Fristlose Kündigung --> Kündigungsschutzklage?

17. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Katze86
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 18x hilfreich)
Fristlose Kündigung --> Kündigungsschutzklage?

Hallo,

evtl. könnt ihr ja zur Lösung beitragen :-)
AN hat eine betriebsbedingte Kündigung von seinem alten AG bekommen. Ein paar Tage später hat er sich etwas neues gesucht und dort Probe gearbeitet. Kurz darauf wurde er dann wegen einer Entzündung am Gelenk krank geschrieben. In dieser Zeit hat er den Vertrag beim neuen AG unterzeichnet und diesen auch darauf hingewiesen, dass er zur Zeit Probleme hat, diese aber in 3 Wochen abgeklungen sein werden. Nun hat AN bei seiner neuen Arbeit angefangen. In der ersten Woche auf der neuen Arbeit war alles ok, keine Schmerzen. In der zweiten Woche hat AN dem AG unterrichtet, dass er doch wieder Schmerzen verspürt (nicht so schlimm wie damals, aber sehr unangenehm), hat sich jedoch deswegen nicht krank schreiben lassen, um das Gelenk zu schonen. Das Weihnachtsgeschäft wollte der AN so gut es geht einfach "durchziehen". Am Wochenende ist nun eine alte Verletzung am Auge (beim Sport ist jemand mit dem Fingernagel ins Auge gekommen und hat die Hornhaut aufgekratzt) aufgrund trockener Augen und wahrscheinlich den Dämpfen in der Küche auf Arbeit hervorgetreten. Die Notfallambulanz der Augenklinik hat den AN für eine Woche krank geschrieben, da, wenn es nicht verheilt, eine Abschabung der Hornhaut notwendig wird. Daraufhin hat der AG den AN fristlos gekündigt (vorsorglich auch fristgerecht). Begründung: Hätte der AG gewusst, dass die Gelenkentzündung nicht auskuriert worden wäre, wäre er niemals ein Arbeitsverhältnis mit dem AN eingegangen. Des Weiteren soll der AN in der ersten Woche der Lebensgefährtin des AG mitgeteilt haben, dass er bei der Probearbeit und bei der Vertragsunterzeichnung krank geschrieben worden war (das hat wohl der neue AG vom alten AG erfahren, der AN hat darüber kein Wort verloren, zumal es nur teilweise der Wahrheit entspricht --> nur bei Vertragsunterzeichnung im Krankenstand). Der AN hat somit falsche Angaben gemacht und das berechtigt den AG gem. AV zur fristlosen Kündigung.

Hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg? (Da noch nie gemacht) Wie muss man hier vorgehen? V.a. möchte der AN nicht mehr im Betrieb des AG arbeiten, da dieser ihn vorgeworfen hat (aufgrund der Augenverletzung), dass er hervorragend simulieren kann.

Danke euch & viele Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Für mich hört sich das so an, als ob der AN noch in den ersten 6 Monaten des neuen Arbeitsverhältnisses ist. Ist dem so, besteht noch kein Kündigungsschutz nach dem KSchG. D.h. der AG kann ohne besonderen Grund ordentlich kündigen. Für einen Angriff der hilfsweisen ordentlichen Kündigung sehe ich daher keine Erfolgsaussichten, es sei denn es bestünde ein BR und der wäre nicht ordentlich angehört worden. Das ist aber auch das einzige was mir dazu einfällt.

Eine Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung könnte Erfolg haben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katze86
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 18x hilfreich)

.

-- Editiert von Katze86 am 22.12.2015 10:22

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn der Arbeitnehmer nach der Kündigung auf AlgI oder AlgII angewiesen ist, ist es unbedingt zu empfehlen, eine Klage gegen die fristlose Kündigung einzureichen. AlgI wird sonst für 3 Monate gesperrt, AlgII gekürzt.
Bei Bedarf wird die Klage von dem Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle für den AN formuliert.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen