Fristlose Kündigung ohne Abmahnung - Wie geht es weiter ?

28. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sunnyday030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung ohne Abmahnung - Wie geht es weiter ?

Hallo,

mir wurde nach einer telefonischen Gespräch mit meiner "Pflegedienstleitung (PDL)" (Sonntag 21.01.18) und einem mir am selben Tag getätigten (emotionalen) Eintrag in unser internes „Übergabebuch" die fristlose Kündigung durch meine Chef („Vertrauensbruch") am Mittwoch 23.01.18 schriftlich, ohne Erklärung oder vorhergehende Abmahnung, im Beisein andere Mitarbeiter vor der Teamsitzung ausgehändigt .
Aus meiner Sicht wollte er mein Fehlverhalten, den Eintrag in das offene Übergabebuch abstrafen.
Die anwesenden Arbeitskollegen, die in den Sachverhalt auch persönlich involviert sind, haben dann mit mir gemeinsam das Personalbüro aufgesucht um Stellung zu beziehen und ihre Sichtweise darzustellen .


Am 25.01.2018 kam es dann zu einem erneuten Gespräch mit meiner PDL, der Geschäftsführung und der Dame von der Personalverwaltung.
In dem Gespräch habe ich den ein Gedächtnisprotokoll zu dem Ereignis vorgetragen und zu noch weiteren mir bis dahin unbekannten Vorwurf („Arbeitsverweigerung"?! )Stellung bezogen.Ich habe mich für den Eintrag entschuldigt und Reue gezeigt .
Die Schlüssel sollte ich dann noch am Freitag abgeben. Scheint wohl endlich zu sein .

Auf der Kündigungsschreiben ist kein Grund benannt.

„Rein vorsorglich Kündigen das Arbeitsverhältnis hilfsweise ordentlich zum 2x.02.2018, höchst hilfreich zum nächsten möglichen Termien."


Ich habe eine Fachanwalt eingeschaltet um eventuell eine Klage einzureichen.
Ich werde Montag nun endgültig erfahren ob es bei einer fristlosen Kümdigung bleibt bzw. ob diese auf mein Verlangen in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt wird.
Ich arbeitet seit Mitte 2013 bei diesem Betrieb und war stehst bemüht meiner arbeit ordentlich ohne Vorkommnisse nachzugehen .

Ich habe nun Fragen:

Wie gehe ich vor ?
Wo gehe ich jetzt hin ?

*Soll ich zum Arbeitsamt gehen , eventuell geben diese mir doch bei einer fristlosen Kündigung eine „Sperrfrist", davor habe ich richtig Angst. Kein Geld!!

*Wäre es nicht besser wenn ich mich Montag Krankschreiben lasse beim Arzt ?
Dann erhalte ich doch sicherlich Krankengeld ?! Oder ?

Oder….
Soll Ich mich unverzüglich beim Arbeitsamt melden , so steht es auf der Kündigung, da es sonst zum Nachteil für mich wird bezüglich ALG1.
Und mich dann Krankmelden ?


ich bin sehr verunsichert ,habe so etwas noch nie erlebt .

Vielen Danke für eure Antworten !!!
Bis Bald.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32800 Beiträge, 17237x hilfreich)

Ich würde sagen, Sie klagen zunächst gegen die Kündigung bzw. veranlassen, daß Ihr Anwalt das tut, und dann begeben Sie sich zur Arbeitsagentur. Wegen einer angefochtenen fristlosen Kündigung gibt es keine Sperrfrist - da muß erst abgewartet werden, was beim Arbeitsgericht herauskommt.

-- Editiert von muemmel am 28.01.2018 19:13

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17332 Beiträge, 6461x hilfreich)

Ob ein 'emotionaler Eintrag' in ein internes Übergabebuch den Vorwurf Vertrauensbruch rechtfertigen und eine fristlose Kündigung auslösen kann, muss wohl tatsächlich ein Gericht anschauen. Ebenso, ob es einer Abmahnung bedürft hätte. (Die Fristlose ist per se gedacht für die Fälle von heftigstem Fehlverhalten, das dann auch keiner Abmahnung bedarf. Da hätte ich doch ganz ohne Kenntnis meine Zweifel, ob dein emotionlaler Eintrag von dieser Qualiät ist, dass es zur Fristlosen reicht.)

Dein Ziel kann nur sein, gegen die Kündigung vorzugehen und auf Fortbestand des AV zu klagen. Dein Ziel kann nicht sein, die fristlose in eine fristgerechte Kündigung umwandeln zu lassen - auch wenn das möglicherweise am Ende passieren könnte.

