Fristlose Kündigung zurück nehmen

22. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb408354-9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung zurück nehmen

Guten Tag, AG kündigt erst ordentlich, dann nachgeschoben fristlos, AN legt Kündigungsschutzklage gegen fristlose Kündigung ein, allerdings steht in dem Schreiben vom Gericht ...bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung nicht aufgelöst worden ist, sondern bis zum bis 28.2.fortbesteht". Sorry für die doofe Frage, aber ist das so zu verstehen, dass der AN die ordentliche Kündigung akzeptiert (bis zum 28.2.), nicht aber die fristlose? Es liegen zwar massive Verstöße vor, aber die fristlose Kündigung ist im Affekt ausgesprochen worden. Mir geht es darum, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar ist, ich aber kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung habe. Die Chancen, den Prozess zu gewinnen, sind ziemlich hoch, aber man muss ja nicht noch jemanden treten, der schon am Boden liegt. Allerdings möchte ich mich auch absichern. Wenn ich die fristlose Kündigung zurück nehme, gilt dann verbindlich die ordentliche Kündigung oder kann auch hiergegen geklagt werden? Wie gesagt, in dem Schreiben vom Gericht klagt der AN nicht auf Weiterbeschäftigung, sondern gegen die fristlose Kündigung. Danke.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich die fristlose Kündigung zurück nehme, gilt dann verbindlich die ordentliche Kündigung oder kann auch hiergegen geklagt werden?


Auch gegen die fristgerechte Kündigung könnte der AN klagen, was er scheinbar aber nicht gemacht hat. Wenn die Klagefrist von 3 Wochen noch nicht abgelaufen ist, wäre es jedenfalls theoretisch denkbar, dass noch eine Klage nachgeschoben wird.

Sollte dagegen die Klagefrist abgelaufen sein, dann gilt das Arbeitsverhältnis als zum 28.02.2018 beendet, wenn Du sofort anerkennst.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.639 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen