Fristlose Kündigung Ablauf

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.03.2018 10:08:27
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Fristlose Kündigung Ablauf

Hallo,

ich arbeite seit Januar in einer Firma in der ich Zeitungen verteile zu dem stocke ich mit ALG II auf. In meinem Arbeitsvertrag steht das für meine Arbeit ein Führerschein sowie eigenes Auto jederzeit zur Verfügung stehen muss. Das Auto ist mein Eigentum die Versicherung aber nicht da ich aufgrund Privat Insolvenz keine ohne jährliche Vorauszahlung erhalte zu dem nicht als Fahranfänger.
Meiner arbeit bin ich vor einigen tagen noch nachgekommen bis ich drauf hingewiesen wurde, dass meine Versicherung nur eine Eigenutzung beinhaltet Auslieferungsfahrzeug sowie Kurierfahrzeug nicht erlaubt. Ich habe das bei meinem Arbeitsvertrag überhaupt nicht war genommen, muss ehrlich sein das ich auch beim Versicherungsabschluss das ganze wohl nicht mitbekommen habe. Beim Arbeitsvertrag selbst ging ich auch davon aus das ich nur in die Bezirke fahre und nicht in diesen selbst. Der Versicherungsnehmer hat mir aus Eigensicherung die Nutzung für diese Tätigkeit untersagt.
Somit bin ich seit einigen Tagen freigestellt und heute erhielt ich meine fristlose Kündigung und vorsorglich fristgerechte anhand Probezeit.

Jetzt muss ich Kündigungsschutzklage einreichen weil fristlos lasse ich nicht so im Raum stehen. Wie ist das mit dem ALG II Sanktion schliesse ich eigentlich aus, Fehlverhalten das ich ein Arbeitsvertrag unterzeichnet habe ob wohl ich den nicht ausführen kann, geht ja wohl schlecht......

Wo reiche ich die Schutzklage ein und welche Kosten aufgrund ALG II Bezug ?
Würde mich über Tipps freuen wie so der Ablauf nun ist danke

-- Editiert von Moderator am 16.02.2018 14:04

-- Thema wurde verschoben am 16.02.2018 14:04

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wo reiche ich die Schutzklage ein Beim Arbeitsgericht.
und welche Kosten aufgrund ALG II Bezug ? Eine Klage beim Arbeitsgericht kostet keinen Kostenvorschuß. Gibt es ein Urteil, zahlt der Verlierer. Häufig enden die Verfahren aber mit Vergleichen, die nichts kosten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Miokie):
Jetzt muss ich Kündigungsschutzklage einreichen weil fristlos lasse ich nicht so im Raum stehen.
Die dürfte hier aber wohl gerechtfertigt sein. Ein Versuch kann sich allerdings dennoch lohnen. Du würdest allerdings nachweisen müssen, dass du in der Lage wärst deine Pflichten aus deinem Vertrag auch erfüllen zu können. Das sehe ich deiner Schilderung nach allerdings nicht. Wenn sich der AG keine Mühe machen möchte, dann wird er dir einen Vergleich anbieten. Geht es wirklich vor Gericht und es wird ein Urteil gefällt, dann sehe ich keine guten Erfolgsaussichten für dich.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12308.03.2018 10:08:27
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich sehe hier auch irgendwie schwarz, klar der AG könnte meinem Vorschlag auf Firmenfahrzeug nach kommen oder Fußbezirke aber das wurde schon angesprochen. Hätte der AG ein Interesse wäre es nicht soweit gekommen, denke das Gericht würde wohl auch zum Punkt kommen das ich meiner Arbeit überhaupt nicht nachkommen könnte.

Auch wurde der AG informiert das mein Darlehn auf KFZ Versciherung abgelehnt wurde. Klage ich und verliere muss ich die Kosten selbst tragen ?
Wenn ja kann ich auf die Klage verzichten ohne das ich eine Sanktion erhalte ?

Habe ich Erfolg greift eh die fristgerechte Kündigung und wenn ich verliere kann ich auch noch zahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Miokie):
Auch wurde der AG informiert das mein Darlehn auf KFZ Versciherung abgelehnt wurde. Klage ich und verliere muss ich die Kosten selbst tragen ?

Die KFZ-Versicherung ist eine Pflichtversicherung (zumindest die Haftpflicht). Solange das Auto auf Dich zugelassen ist, wird der Vertrag bestehen, also wirst du diese zahlen müssen.



Zitat (von Miokie):
Wenn ja kann ich auf die Klage verzichten ohne das ich eine Sanktion erhalte ?

Sollte man das Amt fragen. In der Regel wird eine fristlose eine Sanktion nach sich ziehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12308.03.2018 10:08:27
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die KFZ-Versicherung ist eine Pflichtversicherung (zumindest die Haftpflicht). Solange das Auto auf Dich zugelassen ist, wird der Vertrag bestehen, also wirst du diese zahlen müssen.


Wie schon erwähnt ich bekomme eine KFZ Versicherung aber nur wenn ich die Jahresprämie sofort zahle was eine Hausnummer ist. Auto ist von daher nicht auf mich zugelassen sondern einen dritten, ich zahle aber jetzt schon über 100 Euro da macht er aus Eigensicherung nicht mit das ganze zu ergänzen. Ja das hab ich soweit jetzt verstanden das der AG sich auf ein Fehlverhalten bezieht, dass ich den Vertrag unterschrieben habe und keine KFZ Versicherung besitze. Von daher werde ich auch keine Klage einreichen wer weis was hier für Kosten enstehen.


Zitat (von Harry van Sell):
Sollte man das Amt fragen. In der Regel wird eine fristlose eine Sanktion nach sich ziehen.


Ja das werde ich auch machen, laut einer Einrichtung (Sozialberatung) würde bei einer fristlosen Kündigung in dem Fall nicht sanktioniert. Wäre ja noch schöner mit welcher Begründung das ich mir eine Arbeit gesucht habe und das Amt weniger Leistungen für einen Monat zahlen musste.
Damit meine ich das ich die Kündigung nicht erhalten habe um mehr Leistung zu erhalten, es ist ein Vertrag unter frustration enstanden der einfach nicht zu erfüllen ist.
Dann besitzte ich die Unterlassungserklärung das ich das Fahrzeug gewerblich nicht benutzen darf und zu dem einen Auszug der Verscherung das ich es ebenfalls nicht darf. Wäre dann echt ein Knaller da würd ich dann glatt Klagen....


Danke für eure Beiträge werde dann am Montag beim Arbeitsamt erst einmal melden inkl Stellungsnahme und einen Termin bei der Leistungsabteilung.



-- Editiert von Miokie am 17.02.2018 01:09

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