiner Kündigung auch entsprechend angegebenen und wurde bei der Kündigungsübergabe vom Arbeitsgeber unterzeichnet). Leider habe ich mir aber den Urlaubskalender nicht ausgedruckt, was ein Fehler war, wie sich jetzt feststellen lässt... Anfang Oktober (bzw. vom 29.09.-13.10.) hatte ich dann meinen "Jahresurlaub" und somit 10 Urlaubstage am Stück. In der Woche vom 16.10.-20.10. habe ich noch normal gearbeitet und danach die letzten 6 Urlaubstage angetreten.

Am 16.11.2017 hatte ich dann meine letzte Gehaltsabrechnung in der Post und stellte fest, dass mir nicht das volle übliche Gehalt überwiesen wurde. Rechnerisch entspricht der Abzugsbetrag einem Arbeitstag. Ich vermute also, dass mir ein Tag "zuviel genommener Urlaub" zu Unrecht abgezogen wurde. Die Vermutung gründet auch darauf, dass mein ehemaliger Arbeitgeber bei einem Gespräch am letzten Arbeitstag noch irgendwas von 5 Tagen Resturlaub gefaselt hat. Nun kann ich aber meine urlaubstage nicht nachweisen, da ich keine Kalenderausdruck bei mir habe. Jedoch habe ich ja Cheffes Unterschrift auf der Kündigung, die den Hinweis auf 16 Urlaubstage enthält. Immerhin geht es hier um einen Betrag von über Hundert Euro. Und hundert Euro haben oder nicht...

Zudem wurde während der gesamten Beschäftigungsdauer jeweils mit dem Oktober-Gehalt eine Art Sonderzahlung (erfolgsorientiert - je nach erzielten Projektergebnissen (laut Aussage des Arbeitsgebers bei der Einstellung), wobei der Betrag weder nachweisbar noch nachvollziehbar war, sondern eher einem halben Monatsgehalt entsprach) ausbezahlt. Eine Sonderzahlung ist nicht vertraglich fixiert. Greift hier dann dennoch eventuell eine Art "Gewohnheitsrecht"? Eine Sonderzahlung wurde mit dem letzten Gehalt nämlich auch nicht mit ausbezahlt.

Dem ehemaligen Arbeitgeber habe ich daraufhin eine E-Mail geschrieben und die oben genannten Fakten zum Resturlaub sowie einen Hinweis auf die nicht enthaltene Sonderzahlung (wenigstens anteilig für "die sehr gute erbrachte Leistung", die er mir am letzten Tag auch noch persönlich bestätigte) aufgeführt. Auf die E-Mail kam bisher keinerlei Reaktion zurück (inzwischen über 2 Wochen). Telefonisch konnte ich ihn vergangene Woche auch nicht erreichen.

Wie wäre nun das sinnvollste weitere Vorgehen? Und wie ist die rechtliche Lage in dem Fall zu bewerten?

Vorab besten Dank für die Hilfe und
viele Grüße

onida

-- Editiert von onida am 04.12.2017 09:26

-- Editiert von onida am 04.12.2017 09:29

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von onida):
Nun kann ich aber meine urlaubstage nicht nachweisen


Bei uns stehen die auf der Gehaltsabrechnung, dort mal nachgesehen?

Davon ab, im Arbeitsrecht gelten relativ kurze Ausschlussfristen, nun fast 5 Wochen nach Ausscheiden aus dem Unternehmen kann es gut sein, dass Ihre Ansprüche, sofern welche Bestanden, verfristet sind.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
onida
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Nein, auf der Gehaltsabrechnung stehen keine Urlaubstage - das lief in der Firma alles ein wenig anders als man sich das normalerweise vorstellt :/...

Das Gehalt wird monatlich zum 15. ausgezahlt. Die Gehaltsabrechnung erhielt ich am 16.11. Die E-Mail an den Geschäftsführer schrieb ich am 17.11. - somit sprechen wir hier von etwas über 2 Wochen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Die E-Mail an den Geschäftsführer schrieb ich am 17.11
Was für eine E-Mail? Du hast NIE eine solche Mail gesendet, anderes beweise erstmal ;)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
onida
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Die E-Mail an den Geschäftsführer schrieb ich am 17.11
Was für eine E-Mail? Du hast NIE eine solche Mail gesendet, anderes beweise erstmal ;)


Hallo und danke für deine Antwort.

Ok, das heißt den Inhalt der E-Mail nochmal in Briefform und am Besten per Einschreiben (Einwurf?) nochmal raus? Oder bin ich da was irgendwelche Fristen anbelangt schon "drüber"?

Wie schätzt ihr die Sache mit den Sonderzahlung ein?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
onida
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Nun habe ich eben mit dem Geschäftsführer telefoniert. Er machte mich darauf aufmerksam, dass meine Kündigung einen Formfehler enthielt und der 30.10., nicht der 31.10.2017, als Termin angegeben war.... wie peinlich :augenroll: !!! Sie hätten meine Angabe eben so in "ihrem System" übernommen und das hätte den Abzug des einen Tages zur Folge gehabt. Er würde das aber nochmals prüfen lassen (auch die Sache mit der Sonderzahlung) und würde sich wieder bei mir melden - was ich ihm definitiv nicht abkaufe...
Naja, Fehler sind dazu da, um daraus zu lernen. Ein falsches Datum im Kündigungsschreiben passiert mir hoffentlich nicht noch einmal! Zum Glück habe ich gestern nicht gleich noch einen Brief per Einschreiben raus geschickt.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen