Führungszeugnis - neuer Arbeitgeber

5. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)
Führungszeugnis - neuer Arbeitgeber

Hallo,
ich habe eine grosses Problem. Vor ca zehn Jahren habe ich einige Leute aus der "Rechten Szene" kennengelernt. Ich bin jetzt seit ca 4 Jahren aber von Ihnen weg indem ich von mir aus eine Gewallt-Therapie gemacht habe und mit Hilfe meines Bewährungshelfers. Jetzt habe ich aber aufgrund einer Insolvenz meinen Arbeitsplatz verloren und mich neu beworben. Meine Arbeitszeugnisse sind einwandfrei und ich habe einen neuen Job gefunden aber die wollen jetzt ein Führungszeunis. Da stehen aber jetzt Eintragungen wegen Körperverletzung und verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen drin. wie kann ich das meinem neuen arbeitgeber beibringen das ich damit nichts mehr zu tun habe. Ich kann ein Schreiben meines Bewährungshelfers bekommen, wo drinsteht, dass ich halt alles getan habe um davon weg zu kommen und seit vier Jahren unauffällig bin und in (wie heisst es so schön) geordneten Verhältnissen wohne. Der Job ist als Einrichtungsberater in einem Möbelhaus. Also haben die Einträge ja auch nichts mit meinem Beruf zu tun. Gruss Angelus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, das solltest du am besten so wie hier beschrieben dem AG kundtun, bevor er das Führungszeugnis in den Händen hält.
Eine andere Möglichkeit seh ich da nicht.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

also, alles unter einem Jahr Knast wird nach drei Jahren gelöscht. Da müssen Sie aber sehr gravierende Vorstrafen haben, wenn die nach 4 Jahren noch drinstehen. Im übrigen sehen Sie das ganz richtig: Sie müssen versuchen, dem Arbeitgeber das zu erklären. Wenn er Sie trotzdem nicht einstellt, haben Sie halt Pech gehabt...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke, aber ich weiss nicht ob das noch drin steht. ich habe das Führungszeugnis jetzt erst angefordert. Ich stehe jetzt noch bis nächstes Jahr unter Bewährung und mein Bewährungshelfer ist bereit mir ein Schreiben über den Bewährungsverlauf zu geben, was durchweg positiv ist. Wenn ich das einfüge könnte das doch helfen,oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Wenn ich das einfüge könnte das doch helfen,oder?


Wir wissen nicht ob es hilft, die Arbeitsstelle zu behalten, schaden wird es sicher nicht.

Schau auf der Seite des Bundeszentralregisters, ob die Einträge noch im Führungszeugnis stehen könnten (ist von der Strafe abhängig). Und wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, das da noch ein Eintrag ist, dann solltest du offensiv damit dem AG gegenüber umgehen.
P.S. Vielleicht kannste auch im Forum Strafrecht fragen, wie lange sowas im Führungszeugnis drinsteht. Die kennen sich da sicher besser dazu aus als jemand der nur was zum Arbeitsrecht weiß.

-- Editiert von venotis am 06.03.2007 12:51:09

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwältin Stefanie Helzel
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

vielleicht wäre auch noch eine zusätzliche Referenz des ehemaligen Arbeitgebers zu bekommen. Wenn dieser ebenfalls bestätigen kann, dass keinerlei Vorkommnisse waren und das Verhalten nicht zu beanstanden war, kann die auch beim neuen AG sicherlich nicht schaden.

LG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.968 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen