Fristlose Kündigung ohne Arbeitsverhältnis

21. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
cmc123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung ohne Arbeitsverhältnis

Vielleicht kann mir ja jemand helfen?

Also ich wurde ordentlich gekündigt, während einer Krankheit. Nachdem die erste AU verlängert wurde habe ich die Kündigung zum 20.1. erhalten. Leider wurde meine Krankmeldung über dieses Datum hinaus verlängert.
Jede AU ist weggeschickt worden (leider nicht per Einschreiben).
Heute, also einen Tag NACH Beendigung des Arbeitsverhältnisses, habe ich die fristlose Kündigung erhalten, mit der neuesten AU und der Begründung, dass diese erst nach 16 Tagen eingegangen sei....

Gilt diese überhaupt? Was habe ich jetzt eigentlich für Konsequenzen zu erwarten? (Vor allem bezüglich Arbeitsamt und Resturlaubsanspruch...)

Liebe Grüße CMC

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wie lange warst du in dem Unternehmen?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cmc123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war fast fünf Monate dort beschäftigt.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Und ist die AU-Bescheinigung erst so spät zum AG gesendet worden?

Aber selbst wenn, ein Grund für eine fristlose Kündigung ist das nicht. Außer Sie wurden genau aus dem Grund bereits vorher abgemahnt.

Sind die 6 Wochen Entgeltfortzahlung bereits vorbei? Wenn nicht, dann lohnt ein
Blick in § 8 EntgFG .

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Da die ordentliche Kündigungsfrist bereits abgelaufen war und in den ersten 6 Monaten ohne besonderen Grund gekündigt werden kann (soweit nicht Tarifverträge u.ä. dagegen sprechen), ist es zwar merkwürdig aber gegen die ordentliche Kündigung kann man ja eigentlich wenig tun.

Es sei denn in der ordentlichen Kündigung ist ein Grund angegeben und der ist falsch.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
cmc123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jede AU unverzüglich verschickt. Die Krankenkasse hat auch jeden Brief fristgerecht erhalten.
Die ordentliche Kündigung ist rechtens, dessen bin ich mir bewusst und ich würde auch gar nicht dagegen vorgehen wollen. Mir geht es um die fristlose Kündigung...
Gestern ist mir auch eingefallen, ich war 6 Tage nach der zweiten Krankschreibung bei meinem Arbeitgeber, und da hätte er mich darauf aufmerksam machen können, bzw. abmahnen können....
Es wäre laut Arbeitsvertrag ein Grund zur fristlosen Kündigung. Allerdings bestand dieser nur bis 20.1., die fristlose wurde mir erst am 21.1 zugestellt. Geschrieben hat er sie am 18. und am 19. verschickt.

Danke schonmal für die bisherigen Antworten.

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#6
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

was in einem Arbeitsvertrag als möglicher Grund für eine fristlose Kündigung steht, heißt noch gar nichts

das Manöver des AG macht eigentlich nur aus zwei Gründen Sinn :

- er möchte seine Lohnfortzahlung umgehen, die aufgrund des Anscheinsbeweises einer Kündigung in der Probezeit während Krankheit erstmal als krankheitsbedingte Kündigung vermutet wird, und auch über das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses hinaus andauern würde (6-Wochen -Zeitraum)

- oder er möchte dem AN "einen mitgeben"

beides scheitert an den bereits genannten Gründen:
man kann nicht etwas fristlos kündigen, was gar nicht mehr besteht

da es u.a. auf den Zugang beim Empfänger ankommt, wann eine einseitige Willenserklärung wie z.b. eine KÜndigung, wirksam erklärt wird, nicht wann der AG irgendetwas schreibt, ist die Sache eigentlich klar............

das Problem, den rechtzeitigen Zugang der AU-Bescheinigung beim AG zu beweisen, bleibt aber beim AN
allerdings kann der AG nur solange die Lohnfortzahlung verweigern, solange die AUB noch nicht vorliegt,
was sie nun aber tut, weshalb er auch zahlen müsste

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

quote:
Ich habe jede AU unverzüglich verschickt. Die Krankenkasse hat auch jeden Brief fristgerecht erhalten.


Hast Du die AU-Bescheinigung an die Krankenkasse geschickt und nicht direkt an den AG?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cmc123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Beide Arbeitgeber und Krankenkasse sollten die AU´s erhalten haben.... Da ich die Briefe immer gleichzeitig verschickt habe....

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