Fristlose Kündigung durch Azubi möglich ?

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch Azubi möglich ?

Hallo,
Ich habe gleiche mehrere Fragen.

Zur Person:
21 Jahre alt und befindet sich in der 2. Ausbildung (1.Ausbildung wurde abgeschlossen)
Der Azubi möchte einfach nur noch von dem Betrieb weg, da er die Nase gestrichen voll hat.
In 3 Monaten sind 9 Mitarbeiter gegangen, 5 haben selbst gekündigt und 4 wurden entlassen.
Davon liegen schon 2 beim Arbeitsgericht. Wegen Überstunden etc.
Der Azubi möchte morgen fristlos kündigen, wenn der Chef auf keinen Aufhebungsvertrag eingeht. Einige Gründe sind unten aufgeführt (die wichtigsten) . Reichen Die für eine fristlose Kündigung? Wenn ja, gegen welchen § verstößt der Betrieb?


Zum Sachverhalt:

1. Der Ausbildungsvertrag wurde abgeschlossen für Betrieb A und nur für Betrieb A
(c.a 10km Fahrt pro Tag)
Seit 2 Monaten muss der Auszubildende in Betrieb B (Zweigstelle, ca 160 km Fahrt pro Tag)
Bei 380€ netto übersteigen die Spritkosten derzeit das Ausbildungsgehalt.
Nach Spritgeld wurde 2x gefragt. Es gibt keins ! Spritkosten muss der Azubi selbst tragen. (So die Aussage des Chefes)
z.b Ein anderer Azubi aus dem Betrieb, der aus dem Ort kommt wo Betrieb B sich befindet,
muss nun seit 2 Monaten nach Betrieb A fahren?!?!?! Dieser Azubi hat ebenfalls einen Vertrag nur für Betrieb B
Für mich klingt das nach reiner Schikane.

- Der Arbeitgeber kann doch den Azubi nicht nach Belieben versetzen,
wenn der Ausbildungsvertrag für Betrieb A vorgesehen ist?
Er müsste doch dann Spritgeld zahlen, oder nicht?

2. Azubi musste letzte Woche vor Antritt seiner Arbeitstelle, morgens einen Umweg fahren,
von c.a 20km da er vorher noch etwas für die Firma erledigen sollte, allerdings musste er mit seinem Privat KFZ fahren.

Verletzt hier der Betrieb nicht seine Führsorgepflicht? Z.b aus versicherungstechnischen Gründen ? Ich meine es ist ein geben und ein nehmen. Aber da in dem Betrieb nichts wirklich stimmt, nimmt es der Azubi jetzt auch genau.


3. Laut Ausbildungsvertrag muss der Azubi mehrere betriebliche Bereiche durchlaufen.
Der Azubi wurde aber nur in der Annahme beschäftigt. Eine frühe und auch eine weitere spätere Anfrage, mit der Bitte auch mal in andere Bereiche gehen zu dürfen wurde verneint.
Ein direkter Ansprechpartner für evntl Fragen (Ausbilder) stand nur sehr selten zur Verfügung. Anfrage, zwecks Erklärungen wurde zu 80% abgewiesen mit der Aussage.
,,Bringe es dir doch selbst mal bei"


- Laut Ausbildungsvertrag steht ein Herr XXX als Ausbilder im Vertrag. Dieser Stand aber so gut wie nie zur Verfügung.


4. Überstunden werden nicht gezahlt.
c.a
z.b Wenn der Azubi, wie die letzten Wochen seine Mittagspause durcharbeiten musste.
Der der Azubi mal wieder kurz vor der Pause was erledigen musste.,

Nur auf mehrmaligem Rückfragen und mehreren Diskussionen durfte er mal die Stunde ranhängen.
Es sind nun noch c.a 15 Tage Resturlaub von 2010. Müsste der Betrieb die Tage denn auszahlen ? Und wie schaut es mit den Spritkosten aus, könnte man die auch einfordern ?


Ich würde mich über Tipps für die Kündigung echt freuen und ob sie überhaupt möglich ist.


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-- Editiert am 04.01.2011 14:19

-- Editiert am 04.01.2011 14:42

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Lt. Berufsbildungsgesetzt hat der Azubi die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Dieser wichtige Grund ist im Gesetz nicht näher definiert, da gerade in der Ausbildung die Gewichtung der Gründe unterschiedlich sein kann: Was für den einen unerträglich, ist für den anderen ´´linke A...Backe´´.

Deine Gründe (keine ordnungsgmäße Ausbildung, kein Ausgleich von Überstunden in Freizeit usw) sind ausreichend. Überhaupt: Reisende Azubi kann kein Betrieb aufhalten.

