Fristlose Kündigung erhalten in Ausbildung

1. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Guppi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung erhalten in Ausbildung

Hallo, hoffe es kann jemand helfen. Meine Tochter 21 Jahre jung, macht eine Ausbildung zur ReNo und hatte im November 2006 ihre schriftliche Prüfung. Sie hat im Januar 2007 mündliche und dann wäre Sie fertig.
Nun das eigentliche Problem: Sie hatte die ganzen drei Jahre Ärger in der Kanzlei.Es sind 3 Anwälte und hat mit einem, der wohl das sagen hat, immer ärger. Sie wollte in den 3 Jahren bestimmt schon 5 mal die Ausbildung schmeissen, aber ich habe sie immer dazu ermutigen können weiter zu machen.

Heute wurde Sie fristlos entlassen. Er stellte meine Tochter wieder mal für dumm da und sagte: "Man, wann sind sie endlich weg, ich kann Sie nicht mehr ertragen. Daraufhin meine Tochter, ich kann sie noch viel weniger ertragen, dann bringen sie es doch hinter sich. Er meinte zu ihrer Kollegin, sie solle die fristlose Kündigung aufsetzen und meine Tochter solle Sie unterschreiben. Meine Tochter hat nicht unterschrieben und ist gegangen.
Bräuchten dringend rat, wie sie sich witer verhalten soll. Im Januar hat sie mündliche Prüfung, darf sie trotz entlassung daran teilnehmen?? Ist die Kündigung überhaupt wirksam?


-- Editiert von Guppi am 01.12.2006 15:34:57

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frednrw
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Da die Zusammenarbeit wohl eh keinen Sinn h<t, würde ich einen anderen Weg gehen.

Einfach Anwälte anrufen und dort meine Ausbildung zu Ende machen. Sind ja nur ein paar Wochen. Gleichzeitg mit der IHK Kontakt aufnehmen, vielleicht haben die ja ne Lösung

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Innerhalb von 3 Wochen kann sie vor das Arbeitsgericht gehen und gegen die Kündigung klagen, dass würde ich machen - aber das Problem ist, wer vertritt deine Tochter. In der ersten Instanz herrscht zwar kein Anwaltszwang, aber der Gegner ist selber Anwalt, und wer "pinkelt" Kollegen ans Bein?
IHK anrufen, da es unter diesen Zuständen schwer wird, sich auf die mündliche Prüfung zu konzentrieren.

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#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@guppi

auf alle fälle kündigungsschutzklage erheben. zunächst braucht man nicht unbedingt nen anwalt. das kann man selbst zur niederschrift beim rechtspfleger am arb.gericht machen, frist wurde schon genannt.
denkt dran, trotzdem sofort zur arb.agentur.

@sika

ich glaub nicht, dass sich hier kein anwalt finden läßt. die gehen da ganz emotionslos ran

sunbee

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