Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

3. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mahnke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Hallo, habe folgendes Problem:
Habe knapp 7 Monate die Hölle (Mobbing) durchlebt, aber immer gute Miene zum bösen Spiel gemacht. Durch mir willkürlich aufgebrummte und natürlich unbezahlte Überstunden war ich aber (leider?) nie beim Arzt. Wollte und konnte halt nicht kündigen, da ich nichts Neues hatte und dem Staat nicht zur Last liegen wollte. Hab' mich sogar auf Stelle beworben, die nur AB SOFORT zu besetzen war und es hat geklappt.
Auf Aufhebungsvertrag ist nicht eingegangen worden, so dass ich fristlos mit sofortiger Wirkung wg. Unzumutbarkeit gekündigt habe. Auf Urlaubsansprüche habe ich verzichtet. 2 Tage später hatte ich Schadenersatzforderung im Briefkasten; die Kosten würden mir noch im Detail aufgegeben. Jetzt kamen nach 3 Wochen endlich meine Papiere, aus der (anteiligen) Abrechnung wurde mir die Prämie aus Dezember 2004 wieder abgezogen (aus meinem Arbeitsvertrag geht nichts dergleichen hervor). Brief von Anwalt besagt, dass ich für Überstunden der Ex-Kollegen aufkommen werden muss, da diese meine Arbeit übernehmen müssen, bzw. ich die Kosten für eine Zeitarbeitskraft übernehmen werden muss, die entstehen, bis eine fristgerechte Kündigung in Kraft getreten wäre. Weiß jedoch, dass niemand eingestellt wurde und außerdem - da keine Saison in diesem Betrieb - absolut nichts zu tun dort ist. Außerdem sehe ich den Schaden nicht in dem Sinne, da ich ja auch nicht mehr bezahlt werde!?
War der Abzug der Prämie berechtigt? Habe ich noch mehr zu befürchten?
Kann mir jemand einen Rat geben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bapiflitz
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

soviel ich weiß, muß man das Weihnachtsgeld komplett zurückzahlen, wenn bis 31.3. des FOlgejahres ausscheidet und 50% wenn man bis 30.6. des Folgejahres ausscheidet.

Wg. der SChadenersatzansprüche kann ich leider nicht weiterhelfen.

Aber warum wurde auf den Urlaubsanspruch verzichtet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bapiflitz,

danke für die Antwort!
In der Gehaltsabrechnung ist die Position "Prämie" erwähnt, die sehe ich persönlich als für bereits geleistete Arbeit an, oder liege ich da falsch? Bis zur Auszahlung dieser Prämie habe ich unbezahlte Überstunden für ca. 3 zusammenhängende Wochen geleistet.

Auf den Urlaubsanspruch habe ich verzichtet, um die Eindeutigkeit meiner fristlosen Kündigung klar zu stellen u. a. um die jetzigen Probleme zu vermeiden.

Bei Kindern würde man "beleidigte Leberwurst" sagen, aber es handelt sich um sehr streitsüchtige (erwachsene?) Personen, die ihr Augenmerk mehr auf "wie kann ich wem und wann mit was einen auswischen?" richten bzw. lenken anstatt auf vernünftige Geschäftspolitik bzw. Mitarbeiterführung. Es handelt sich übrigens um ein kleines Familienunternehmen mit einem tierischen Wasserkopf...
2x2 sind bei denen 5 und die Sonne scheint grün, es ist bei denen so...und nicht anders!

Haha, wir sind ja alle noch lernfähig...
Und ich wohl zu gutmütig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Weihnachtsgeld muss nur zurückgezahlt werden, wenn das auch vertraglich so vereinbart wurde. Gesetliche Rückforderungsansprüche des Arbietgebers bei Kündigung des Arbeitnehmers gibt es nicht.

Ich halte jedoch Deine fristlose Kündigung für unberechtigt. Sie ist schon deswegen unberechtigt, weil Du Dir das Mobbing über einen Zeitraum von 7 Monaten hast gefallen lassen. Du hättest wenigstens dem AG eine Abmahnung schicken müssen (Ja, das geht auch) und mit Kündigung drohen müssen.

Du musst schon glaubwürdig darlegen können, warum Du bei einen Zustand, der bereits seit 7 Monaten existiert, nicht noch weitere 4 Wochen durchhalten konntest.

Auch umgekehrt wird von einem AG erwartet, dass er auf eine Fehlverhalten des AN umgehend reagiert, wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden soll. Wenn er sich damit zu viel Zeit lässt, ist auch dann eine fristlose Kündigung unwirksam.

Sollte die fristlose Kündigung unwirksam sein, was ich für sehr wahrscheinlich halte, dann hast Du Dich auch schadenersatzpflichtig gemacht. Den entstandenen Schaden muss der AG allerdings beweisen können.

Sollte er tatsächlich eine Zeitarbeitskraft eingestellt haben, hast Du aber schlechte Karten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Besonders interessant fand ich, dass ich meinem Arbeitgeber eine Abmahnung hätte schicken müssen. Ähnliches macht man ja schon in einem sachlichen Gespräch und stößt auf gar kein Verständnis, weil 2x2 eben doch 5 sind und DAS will ein Arbeitnehmer ändern??? Aber bei den Bilanzen kann er auf einmal rechnen... komisch... So verlaufen nun einmal viele Gespräche mit dem AG.

Vertraglich wurde bezüglich der Prämie nichts vereinbart, außer dass der Vertrag nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz für Angestellte ausgestellt wurde, im Vertrag selbst jedoch nichts darüber geschrieben steht.

Wenn die Kündigung nun für unwirksam erklärt werden sollte, gehe ich von der gesetzlichen Frist aus, d. h. 4 Wochen zum Monatsende bzw. zur Monatsmitte:
- stünde mir dann die Prämie zu?
- bräuchte ich auch "nur" die Kosten für Überstunden der Ex-Kollegen bzw. eine Zeitarbeitskraft bezahlen bis zum offiziellen Datum abzüglich des mir bis zu diesem Datum zustehenden Urlaubs (auf den ich ja in der fristlosen Kündigung verzichtet habe)?
- spielt es evtl. eine Rolle, dass ein bereits festgelegter Betriebsurlaub wieder aufgehoben wurde, der Wasserkopf aber trotzdem verreisen konnte? Taktik?

Für Meinungen bin ich sehr dankbar! Lese hier selbst viel herum und finde es ungeheuerlich, wie heutzutage mit einem umgesprungen und nicht einmal mehr die Menschenwürde eingehalten wird, aber die AG haben halt 'ne größere Lobby - LEIDER!
Besitzer von Hunden brauchen mittlerweile eine sog. Führungslizenz, aber es geht ja hier auch "nur" um Menschen...

Sorry, wollte und musste mal Dampf ablassen, wünsche allen einen Arbeitsplatz, zu dem sie gern gehen, sich wohl fühlen und vor allem auch entsprechend behandelt werden! Lach, dann klappt's auch mit dem Chef, oder? :-)
Viele Grüße und allen einen superschönen Wochenstart ob mit oder ohne Arbeit

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