Fristlose Kündigung - Verliert mein Vater alles obwohl er dafür nichts kann?

8. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
bernd21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Fristlose Kündigung - Verliert mein Vater alles obwohl er dafür nichts kann?

Hallo zusammen ich hoffe Ihr könnt mir Bitte weiterhelfen.

Es geht um meinen Vater:

Mein Vater wird von seinem Arbeitgeber beschuldigt, dass er E-mails von einer web.de E-mail adresse in Namen des Geschäftsführer an den Stell.Abteilungsmeister gesendet haben soll.

Dieser Stell.Abteilungsmeister hat meinen Vater damals

Punkte bei der Gehalts Prämierung gestrichen, mein Vater hat das nicht eingesehen warum jetzt auf einmal seine Punkte gestrichen werden.

Er hat genau die selbe Leistung gebracht wie in den vergangenen jahre.

Mein Vater hat die Gehalts Prämierung nicht zur Kenntniss genommen bzw. nicht unterschrieben.

Darauf sagt der Stell.Abt.Meister schlaf ein Tag drüber und morgen reden wir noch einaml, am nächsten Tag hat der Meister wieder Punkte gestrichen.

Darauf hat sich mein Vater beim Betriebsrat beschwerd. Seitdem die Beschwerde eingegangen ist hat mein Vater nichts mehr davon gehört.

Auf den ganzen Sachverhalt soll mein Vater sich unter den Namen des Geschäftsführer an den Stell.Abt.Meister per E-mail gedroht haben.

Die Kripo hat angeblich herausgefunden das die ganzen E-mails aus dem Festnetz Anschluß von der Wohnung meines Vaters versendet worden sind.

Zum Zeitpunkt wo die E-mails verschickt worden sind war mein Vater nachweisbar in der Arbeit, beim Provider wurde auch nachgefragt, ob welche E-mails über den Anschluß meines Vaters rausgegangen sind, der Provider hat ausdrücklich geschrieben das keine E-mails über den Anschluß versendet worden sind.

Bei meinen Vater hat sich herausgestellt das sein Wlan-Anschluß nicht gesichert war, somit kann sich jeder einklincken.

Die Abt. in der mein Vater gearbeitet hat, wird im März 2010 geschlossen.

Jetzt im Dezember hat mein Vater seine Fristlose Kündigung bekommen hilfsweise mit 7 Monatigerkündigungsfrist.

Mein Vater hat darauf sofort Kündigungsschutzklage eingereicht.

Mein Vater ist seit 25 Jahre in diesen Betrieb tätig.

Mein Vater ist Schwerbehindert 50%.

Jeder in der Firma weiß von diesen Sachverhalt das ist einfach so schlimm, mein Vater ist fix und fertig.

Mein Vater hat bis heute nicht einmal die Papiere von seinem Arbeitgeber bekommen die er für das Arbeitsamt braucht.

Mein Frage zu den ganzen hier:

Welche Chancen hat mein Vater?

Verliert mein Vater alles obwohl er dafür nichts kann?

Ich freue mich über jede Antwort Danke.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

hallo bernd21
ich finde es super von dir, daß du versuchst deinem vater auf diesem wege zu helfen

aber er hat schon das einzig richtige getan : kündigungsschutzklage einreichen
hoffentlich mit einem guten fachanwalt für arbeitsrecht

es wird zuerst eine güteverhandlung geben, wo der richter versucht, eine einigung herbeizuführen, vielleicht einigt man sich auf eine abfindung, kommt darauf an

sollte es keine einigung geben kommt die hauptverhandlung
man wird prüfen, ob ein sog. "wichtiger grund" für eine außerordentliche kündigung vorliegt, ist der nicht gegeben, kommt sowieso höchstens eine fristgemäße kündigung in frage
aus diesem anlaß wird man die vorwürfe gegen deinen vater untersuchen,
wie das ergebnis ausfällt, kann man nicht vorhersagen, ohne alle fakten zu kennen
vielleicht stellt sich heraus, daß auch eine fristgemäße kündigung nicht gerechtfertigt wäre, da könnte auch der schwerbehindertengrad eine rolle spielen z.b. wenn die vorraussetzungen vorliegen, müsste das integrationsamt zustimmen, es gäbe noch so viele sachen die eine rolle spielen könnten (z.b. fehlerhafte anhörung betriebsrat, fehlende abmahnung, formfehler etcetc.)

mach dir mal nicht zuviele sorgen, es ist alles in besten händen
es dauert halt jetzt alles seine zeit, aber das wird schon wieder ins lot kommen

alles gute


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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Bei meinen Vater hat sich herausgestellt das sein Wlan-Anschluß nicht gesichert war, somit kann sich jeder einklincken.


Also wenn sich das bestätigen soll, was der AG behauptet, dürfte das Deinem Vater kaum etwas nutzen.

Wie soll derjenige, wer in das WLAN eingebrochen ist, den Namen des Geschäftsführers und Stell.Abteilungsmeister und auch die Mailadressen zufällig kennen. Das wäre jedenfalls recht unwahrscheinlich.

Zwar sagt der Provider, dass keine Mail rausgegangen ist, aber man kann Mails ja auch über andere Web-Dienste verschicken.

Ich sage es mal ganz vorsichtig, wenn hier ein dummer Jungenstreich hintersteckt, sollte man das unbedingt aufklären. In einem solchen Fall düfte man Deinem Vater kaum einen Vorwurf machen können.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 08.01.2010 09:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Mein Vater wird von seinem Arbeitgeber beschuldigt, dass er E-mails von einer web.de E-mail adresse in Namen des Geschäftsführer an den Stell.Abteilungsmeister gesendet haben soll.


quote:
Zwar sagt der Provider, dass keine Mail rausgegangen ist, aber man kann Mails ja auch über andere Web-Dienste verschicken.


Nochmals zur Klärung. Web.de dürfte genau auf einen solchen Dienst hindeuten. Wenn man über ein Web-Intrface solche Mails verschickt, dürfte der Provider (t-online/1&1 ....) davon auch nicht mitbekommen. Daher führt die Auskunft des Providers nicht weiter und kann Deinen Vater daher auch nicht entlasten.

Entlastet Dein Vater natürlich dadurch werden, dass er zum Zeitpunkt in der Arbeit war. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten sich beispielsweise von der Arbeit aus in den Rechner zuhause einzuloggen, wenn das nicht durch die Firmenfirewall blockiert wird.

Also hier ist unbedingt Aufklärung notwendig!




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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 08.01.2010 11:28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernd21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Zahlreichen Antworten......
das Intigrationsamt hat sich nicht geäußert, sie haben aber auch nicht dagegen gesprochen, die Zustimmung vom Intigrationsamt wird automatisch erteilt, wenn innerhalb von 2 Wochen nicht vom Intigrationsmat mitgeteil wird.

Mein V. hat gar keine Möglichkeit in der Arbeit ins Internet zu gehen.


Danke

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