Wichtig: Schriftform bei der Kündigung und Angabe der Kündigungsgründe.

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#2
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

wie schaut es mit dem Spritgeld aus ? müsste er das nich zahlen ?


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#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ich sehe hier schon Gründe für eine fristlose Kündigung.

Es gibt für jeden Ausbildungsberuf eine Beschreibungen, in welchen Gebieten ausgebildet werden muss. Auch ein erwachsener Auszubildender darf nicht als Arbeitskraft eingesetzt werden.

Das Fahrtkosten vom Betrieb übernommen werden müssen, steht nirgendwo im Gesetz geschrieben, aber vielleicht im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Es ist aber üblich, wenn man einen MA vorübergehend in einen anderen Betrieb versetzt, die Kosten für Fahrt und ggf. Übernachtung zu übernehmen.

Man sollte auch die IHK über die Mißstände in diesem Betrieb informieren, denn die horrenden Fahrtkosten sind ja schon einen unbillige Härte für einen Auszubildenden. Und das der Ausbildungsplan einfach nicht eingehalten wird, darüber sollte die IHK auf jeden Fall auch informiert werden, damit man diesen Betrieb als Ausbildungsbetrieb sperrt.

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#4
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Es ist so, in diesem Fall die HWK, wurde bereits heute informiert.
Und sie gehen der Sache nach. Sobald Sie die Kündigung in den Händen haben.Mit allen Punken gegen die der Betriebh verstößt. Sie stimmen uns in allen Punkten zu.
Ich sitze nun aktuell an der Kündigung für morgen und suche nun eine Begründung wegen der Spritsache.
Die HWK sagte, er müsste Ihr Spritgeld geben, da Sie an eine andere Stelle versetzt wurde und dieser nicht im A-Vertrag steht. Sie soll dort auch bis zum Ender Ihrer Lehrzeit bleiben. Dazu kommt noch: (Viel mir gerade ein)
Sie hatte nach der Versetzung Ihren Chef angesprochen, weshalb Sie versetzt wurde.
Antwort des Chefes: Interne Sache.
Ist eine Person nicht berechtigt, bei betriebsinternen Änderungen die, die eigene Person betreffen, umfassend aufgeklärt zu werden ?

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-- Editiert am 04.01.2011 16:36

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#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Auf jeden Fall muss aufgeklärt werden. Und auch Versetzungen können nicht einfach so vorgenommen werden, wenn im Vertrag ein bestimmter Ort angegeben ist. Bei Auszubildenden schon gar nicht.

Interne Gründe ist für meinen Geschmack eine lächerliche Begründung.

Die Spritangelegenheit würde ich nur als Kündigungsgrund mit aufnehmen und ein separates Schreiben aufsetzen, in dem ich die Spritkosten von ?? Tagen x 160 km x 0,30 € ansetze und einfordere. Weiterhin würde ich schreiben, wenn der Betrag nicht bis Datum xxx gezahlt wird, dass ich Klage vor dem Arbeitsgericht erheben werde. Denn die HWK hat Euch ja schon bestätigt, dass die Kosten übernommen werden müssten.

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Bei der Spritsache würde ich in die Kündigung nur unbillige Härte schreiben, da die Kosten für Benzin die Ausbildungsvergütung übersteigen.

-- Editiert am 04.01.2011 16:56

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#6
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

So weit alles verständlich.
Eine frage hätte ich noch wegen dieser internen Besprechung.
Gibt es dafür ein Gesetz ?
Google spuckt da nichts konkretes aus, ich kenne diese Mitteilungspflicht für den Arbeitnehmer nur von Betriebsratgesetzen.

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#7
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Da kenne ich auch kein Gesetz.

Aber ein AG kann nicht einfach einen AN von heute auf morgen irgendwohin versetzen, ohne diesen vernünftig zu informieren. Selbst dann nicht, wenn es keinen BR gibt und es sich um einen Kleinbetrieb (weniger als 10 MA) handelt.
Und schon gar nicht, wenn im Arbeitsvertrag Standort A festgeschrieben ist.

Dafür, egal welchen MA mit festem Arbeitsvertrag für Standort A er nach B versetzen will, muss er triftige Gründe vorbringen, denn sonst scheitert mit großer Wahrscheinlichkeit alles vor einem Arbeitsgericht.

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#8
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Okay Danke.


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#9
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Alles Gute!

