Gehaltsanspruch verjährt ?

5. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)
Gehaltsanspruch verjährt ?

Hello,
mal angenommen ein Mitarbeiter war zwischen Februar 2017 und Oktober 2018 bei einem Unternehmen tätig, wo das Bruttogehalt bei 3000 € lag. Ihm wurde allerdings immer nur 2600 € bezahlt. Kann er noch sein fehlendes Gehalt für den Zeitraum geltend machen ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Shindy2015):
wo das Bruttogehalt bei 3000 € lag.
Moin, stand in seinem Arbeitsvertrag nur, dass ER monatlich 3.000,- als Gehalt bekommt?
Wann ist ihm denn aufgefallen, dass da was nicht stimmt?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Das kommt darauf an, ob eine Ausschlussfrist vereinbart ist. Wenn eine Ausschlussfrist vereinbart ist, kann die zwischen drei und sechs Monaten lang sein. Ohne Ausschlussfrist gilt die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Das kommt darauf an, ob eine Ausschlussfrist vereinbart ist. So ist es. Die steht entweder im Arbeits- oder im Tarifvertrag.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Ich bitte zu beachten, dass die verkürzte Verjährungsfrist aus Tarifverträgen o. Arbeitsverträgen aktuell vom Gericht gekippt wurde. Jedenfalls in dem Fall, wo die Separierung in Bezug auf den Mindestlohn nicht vorgenommen wurde. Ähnlich wie beim gesetzlichen Mindest- und Tarifurlaub.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ich bitte zu beachten, dass die verkürzte Verjährungsfrist aus Tarifverträgen o. Arbeitsverträgen aktuell vom Gericht gekippt wurde. Zu der aktuellen Entscheidung haben Sie sicher einen Link?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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