Fristlose Kündigung im Kleinbetrieb

22. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
jura1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung im Kleinbetrieb

Hallo!

Welche Rechtsmittel gibt es, um gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen? Die Firma an sich ist ein Kleinbetrieb (3 Mitarbeiter insgesamt mit dem GF), also kein Kündigungsschutz.

Danke im Voraus.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

wenn du der Meinung bist, die fristlose ist ungerechtfertigt, kannst du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Wenn der AG nicht pfiffig ist, eine ordentliche Kündigung nachschiebt und du eine relativ lange Kündigungsfrist hast, könnte sich das noch eine Weile hinziehen......

Was stand denn genau in der Kündigung?




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#2
 Von 
jura1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

Ordentliche Kündigung ist vom 13.12.
Ich habe mein Gehalt schriftlich angefordert (AG zahlt unpünktlich), dann erhielt 1 Tag später eine fristlose Kündigung mit einer erfundenen Sache, die überhaupt nicht stimmt.
Ich habe aber mal gelesen, dass Kündigungsschutzklage im Kleinbetrieb nicht zugelassen wird?! Womöglich erhalte ich auch noch eine Sperre vom Arbeitsamt?

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Wann hast du deine fristlose bekommen? Und hast du tagsdrauf deine Arbeitskraft angeboten? Was ist seitdem?

Stimmt schon, dass Kleinstbetriebe nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Aber wenn man ne fristlose nutzt, um die Fristen zu umgehen.......muss man sich schon wehren!




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#4
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

nach der novelle des kschg müssen sie alle kü, auch solche die nicht unter kschg fallen angreifen, sonst werden diese wirksam, leider.
Ausnahme: schriftform nicht eingehalten oder sonderkündigungsschutz nicht beachtet.
mit der fristlosen kommt der ag nicht durch.

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#5
 Von 
jura1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

am 14.12 also ein Tag nach der ordentlichen Kündigung. Ich gehe davon aus, dass der AG Geld sparen und nur ein halbes Gehalt zahlen will, deshalb die fristlose Kündigung.

Was kann man rechtlich machen, um die fristlose Kündigung anzufechten?

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

klage auf feststellung, daß die fristlose unwirksam ist beim arbg, können sie auch selbst beim rechtspfleger oder einfach handschriftlich:
Hiermit erheben ich klage gegen FIRMA mit dem antrag festzustellen, daß die fristl. kündigung vom xxxx unwirksam ist hilfsweise daß das arbv unverändert weiter besteht.
begründung: eine grund zur fristlosen kündigung wird mit unwissenheit bestriiten
unterschrift
das wars.

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#7
 Von 
jura1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

danke!

Und was ist mit dem Arbeitsamt bzw. Agentur für Arbeit? Soll ich denen sagen, dass ich gegen die Kündigung geklagt habe?

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#8
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

ja sollten die, normalerweise sollten sie keine sperre kriegen, weil die ja auch sehen, dass das ganze quatsch ist. Sie kriegen dann erst mal geld vom aa, die holen es sich dann vom ag zurück, oder der ag zahlt ihnen den lohn, dann zahlen sie das ganze zurück.

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#9
 Von 
jura1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Das wird lustig, wenn das Arbeitsgericht festellen wird, dass ich der dritte Arbeitnehmer in Folge innerhalb eines Jahres, der diese Firma verklagt.

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#10
 Von 
jura1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor dem Eintrittstermin bei dieser Firma hatte ich einen sicheren Arbeitsplatz, den ich gekündigt habe. Nach einer Weile stellte ich fest, dass die Arbeitsbedingungen unzumutbar waren und gegen geltendes Recht und Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen: die Arbeitsstelle befand sich in dem Haus des Arbeitgebers, ich hatte mich darauf eingelassen, weil der Arbeitgeber mir versprochen hatte, dass ihre Firma in Kürze in normalen Büroräumen einziehen wird. Mir stand jedoch nicht einmal ein Schreibtisch und ein Stuhl zur Verfügung, kein Büromaterial, keine getrennte Toiletten. Geraucht wurde den ganzen Tag und in dem ganzen Haus, und gestört während der Arbeit wurde ich ständig von den 2 Katzen des Arbeitgebers. Hinzu musste ich Zigaretten für den Arbeitgeber holen, ihre Katzen füttern und mich das Geräusch des Fernsehgeräts im Hintergrund anhören.
Unter solchen Umständen würde kein vernünftiger Mensch so eine Stelle antreten, ich habe es getan, weil ich arbeiten wollte und meinem Arbeitgeber geglaubt habe.

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#11
 Von 
berliner01
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Dein Arbeitgeber hat doch nen Rad ab!
Entschuldigung, wenn ich das so drastisch sage, aber lass Dich nicht verarschen!!

Also geh bitte zum Anwalt!!! Das muss in Deinem Fall nicht mal ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein...

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