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#10
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

ah kleine Frage hätte ich noch.
Wie verhält es sich wenn der Arbeitgeber den Azubi mit seinem Privat KFZ zu Zulassung schickt.
Er musste morgens vor der Arbeit einen Umweg in Kauf nehmen um die Zulassung zu erreichen.

Will wirklich kleinlich sein aber in die Kündigung soll alles rein.. wie gesagt ein geben und ein nehmen.. :)


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#11
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Das ist eine Dienstfahrt. Dafür stehen dem AN Reisekosten zu. Diese können mit 0,30 €/km (wenn es nicht eine andere Betriebsvereinbarung gibt) abgerechnet werden und werden normalerweise über eine Kasse oder mit dem nächsten Gehalt mit ausgezahlt.

Und noch etwas. Unbedingt die Überstunden mit einfordern. Wenn die nicht gezahlt werden, beim Arbeitsgericht den Rechtspfleger (oder falls Rechtsschutz vorhanden über einen Anwalt) diese Gelder einklagen. Als Zeugen für die Überstunden könnten ja auch die gekündigten Kollegen, die schon beim Arbeitsgericht sind dienen.

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#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Dein PKW ist morgen "kaputt", damit beendet sich die Dienstfahrt und die Versetzung nach anderswo. Für eine Fahrkarte hast du kein Geld und gehst daher in den ursprünglichen Betrieb. Am Ende deiner Arbeitszeit gehst du, nach Abmeldung und der Frage ob es "unaufschiebbare Arbeiten gibt", die du dann machst und mit "Krankheit" am nächsten Tag quittierst. :-)

Deine Spritkosten und die Überstunden "forderst" du schriftlich ein und klagst nach Ablauf der gesetzten Frist vor Gericht

Die IHK informierst du.

Danach wird man dir kündigen. Danach klagst du gegen die Kündigung. Danach einigt man sich vor Gericht "über Geld".

Fristlos kündigen würde ich keinesfalls. Es sei denn du hast echte Alternativen.

Uwe



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#13
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Stellt es aber auch nicht eine art Pflichtvverletzung des AG dar ?
Da der AG bewusst das Risiko eingeht, im falle eines Unfalles auf dem Umweg, zur Fahrt auf die Arbeit, dass Person gerade auf diesem Umweg einen Schaden erleidet und es Probleme mit der Verischung geben könne ?

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#14
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Das Aufstehen aus dem Bett erhöht auch das Unfallrisiko ....
Das ist doch keine Pflichtverletzung.

Es ist eher eine Frechheit den Azubi so zu versetzen das er soweit fahren muss. Dagegen muss man "KLAGEN", nicht "Jammern"

Uwe

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#15
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Für so etwas gibt es die Unfallversicerung, in die alleine der AG einzahlt. Im Falle eines schwerwiegenden Unfalls ist normalerweise hier die Rente deutlich höher als wenn man Jahrzehnte in die Kassen eingezahlt hat.



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#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

.. noch ein punkt, der nicht zur sprache kam:
die fristlose ist immer das letzte mittel, wenn alle anderen wege gegangen sind. hier läge nahe, erst einmal die missstände zu reklamieren, um nicht zu zu sagen: abzumahnen. wenn sich da nichts rührt, dann kann ggf. ordentlich oder auch fristlos gekündigt werden. ob so oder so, hängt dann von der zumutbarkeit ab. vielleicht steht vor einer kündigung sogar die klage vor dem arbeitsgericht. 'wilde aktionen' bergen risiken!

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#17
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ist doch schon mit der Handwerkskammer abgesprochen.

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#18
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Na das Problem liegt auch ganz klar beim Sprit
450€ Sprit bei 380€ einkommen. Und Sie hatte ihn eben nochmals darauf angesprochen. Seine Worte.
Er kann sie hinversetzen wo er will und Spritgeld gibt es keins. !! na ja was soll man da sagen.

muss der AG beim Abschluss des Gesprächs auch in diesem Fall den Azubi darauf hinweißen das er sich beim Arbeitsamt melden muss ?

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#19
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
muss der AG beim Abschluss des Gesprächs auch in diesem Fall den Azubi darauf hinweißen das er sich beim Arbeitsamt melden muss ?


Was soll denn der Quatsch

Jetzt gibt Meldefristen, Versicherungsprobleme was kommt als nächstes Verfassungsschutz.

Hier verlangt jemand etwas was man nicht leiste kann (weil kein Geld) und nicht leisten muss. Der ordentliche Weg wäre die "Verweigerung" oder sicherer die Klage.

Da führt kein Weg vorbei.

Uwe



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#20
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Da lese ich im Netz etwas anderes, na egal. Danke für eure Auskünfte

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