Fristlose Kündigung - Wer trägt die Kosten für eine Erstberatung falls ich gewinne?

10. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
anonymus86
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 53x hilfreich)
Fristlose Kündigung - Wer trägt die Kosten für eine Erstberatung falls ich gewinne?

Hallo

Ich habe folgendes Problem...
Seid knapp 3 Jahren arbeitete in einem großen Supermarkt über eine Zeitarbeitsfirma an einer Kasse...
seid 09.10.2010 arbeite ich dort über eine neue Zeitarbeitsfirma (alte wurde vom Markt gekündigt) mit einem Halbjahresvertrag.
Heute habe ich die fristlose Kündignung bekommen, da ich scheinbar 3 Pfandzettel eingescannt und dann wieder raus storniert habe. Die Zettel waren dann auch scheinbar nicht mehr in meiner Kasse...
Ich weiss mit 100%iger Sicherheit, dass ich keine Pfandzettel raus storniert habe da ich vor ca 6 Monaten einen fall hat, wo ich bei meinem Kunden den Pfandzettel vom hinter Mann drüber gezogen hatte und ich diesen nicht mehr raus stornieren konnt, da dass system mir das nicht erlaubt hatte.
Nicht mal mit der stornokarte vom Kassenbüro ging er mehr raus. Also mussten die beiden Kunden sich einigen und der vordermann hat dem hintermann einfach das Geld in Bar gegeben.
Also war meines Wissens das rausstornieren nicht möglich.
Nun soll es doch möglich sein was man mir vorwirft. (es wurden mir beweise schwarz auf weiss gezeigt)

Seltsam war auch das ich heute vor dem rauswurf noch eine Stunde gearbeitet habe...


Ich werde für etwas beschuldigt was ich nicht getan habe und habe dafür eine fristlose Kündigung erhalten. Das heißt für mich kein AG I für 3 Monate und sofortiger Rauswurf...

Eigentlich sollte ich 2 Woche Kündigungsfrist haben. (Probezeit min 3 Monate beschäftigt)

Was soll ich tun?

Wer trägt die Kosten für eine Erstberatung falls ich gewinne?


Vielen dank für eure hilfe...



-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Hallo

quote:
Was soll ich tun?


Meine Meinung: Direkt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und Kündigungsschutzklage einreichen.


quote:
Wer trägt die Kosten für eine Erstberatung falls ich gewinne?


Meine unverbindliche Meinungäußerung gibts gratis :) .

Tja jetzt kommt leider die schlechte Nachricht. Bis zum Abschluss der 1. Instanz, wirst du sämtliche gerichtlichen und außergerichtlilchen Anwaltskosten selbst tragen müssen. Selbst wenn du gewinnst, bekommst du keine Kostenerstattung durch den Gegner.

Rechtsschutzsversicherung bzw. Gewerkschaftsmitgliedschaft wären da hilfreich.

Gruß
AZ

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anonymus86
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 53x hilfreich)

Danke für deinen Tipp...

Rechtsschutz haben wir nicht und ich bin auch nicht in der Gewerkschaft...

Da ich noch in der Probezeit bin und ich mir das Ausrechne dann mache ich sogar verlust selbst wenn ich Gewinne...

Wenn sie mich fristgerecht Kündigen hab ich 2 Wochen Kündigungsfrist. Bei Teilzeit heißt das 50 Stunden arbeit bei weniger als 8 € die Stunde Brutto...

Jetzt ist nur die Frage wie es mit einem neuen Job aussieht wenn ich eine fristlose Kündigung habe?!

Was sage ich einem neuen Arbeitgeber?

Ist das nicht ein "Schandfleck" der mich auf ewig verfolgt?

Tut mir leid wenn ich soviel Frage, aber ich bin gerade einfach verzweifelt und will einfach nicht arbeitslos sein.
Ich hab auch schon neue Bewerbungen geschrieben und heute bei einem Supermarkt vorgesprochen wo ich morgen meine Bewerbungunterlagen vorbeibringen soll...

Vielen Dank Schonmal...

Grüßle...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ist das nicht ein "Schandfleck" der mich auf ewig verfolgt?


Das ist das Hauptproblem, das krumme Datum wird Ihnen ewig nachhängen und jeden AG misstrauisch werden lassen.

Haben Sie schon die schriftliche Kündigung bekommen? Wer hat diese Show in dem Supermarkt veranstaltet, der Entleiher oder Ihr Leiharbeits-AG?

Ich würde die fristlose kündigung einesfalls auf mir sitzen lassen! Unterschreiben Sie auch keinen Aufhebungsvertrag unter Androhung irgendwelcher Sachen.

Wenn Sie gar kein Geld für einen Anwalt haben, dann besteht u.U. Anspruch auf einen Beratungsschein. Den bekommen sie beim Amtgericht und könnten damit einen Anwalt aufsuchen.

Falls das alles nicht geht: versuchen Sie entweder die Leihbude zu überzeugen, eine fristgemässe Probezeitkündigung auszusprechen oder reichen Sie ohne Anwalt die Kündigungsschutzklage ein. Dann könnte im Gütetermin immer noch eine fristgemässe Kündigung rausspringen. Oder Sie nehmen sich dannach einen Anwalt.

Das alles natürlich unter der Vorraussetzung, dass Sie keine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt haben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anonymus86
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 53x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort...

Naja da ich ja inder Probezeit bin kann ich auf Fristgerecht mit einer Woche gekündigt worden sein...

