Hallo,
A verteilt Flyer in einem Wohngebiet als minijob. Dort ist ein Anwohner, der A auf dreiste Art und Weise schikaniert, da er die Familie vonund A teilweise kennt. Am letzten Verteiltag (nicht DER letzte, aber der letzte Vergangene) war auch ein Kumpel von ihm mit dabei.
Die Flyer werden immer in Kartons an einer bestimmten Stelle hingelegt.
Während A einen Teil ausgetragen hat, ist ein großer Teil der Flyer an dieser Stelle verschwunden. A wurde angepöbelt. Man hat sich A provozierend in den Weg gestellt.
A hat an dem Tag die Arbeit dann abgebrochen und dem Chef davon persönlich berichtet. Der ist nur sauer auf A.
Die Kündigungsfrist ist auf 3 wochen festgelegt. Aber A weiß genau, dass nächste Woche der Höllenärger losgeht. Schließlich ist die Verteilzeit immer die Gleiche..
A möchte ungerne das Desaster nochmal durchleben. Der Tag war für A nämlich schrecklich. Man musste sich den ganzen Tag erniedrigen lassen. Die Arbeit hat doppelt so lange gedauert wie sonst obwohl sowieso weniger flyer da waren...
Wie sieht es mit einer fristlosen Kündigung aus? Wie kann A das beweisen? Gibt es Alternativen?
Danke+Gruß
Fristlose Kündigung bei Schikane durch Dritte
1. April 2018
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Frage vom 1. April 2018 | 14:43
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung bei Schikane durch Dritte
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#1
Antwort vom 1. April 2018 | 15:14
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Eine fristlose Kündigung ist immer dann möglich, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unzumutbar ist..
Darum geht es hier aber nicht. Der Arbeitgeber hat nichts damit zu tun.
#2
Antwort vom 1. April 2018 | 15:30
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Such dir einen anderen Ablageort für das Zeug oder trage es in den Keller. Wer sein Zeug auf dei Straße legt mus damit rechnen - also dein Chef. Wer seinen Chef sagt das es seine "Freunde" ware, ist selber schuld.
Was soll deinen Chef mit einem der sein Geschäft, indirekt, beschädigt.
Und wenn dich einer nötigt rufe die Polizei.
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