Fristlose Kündigung in der Schwangerschaft

24. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung in der Schwangerschaft

Ich wurde in meinem Nebenjob am 26.03.2018 gekündigt, obwohl ich meine Schwangerschaft am 24.03.2018 mitgeteilt hatte. Es wurde erst NACH der Kündigung ein Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt gestellt. Dort wurde bisher noch keine Entscheidung getroffen. Kündigungsschutzklage habe ich fristgerecht eingereicht. Meine Frage ist jetzt aber wie es mit meinem Lohn für April aussieht? Solange bis eine Entscheidung getroffen wurde ist die Kündigung ja unwirksam. Steht mir der Lohn für den Monat zu? Oder liege ich da falsch?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Wäre der Kündigungsgrund an sich denn wirksam?
Ansonsten leit wohl nur das Urteil abzuwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht ja bereits fest das die Kündigung unwirksam ist, da keine Genehmigung vom Amt vorlag.

Der Grund ist reine Schikane und niemals ausreichend für eine fristlose Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich schon aber dort steht jetzt noch nichts von diesem Gehalt. Muss ich das nachtragen lassen oder wird das einfach in der Verhandlung dann zu Wort kommen?

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok super danke :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.