Nein aber mir wurde telefonisch mitgeteilt das sie heute schon raus ging...

Die Show hat der Entleiher abgezogen bzw. die Stellvertretende Geschäftsleitung des Subpermarktes.

Geld ist durch meinen Mann genug da, aber wenn wir nur miese machen ist die Frage ob es sich "nur" für eine ordentliche Kündigung lohnt. (Das krume Datum lässt sich ja auch anders erklären)

Welche Kosten kommen denn auf uns zu wenn wir die Klage erstmal selbst einreichen ohne Anwalt?

Meine Vorgesetzten an der Kasse waren entsetzt und sehr traurig das ich gehen muss. Ich bin seid fast 3 Jahren dort beschäftigt und noch niemals hat sich jemand über mich beschwert...

Stimmt es nicht das selbst der Betrugsverdacht für eine Kündigung ausreicht?

Grüßle...



-----------------
""

-- Editiert am 10.01.2011 23:49

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Geld ist durch meinen Mann genug da, aber wenn wir nur miese machen ist die Frage ob es sich "nur" für eine ordentliche Kündigung lohnt. (Das krume Datum lässt sich ja auch anders erklären)


Während der Probezeit lässt sich ein krummes Datum begründen, das ist richtig. Die Gefahr besteht jedoch, dass es auch aus dem Zeugnis hervorgeht. Wenn Sie das Zeugnis erst nach der 3 wöchigen Klagefrist bekommen, ist es für eine Klage bzgl. dem Bestand des Arbeitsverhältnisses zu spät.

Daher empfiehlt es sich m.E. immer gegen die Kündigung vorzugehen. In der Güteverhandlung wird man sich meist gütig einigen. Auch erhalten Sie dann keine 3 monatige ALG I-Sperre.

quote:
Heute habe ich die fristlose Kündignung bekommen, da ich scheinbar 3 Pfandzettel eingescannt und dann wieder raus storniert habe. Die Zettel waren dann auch scheinbar nicht mehr in meiner Kasse...


Selbst wenn das zuträfe, verstehe ich nicht ganz, was das bringen soll. Ein Nachteil für den AG dürfte dadurch doch nicht entstanden sein. Oder wird behauptet, dass diese dann später eingelöst wurden? Das müsste der AG erstmal beweisen.



-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anonymus86
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 53x hilfreich)

Es wurde nicht behauptet dass ich sie nachträglich irgendwo eingelöst habe. Das wäre ja noch ein hammer gewesen.

Ich habe jetzt aber die Kündigung bekommen ...

In der steht :

Sehr geehrte .......


hiermit kündigen wir Ihnen das Arbeitsverhältnis innerhald der Probezeit fristlos, ersatzweise fristgerecht.

Ab dem Tag der Zustellung der Kündigung sind sie verpflichtet, sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitsamt, persönlich und mit Ihrem Ausweis zu melden.

Wie ist des jetzt ?? Hab ich immernoch kein anspruch auf ALG1??

Vielen dank

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wie ist des jetzt ?? Hab ich immernoch kein anspruch auf ALG1??


Durch die fristlose Kündigunge wird es zu 99,99% auf eine 12wöchige Sperrzeit der AfA hinauslaufen. Aber das wird man Ihnen dort schon erklären.

quote:
Welche Kosten kommen denn auf uns zu wenn wir die Klage erstmal selbst einreichen ohne Anwalt?


Die Kosten für die Kündigungsschutzklage sollten im niedrigen 2stelligem Bereich liegen.

Kann die fristlose Kündigung im Zusammenhang mit einer EP-Klage stehen? Sie hatten sich doch diesbezüglich mal geäussert und das langerwartete Urteil wurde am 14. dez. gefällt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>>Fristlose Kündigung
Es wurde nicht behauptet dass ich sie nachträglich irgendwo eingelöst habe. Das wäre ja noch ein hammer gewesen. <hr size=1 noshade>


Dann verstehe ich den Kündigungsgrund überhaupt nicht. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB sehe ich bisher daher nicht.


quote:<hr size=1 noshade>>hiermit kündigen wir Ihnen das Arbeitsverhältnis innerhald der Probezeit fristlos, ersatzweise fristgerecht.

Ab dem Tag der Zustellung der Kündigung sind sie verpflichtet, sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitsamt, persönlich und mit Ihrem Ausweis zu melden.

Wie ist des jetzt ?? Hab ich immernoch kein anspruch auf ALG1??<hr size=1 noshade>


Eine Sperre werden Sie wegen der fristlosen erhalten, da angenommen wird, dass sie gemäß §626 BGB aus einem "wichtigen" Grund erfolgt ist.

quote:<hr size=1 noshade>Welche Kosten kommen denn auf uns zu wenn wir die Klage erstmal selbst einreichen ohne Anwalt? <hr size=1 noshade>


Der Streitwert beläuft sich gerade mal auf 14 Tage Gehaltsnachzahlung.

DIe Gerichtskosten können Sie beispielsweise mit folgendem Kostenrechner berechnen:
http://www.arbg-bochum.nrw.de/service/kosten/rechner1/index.php

Vorstrecken brauchen Sie beim ArbG nichts. Und wenn es zu einer gütigen Einigung kommt, entstehen keine Gerichtskosten. Nur wenn die Klage abgewiesen wird, zahlen Sie die Arbeitsgerichtskosten, aber das nehme ich nicht an.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 11.01.2011 20:16

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen