Fristlose Kündigung mit Formfehler?

4. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Butterweich
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristlose Kündigung mit Formfehler?

Hallo

Mal angenommen es gibt eine fristlose Kündigung. Dabei wurde der Betriebsrat angehört und hat der Kündigung innerhalb der gesetzlichen Frist nicht widersprochen. Ist das nicht schon ein Widerspruch an sich? Ist diese Kündigung dann überhaupt rechtens?

MfG

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Ja, sie ist wirksam. Der Betriebsrat hat durch Fristversäumnis auf sein Recht Bedenken zu äußern verzichtet. Eine durchaus übliche Vorgehensweise.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Der BR kann sich äußern, muss aber nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Butterweich
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Der SB von der AA meinte das es so nicht zusammen passt.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17354 Beiträge, 6462x hilfreich)

Dann kennt er sich wohl darin nicht aus.
Der AG muss wohl dem BR die Kündigungsabsicht mitteilen und der BR hat i.d.R (bei Eilbedürftigkeit u.U. auch weniger) eine Woche Zeit, Bedenken zu erheben. Wenn der BR nix tut, hat der AG seine Pflicht erfüllt und gut iss. Auch wenn der BR Stellung bezieht, kann der AG entscheiden, wie er es für richtig befindet.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Butterweich):
Der SB von der AA meinte das es so nicht zusammen passt.

Jeder darf seine Meinung haben. Von daher ist es nicht relevant welche Meinung er hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Dann soll der SB von AA doch mal seinen PR fragen!

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der SB vom AA hat die Aufgabe, Sie so zu verunsichern, dass Sie keinen Antrag auf ALG stellen.

Davon würde ich mich nicht beeindrucken lassen und einfach den Antrag nachweislich einreichen.
Wenn der SB meint, dass die Kündigung unwirksam ist und deshalb kein Anspruch auf ALG besteht, dann soll er das so schriftlich bescheiden.

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#8
 Von 
Butterweich
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Anscheinend wurde hier etwas missverstanden. Der BR hat der Kündigung (die innerhalb der gesetzlichen Frist sein soll) nicht widersprochen. Die Kündigung ist aber fristlos.

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#9
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Der Betriebsrat ist bei einer Kündigung zwingend anzuhören. Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist zu Anhörung 1 Woche, bei einer außerordentlichen ( gern auch auch fristlos genannt) Kündigung sind es 3 Tage Frist.
In beiden Fällen gilt: Äußert der Betriebsrat sich nicht, gilt dies als Zustimmung.
Dies hat zu geschehen, bevor dem Arbeitnehmer die Kündigung ausgehändigt wird.

-- Editiert von sonnen8licht am 04.06.2018 23:00

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Abgesehen davon kann das alles doch dahingestellt bleiben. Wenn sich der Fragesteller nicht gegen die Kündigung wehrt, dann bleibt es dabei. Also ab zum Arbeitsgericht, und das wars.

wirdwerden

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17354 Beiträge, 6462x hilfreich)

... einverstanden. Nur sollte ein Kündigungsschutzbegehren schon ein Minimum an Erfolgsaussichten haben.

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#12
 Von 
Butterweich
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Kündigungsschutzklage wurde bereits eingereicht. Angenommen man wurde fristlos gekündigt aufgrund einer Tätlichkeit, der AG hat aber der AA angegeben, dass die Kündigung nicht verhaltensbedingt war?

-- Editiert von Butterweich am 05.06.2018 12:29

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17354 Beiträge, 6462x hilfreich)

Das würde die Kündigung selbst nicht berühren. Tätlichkeiten rechtfertigen die Fristlose durchaus.
Wenn der AG ggü dem AA falsche Angaben macht, hat viell. das AA einen Grund, sich zu beschweren.

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

der AG hat aber der AA angegeben, dass die Kündigung nicht verhaltensbedingt war? Eine ziemlich durchschaubare Lüge - fristlose Kündigungen sind immer verhaltensbedingt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Hier werden doch krampfhaft formelle Fehler gesucht. Die interessieren aber niemanden, insbesondere kein Arbeitsgericht.

wirdwerden

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#16
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Warum sollte das Gericht nicht auch formelle Fehler berücksichtigen? Das gehört doch mit Sicherheit ebenfalls zur Rechtsfindung.
Wenn der BR nicht zu einer fristlosen Kündigung beteiligt wurde, sollte das schon Folgen haben.
Bin gespannt wie das ausgeht!

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#17
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17354 Beiträge, 6462x hilfreich)

@jawoll Der Betriebsrat wurde gefragt, hatte lediglich aber nichts zu dem Kündigungsbegehren gesagt. Die Beteiligung des Betriebsrates ist Wirksamkeitsvoraussetzung und die Nichtbeteiligung wäre nicht bloß ein einfacher Formfehler. Folglich liegt hier wirklich der Gedanke nahe, dass mit aller Macht nach irgend etwas gesucht wird, womit der Gekündigte dem Arbeitgeber doch noch eins auswischen könnte.

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#18
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Es ist doch aber ein Unterschied ob es eine Anhörung für eine "Fristlose" oder eben für eine "Fristgerechte" gab.
Und bei "Fristlos" sollte man immer klagen, ob gerechtfertigt oder nicht,
auch wenn es meinem persönlichen Rechtsempfinden wiederspricht.

-- Editiert von Jawoll1701 am 05.06.2018 20:15

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Gibt es eigentlich eine forumsinterne Selbsthilfegruppe, um Tipps auszutauschen, wie man

* Kaffeeflecken vom Bildschirm
* die Bilder mit dem Bürotacker und der Gattin des Chefs aus dem Kopf

wieder dauerhaft entfernen kann? Ich frage für einen Freund. :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Wenn der BR nicht zu einer fristlosen Kündigung beteiligt wurde, sollte das schon Folgen haben. Hat es auch. Nur ist das hier nicht der Fall: Dabei wurde der Betriebsrat angehört und hat der Kündigung innerhalb der gesetzlichen Frist nicht widersprochen. Noch deutlicher hätte der TE es ja nun kaum schreiben können...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

@ cabel: die Hürden sind gar nicht so hoch, für die fristlose Kündigung. Nur, die Gerichte sind ja lieb. Und eine fristlose K. ist immer ein absoluter Karrierestopp. Das wars dann. Deshalb eben die Tür, die das Gericht normalerweise öffnet. Als Chance für den Arbeitnehmer.

wirdwerden

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