Krankmeldung bringt dir rein gar nichts, aktuell.
AA: unbedingt.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119254 Beiträge, 39699x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ob ein 'emotionaler Eintrag' in ein internes Übergabebuch den Vorwurf Vertrauensbruch rechtfertigen und eine fristlose Kündigung auslösen kann, muss wohl tatsächlich ein Gericht anschauen.

Stimmt, da kommt es sehr auf den Wortlaut des Eintrags an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16454 Beiträge, 9276x hilfreich)

Zitat:
*Wäre es nicht besser wenn ich mich Montag Krankschreiben lasse beim Arzt ?
Dann erhalte ich doch sicherlich Krankengeld ?! Oder ?

Dann erhalten Sie erstmal gar kein Geld. Der Arbeitgeber zahlt nicht wegen der Kündigung, die Agentur für Arbeit zahlt nicht wegen der fehlenden Arbeitfähigkeit und die Krankenkasse wird kein Krankengeld zahlen, weil die Krankheit nicht während des Arbeitsverhältnisses begonnen hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16901 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von sunnyday030):
Auf der Kündigungsschreiben ist kein Grund benannt.
Ein fristlose Kündigung ohne Grund geht nicht. Die fristlose Kündigung ist somit unwirksam, die normale Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Wie groß ist der Betrieb?
Zitat (von sunnyday030):
*Wäre es nicht besser wenn ich mich Montag Krankschreiben lasse beim Arzt ?
Das wäre Betrug!

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32800 Beiträge, 17237x hilfreich)

Ein fristlose Kündigung ohne Grund geht nicht. Die fristlose Kündigung ist somit unwirksam Das ist falsch: https://www.anwalt.de/rechtstipps/fristlose-kuendigung-muss-der-kuendigungsgrund-angegeben-werden_100670.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16901 Beiträge, 5884x hilfreich)

Oh, das überrascht mich. Dann kann man ja einfach immer fristlos kündigen wenn man gar nichts angeben braucht. Sehr sinnvoll.....

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32800 Beiträge, 17237x hilfreich)

Na, vor dem Arbeitsgericht muß der AG das dann schon tun. Und als AN weiß ich ja in aller Regel, ob ich gerade schwerwiegend gegen meine Pflichten verstoßen habe oder ob der AG "just for fun" kündigt...

-- Editiert von muemmel am 29.01.2018 13:59

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16901 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Na, vor dem Arbeitsgericht muß der AG das dann schon tun
Wenn es denn soweit kommt. Viele AN sind da eher klagescheu. Ich finde die aktuelle Situation daher falsch. Um es mal überspitzt auszudrücken: AG möchte eine Person entlassen. Er kündigt 100Personen fristlos. Eine ist klagescheu und geht ohne Murren. Bei den anderen zieht er die Kündigung zurück.

-- Editiert von -Laie- am 29.01.2018 14:05

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sunnyday030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank

für Ihre Anteilnahme !
Ich wollte noch das "Ende vom Lied " erzählen.

Gestern,Montag habe ich beim Arbeitsamt den Antrag auf ALG 1 gestellt und bin danach zum meinem Arbeitgeber gefahren um die Dokumente vom Arbeisamt einzureichen.
Ich habe vor Ort darauf bestanden möglichst zeitnah , im lauf des Tages (Montag), mir mitzuteilen ob es bei einer fristlosen Kündigung bleibt oder ob diese in eine "fristgerecht Kündigung" umgewandelt wird.
Nach Rücksprache der PDL mit der Geschäftsführung erhielt ich ein Anruf und eine Antwort ,mit der ich nicht mehr gerechnet hatte. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und ich erhalte "nur eine Abmahnung".
Heute, war ich im Betrieb und habe dies im Beisein der PDL und der Geschäftsführung unterschrieben.

Darf ich ehrlich zu ihnen sein ?
Der Zustand jetzt ist für mich die Motivation mir einen Job zu suchen .

Auf WIedersehen

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32800 Beiträge, 17237x hilfreich)

Der Zustand jetzt ist für mich die Motivation mir einen Job zu suchen . Herzlichen Glückwunsch zur Nicht-Kündigung! Und was die Jobsuche anbelangt: Im Pflegebereich hat man doch quasi fast freie Auswahl - es kann also nur besser werden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17332 Beiträge, 6461x hilfreich)

... jedenfalls suchst du jetzt aus der Position einer Ungekündigten. Good Luck!

2x Hilfreiche Antwort

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