Gehaltsabrechnung per Stundenzettel

29. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)
Gehaltsabrechnung per Stundenzettel

Muß ein Unternehmen (bzw. die Angestellten) Stundenzettel führen für die Gehaltsabrechnung auf Stundenbasis zu erstellen?
Reicht es nicht, wenn der Chef abends die Stunden der Mitarbeiter notiert, die Abrechnung macht und die Notizen danach vernichtet? Es geht hier jetzt nicht darum, dass der Chef und der Arbeiter keine vertrauensverhältnis hätten, die Frage ist, ist der Betrieb verpflichtet Stundenzettel zu führen bzw. aufzubewahren?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Reicht es nicht, wenn der Chef abends die Stunden der Mitarbeiter notiert, die Abrechnung macht und die Notizen danach vernichtet?


Warum sollte das der Chef machen (wenn ers delegieren kann)?

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

meines wissens sind diese 'zettel' dokumente und unterliegen der aufbewahrungsplficht - sollte der chef schon aus eigenem interesse gut ablegen. auch seitens der berufsgenossenschaften wachsen die ansprüche an dokumentation.

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#3
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Eben das ist ja das Problem... Muß man oder nicht? Wenn ich mit meinem Chef so klar komme und wir uns "immer einig werden" dann muß doch kein Zettel da sein oder? Man hat gewisse Stunden offiziell auf seiner Abrechnung stehen...
Keine Frage, wenn Stundenzettel geschrieben werden muß der Chef sie Aufbewahren. Aber mussen diese geführt werden? Wo ist die Rechtsgrundlage?

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ggf. wird mal das finanzamt danach fragen, bei einer betriebsüberprüfung, und - wie gesagt - die berufsgenossenschaf interessiert sich auch für dergleichen. und die werden die rechtsgrundlagen kennen.
worauf du hinaus willst, riecht doch sehr nach kungelei (um es zart zu formulieren). und du baust darauf, dass das positive verhältnis zu deinem chef so weitergeht. und wenn nicht?? - da hat sich schon mancher getäuscht ...


üb lieber treu und redlichkeit, mein rat, vielleicht unerwünscht.

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#5
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Nein, kein Geklüngel! Es ist quasi ein 1-mann betrieb und der Chefist fast immer mit auf der Baustelle, es ist ein freundschaftliches Arbeitsferhältnis und er sieht nicht ein, die Bürokratie immer mehr auszubauen. Wie war es denn früher, Du hast 8 Stunden gearbeitet und hast deinen Lohn dafür erhalten - Bar und ohne Quittung versteht sich. Heute soll für jeden "furz"(sorry) irgendwin Wisch ausgefüll werden. Wenn er auch deutsch be*******n wollte, könnten wir auch die Stundenzettel manipulieren, der Zettel alleine ist ja kein Garant für die Korrektheit der Abrechnung. Wenn ich ein Festgehalt bekäme hätte ich doch auch keine Stundenzettel - oder?

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dann rede doch mit deinem Chef über ein Festgehalt, das könnt ihr durchaus vereinbaren.
Der Sinn der Stundenzettel: hier wird festgehalten, wann der Mitarbeiter wieviele Stunden für einen Kunden x tätig war. Gerade Handwerker sind ja am Tag manchmal für mehrere Kunden tätig.
Und dem Kunden werden dann ja die entsprechenden Handwerkerstunden in Rechnung gestellt oder der Chef hat eine gute Basis um zu kontrollieren, ob er seine Angebot sinnvoll erstellt (also verdient oder zubuttert).
Die Frage, ob es eine Pflicht ist, diese Stundenzettel auszustellen, kann ich dir nicht beantworten, ich benötige diese aber für unsere private Steuererklärung, um zu sehen, an wievielen Tagen mein Mann länger als 10, 12,14 Stunden (je nach Gesetzeslage ändert sich hier ja gerne mal was) tätig war.

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#7
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Zumindest vor einigen Jahren waren diese vom Mitarbeiter ge- und unterschriebenen Stundenzettel im Baugewerbe Pflicht, da sie zur Kontrolle durch das Arbeitsamt benötigt wurden. Bzgl. Schlechtwetter- und Kurzarbeitergeld-Leistungen durch das AA sollte damit ein Mißbrauch öffentlicher Leistungen durch die Geschäftsführung vermieden werden. Und die kamen - zumindest in unserem Betrieb - jedes Jahr vorbei und haben Zettel für Zettel mit den betrieblichen Abrechnungen und den Anträgen abgeglichen!
Grundlage für diese Pflicht war damals der Tarifvertrag - also bitte mal im aktuellen nachschauen.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#8
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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