Hallo,
ich habe eine Frage zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit.
Eine Kündigung des AG erfolgt 10 Tage nach Eintritt in die Firma, auf Vorschlag des AN.
Der AG erklärt dann dem Mitarbeiter 1 Woche vor dessen Ausscheiden "seine Anwesenheit in der letzten Arbeitswoche sei nicht mehr erforderlich, er brauche nicht mehr zu kommen". Dieses Angebot nimmt der gekündigte MA an und beibt fortan zu Hause.
Nun erhält der gekündigte MA die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt, aus der hervorgeht, dass das Gehalt rd. 400 Euro unter dem vereinbarten Bruttogehalt liegt und dass der MA die restlichen 10 Tage unbezahlten Urlaub gehabt habe (4 Arbeitstage plus WE/Feiertage).
Das 9 Tage nach Fälligkeit gezahlte Nettogehalt bestätigt die Angaben in der Arbeitsamtbescheinigung. Eine Lohnabrechnung liegt nicht vor.
Nun habe ich 3 Fragen:
1. Darf der AG das Gehalt auf diese Weise kürzen?
2. Hat der ehem. MA mit seiner Einwilligung auf Gehalt verzichtet?
3. Hat der ehem. MA einen Anspuch auf eine Lohnabrechnung?
Danke für Antworten,
Martin
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Gehaltskürzung durch unbezahlten Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Austitelung als "Urlaub" führt in die Irre: Der AG hat dich von der Arbeit freigestellt. Das sollte zu seinen Lasten gehen wenn er sagt, du bräuchtest dich in der Firma nicht mehr sehen zu lassen. M.E. hat der AG, wenn er dir kündigt, dich bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist auch zu bezahlen.
Wenn der AG nicht verständig reagiert, bleibt dir nur der Weg vors ArbGer.
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:blaubär:, danke für deine Antwort.
hier zeigt sich wieder mal der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
Stelle ich die Forderung, werde ich die Antwort erhalten, dass das ja mit mir abgesprochen sei. Ich habe mir im Moment des Angebots des zu-Hause-Bleibens schon gedacht, na, der will doch wohl nicht das Gehalt kürzen. Schande über mich, dass ich nicht schon da nach einer Gehaltskürzung nachgefragt habe. Aber ich glaubte nicht wirklich daran. Für ihn war das damit aber scheinbar klar.
Wegen 400 Euro werde ich nun keine Klage anstrengen, das ist mir emotional zu kräftezehrend.
Aber die Forderung werde ich in einem Brief zumindest noch einmal aussprechen.
Ich werde darin auch um die Ausstellung einer Lohnabrechnung bitten. Habe ich eigentlich einen Anspruch auf eine Lohnabrechnung, oder soll ich lieber meinen Mund halten und mich mit der reinen Zahlung des Nettogehaltes abspeisen lassen?
Danke für Antworten,
Martin
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-- Editiert Martin Beyerleyn am 11.04.2013 09:41
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/// Habe ich eigentlich einen Anspruch auf eine Lohnabrechnung, ...
dazu siehe
http://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++a006ec56-a624-11e0-7513-00093d114afd
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-- Editiert :blaubär: am 11.04.2013 18:22
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