Hallo,
ich habe eine grosses Problem. Vor ca zehn Jahren habe ich einige Leute aus der "Rechten Szene" kennengelernt. Ich bin jetzt seit ca 4 Jahren aber von Ihnen weg indem ich von mir aus eine Gewallt-Therapie gemacht habe und mit Hilfe meines Bewährungshelfers. Jetzt habe ich aber aufgrund einer Insolvenz meinen Arbeitsplatz verloren und mich neu beworben. Meine Arbeitszeugnisse sind einwandfrei und ich habe einen neuen Job gefunden aber die wollen jetzt ein Führungszeunis. Da stehen aber jetzt Eintragungen wegen Körperverletzung und verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen drin. wie kann ich das meinem neuen arbeitgeber beibringen das ich damit nichts mehr zu tun habe. Ich kann ein Schreiben meines Bewährungshelfers bekommen, wo drinsteht, dass ich halt alles getan habe um davon weg zu kommen und seit vier Jahren unauffällig bin und in (wie heisst es so schön) geordneten Verhältnissen wohne. Der Job ist als Einrichtungsberater in einem Möbelhaus. Also haben die Einträge ja auch nichts mit meinem Beruf zu tun. Gruss Angelus
Führungszeugnis - neuer Arbeitgeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, das solltest du am besten so wie hier beschrieben dem AG kundtun, bevor er das Führungszeugnis in den Händen hält.
Eine andere Möglichkeit seh ich da nicht.
MfG
Hi,
also, alles unter einem Jahr Knast wird nach drei Jahren gelöscht. Da müssen Sie aber sehr gravierende Vorstrafen haben, wenn die nach 4 Jahren noch drinstehen. Im übrigen sehen Sie das ganz richtig: Sie müssen versuchen, dem Arbeitgeber das zu erklären. Wenn er Sie trotzdem nicht einstellt, haben Sie halt Pech gehabt...
Gruß vom mümmel
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Danke, aber ich weiss nicht ob das noch drin steht. ich habe das Führungszeugnis jetzt erst angefordert. Ich stehe jetzt noch bis nächstes Jahr unter Bewährung und mein Bewährungshelfer ist bereit mir ein Schreiben über den Bewährungsverlauf zu geben, was durchweg positiv ist. Wenn ich das einfüge könnte das doch helfen,oder?
quote:
Wenn ich das einfüge könnte das doch helfen,oder?
Wir wissen nicht ob es hilft, die Arbeitsstelle zu behalten, schaden wird es sicher nicht.
Schau auf der Seite des Bundeszentralregisters, ob die Einträge noch im Führungszeugnis stehen könnten (ist von der Strafe abhängig). Und wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, das da noch ein Eintrag ist, dann solltest du offensiv damit dem AG gegenüber umgehen.
P.S. Vielleicht kannste auch im Forum Strafrecht fragen, wie lange sowas im Führungszeugnis drinsteht. Die kennen sich da sicher besser dazu aus als jemand der nur was zum Arbeitsrecht weiß.
-- Editiert von venotis am 06.03.2007 12:51:09
Hallo,
vielleicht wäre auch noch eine zusätzliche Referenz des ehemaligen Arbeitgebers zu bekommen. Wenn dieser ebenfalls bestätigen kann, dass keinerlei Vorkommnisse waren und das Verhalten nicht zu beanstanden war, kann die auch beim neuen AG sicherlich nicht schaden.
LG
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