Folgendes:
Hab am 20.06 meine Prüfung bestanden und bin direkt am nächsten Tag in der selben Firma mit Arbeitsvertrag angefangen als Geselle.
Heute gucke ich aufs Konto und sehe da, dass sie mir meine Ausbildungsvergütung überwiesen haben.
Meine Frage ist ob sie das dürfen, denn theoretisch hab ich 1/3 des Monats vollbezahlt gearbeitet und das möchte ich dann ja auch haben.
Und die Ausbildungsvergütung ist ja kein Lohn oder Gehalt sondern soll die Kosten für die Ausbildung
decken.
Übrigens: Bin Kfz-Mechatroniker bei einem großen Deutschem Autohersteller.
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Gehalt nach Ausbildungsende DRINGEND
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Grundsätzlich hat man natürlich nach bestandener Ausbildung einen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt.
Der Betriebsrat kann Ihnen das genau sagen.
Wann beginnt der Arbeitsvertrag?
Was genau steht da zur Entlohnung?
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Bevor du den Betriebsrat fragst, frage bei der Personalabteilung nach, denn vielleicht ist für dich schon für die Juli-Abrechnung eine Nachzahlung vorgesehen.
In vielen Firmen wird nämlich die Gehaltsberechnung vor dem 20. gemacht, und da hast du die Prüfung noch nicht bestanden gehabt...
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Ok, morgen wird erstmal aufjedenfall die Personalabteilung angerufen. Meiner Meinung nach steh ich vollkommen im Recht.
Arbeitsvertag gilt ab dem 21.06.12 und Zahlung erfolgt vertragsgemäß am Monatsende.
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Hoffentlich noch nicht zu späte, auch ich sehe das Gespräch mit der Personalabteilung zunächst als erstes Mittel.
Der Hinweis auf einen großen Automobilhersteller läßt mich vermuten dass mit SAP gearbeitet wird. Hier wäre es z.B. denkbar dass bei der Anlage, bzw. der Pflege Deiner Personalstammdaten z.B. ein Fehler passiert ist, nämlich hinsichtlich des Enddatums Deines Arbeitsvertrages. Ergänzend dazu hat man vermutlich vergessen eine sogenannte Personalmaßnahme anzulegen, die den Wechsel der Vertragsart berücksichtigt.
Wenn dem so ist, wäre das kein Grund zur Panik (wenngleich es ärgerlich ist), da diese noch nachgeholt werden kann und mit der nächsten Abrechnung alles entsprechend, nebst Nachzahlung, korrigiert wird.
Es macht einen besseren Eindruck wenn Du den Sachbearbeitern die Möglichkeit zur Korrektur gibst, statt den Betriebsrat einzuschalten. SAP ist nicht einfach und verlangt schon einiges vom Anwender.
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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"
Außerdem widerspricht "großer deutscher Automobilhersteller" der Vermutung, dass dort vorsätzlich ausgenutzt werden soll.
Bei uns in der Firma ist das auch so: bis zum 15. müssen alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen (z.B. Überstunden).
Überträgt man das auf deinen Fall, hast du ja den Teil bekommen, welcher am 15. dir schon sicher zustand (weil ja noch nicht sicher war, dass du bestehst). Der Rest wird nachberechnet.
Freundlich nachfragen dürfte weiter helfen.
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Ich rate zur Entspannung - gerade in großen Betrieben kann es bei Änderungen eine gewisse Zeit dauern, bis Neuerungen durch sind. Gleich "Unrecht" zu schreien und auf action zu machen, scheint mir verfrüht und könnte deine Zukunft durchaus belasten.
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