Ich wurde in meinem Nebenjob am 26.03.2018 gekündigt, obwohl ich meine Schwangerschaft am 24.03.2018 mitgeteilt hatte. Es wurde erst NACH der Kündigung ein Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt gestellt. Dort wurde bisher noch keine Entscheidung getroffen. Kündigungsschutzklage habe ich fristgerecht eingereicht. Meine Frage ist jetzt aber wie es mit meinem Lohn für April aussieht? Solange bis eine Entscheidung getroffen wurde ist die Kündigung ja unwirksam. Steht mir der Lohn für den Monat zu? Oder liege ich da falsch?
Fristlose Kündigung in der Schwangerschaft
24. April 2018
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Frage vom 24. April 2018 | 13:41
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung in der Schwangerschaft
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 24. April 2018 | 14:03
Von
Status: Schüler (486 Beiträge, 316x hilfreich)
Wäre der Kündigungsgrund an sich denn wirksam?
Ansonsten leit wohl nur das Urteil abzuwarten.
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#3
Antwort vom 24. April 2018 | 14:17
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Es steht ja bereits fest das die Kündigung unwirksam ist, da keine Genehmigung vom Amt vorlag.
Der Grund ist reine Schikane und niemals ausreichend für eine fristlose Kündigung.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 25. April 2018 | 12:20
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Das habe ich schon aber dort steht jetzt noch nichts von diesem Gehalt. Muss ich das nachtragen lassen oder wird das einfach in der Verhandlung dann zu Wort kommen?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 25. April 2018 | 12:39
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok super danke
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