Gehalt nach Ausbildungsende DRINGEND

27. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
nick.90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)
Gehalt nach Ausbildungsende DRINGEND

Folgendes:
Hab am 20.06 meine Prüfung bestanden und bin direkt am nächsten Tag in der selben Firma mit Arbeitsvertrag angefangen als Geselle.

Heute gucke ich aufs Konto und sehe da, dass sie mir meine Ausbildungsvergütung überwiesen haben.

Meine Frage ist ob sie das dürfen, denn theoretisch hab ich 1/3 des Monats vollbezahlt gearbeitet und das möchte ich dann ja auch haben.

Und die Ausbildungsvergütung ist ja kein Lohn oder Gehalt sondern soll die Kosten für die Ausbildung decken.

Übrigens: Bin Kfz-Mechatroniker bei einem großen Deutschem Autohersteller.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Grundsätzlich hat man natürlich nach bestandener Ausbildung einen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt.
Der Betriebsrat kann Ihnen das genau sagen.

Wann beginnt der Arbeitsvertrag?
Was genau steht da zur Entlohnung?

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Bevor du den Betriebsrat fragst, frage bei der Personalabteilung nach, denn vielleicht ist für dich schon für die Juli-Abrechnung eine Nachzahlung vorgesehen.

In vielen Firmen wird nämlich die Gehaltsberechnung vor dem 20. gemacht, und da hast du die Prüfung noch nicht bestanden gehabt...


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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nick.90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok, morgen wird erstmal aufjedenfall die Personalabteilung angerufen. Meiner Meinung nach steh ich vollkommen im Recht.

Arbeitsvertag gilt ab dem 21.06.12 und Zahlung erfolgt vertragsgemäß am Monatsende.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalfaterer
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Hoffentlich noch nicht zu späte, auch ich sehe das Gespräch mit der Personalabteilung zunächst als erstes Mittel.

Der Hinweis auf einen großen Automobilhersteller läßt mich vermuten dass mit SAP gearbeitet wird. Hier wäre es z.B. denkbar dass bei der Anlage, bzw. der Pflege Deiner Personalstammdaten z.B. ein Fehler passiert ist, nämlich hinsichtlich des Enddatums Deines Arbeitsvertrages. Ergänzend dazu hat man vermutlich vergessen eine sogenannte Personalmaßnahme anzulegen, die den Wechsel der Vertragsart berücksichtigt.
Wenn dem so ist, wäre das kein Grund zur Panik (wenngleich es ärgerlich ist), da diese noch nachgeholt werden kann und mit der nächsten Abrechnung alles entsprechend, nebst Nachzahlung, korrigiert wird.

Es macht einen besseren Eindruck wenn Du den Sachbearbeitern die Möglichkeit zur Korrektur gibst, statt den Betriebsrat einzuschalten. SAP ist nicht einfach und verlangt schon einiges vom Anwender.



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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Außerdem widerspricht "großer deutscher Automobilhersteller" der Vermutung, dass dort vorsätzlich ausgenutzt werden soll.

Bei uns in der Firma ist das auch so: bis zum 15. müssen alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen (z.B. Überstunden).

Überträgt man das auf deinen Fall, hast du ja den Teil bekommen, welcher am 15. dir schon sicher zustand (weil ja noch nicht sicher war, dass du bestehst). Der Rest wird nachberechnet.

Freundlich nachfragen dürfte weiter helfen.

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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich rate zur Entspannung - gerade in großen Betrieben kann es bei Änderungen eine gewisse Zeit dauern, bis Neuerungen durch sind. Gleich "Unrecht" zu schreien und auf action zu machen, scheint mir verfrüht und könnte deine Zukunft durchaus belasten.

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