Fristlose Kündigung, wan

19. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.03.2020 10:54:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung, wan

Hallo zusammen.

Ich befinde oder befand mich seit März 2016 in einem MiniJob Arbeitsverhältniss / habe noch einen Hauptjob.
Am 14.3. bekam ich per Einwurfeinschreiben die fristlose Kündigung. Zitat: hiermit kündigen wir Ihnen das bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich und mit sofortiger Wirkung. Vorsorglich sprechen wir die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin aus....

Meine Frage ist, das rechtens? Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, in dem Schreiben stand kein Grund. Ich habe jetzt erstmal aufgefordert mir schriftlich den Grund zu für die fristlose Kündigung zu nennen.

Noch ein paar Eckdaten falls wichtig: es handelt sich um eine Firma mit Liefertätigkeiten, angestellt werden nur Fahrer auf 450€ Basis, man wir jenachdem wie es einem selbst möglich ist eingesetzt, das heißt einer darf nur 165€ verdienen wegen Arbeitsamt oder so, dann wird er auch nur so eingesetzt usw. Ich bin bis Mitte Januar regelmäßig gefahren, dann wurde mein Kind operiert.. Ende Januar rief sie mich abends 20uhr an ob ich ab nächsten Tag fahren könne, ich verneinte. Dann habe ich nichts mehr gehört bzw. wurde nicht angerufen das ich als Fahrer eingesetzt werde. Auf Nachfrage wurde gesagt sie hätte aktuell alle Touren besetzt und jetzt eben fast 1,5 Monate später fristlos gekündigt.

Stehen mir für Januar, Februar, März die anteiligen Urlaubstage zu? 20 Tage Urlaub wurden bezahlt. Wenn ja, wie fordere ich diese am besten ein?

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von naima):
Ende Januar rief sie mich abends 20uhr an ob ich ab nächsten Tag fahren könne, ich verneinte.


War die Ablehnung nur für den Folgetag das Einzige, oder wurde mit Blick auf das kranke Kind möglicherweise auch die Arbeittsleistung für die Folgezeit abgelehnt.

Berry

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#2
 Von 
guest-12306.03.2020 10:54:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von naima):
Ende Januar rief sie mich abends 20uhr an ob ich ab nächsten Tag fahren könne, ich verneinte.


War die Ablehnung nur für den Folgetag das Einzige, oder wurde mit Blick auf das kranke Kind möglicherweise auch die Arbeittsleistung für die Folgezeit abgelehnt.

Berry[/

Ich habe die Arbeitsleistung für die Folge Zeit nicht abgelehnt, es gab nach dem Anruf Ende Januar ob ich ab nächsten Tag die und die Tour fahren könne auch keinen Kontakt mehr, was heißt ich wurde scheinbar nicht mehr einesetzt. Ich habe ihr lediglich noch dazu gesagt das ich diese Tour die sie mich fahren lasse wollte zum jetzigen Zeitpunkt nicht fahren kann. Zumal der Anruf auch erst am späten Abend kam und nicht wie üblicherweise immer das man über Tags angerufen wurde und nach gefragt wurde ob man den fahren könne.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Eine 'Fristlose' ist nach der Darstellung keinesfalls gerechtfertigt. Dagegen solltest du auch gerichtlich vorgehen.
Die Kündigung selbst wirst du eher nicht vermeiden können.
Beim Arbeitsgericht hilft dir ein Rechtspfleger, den Antrag zu formulieren.

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#4
 Von 
guest-12306.03.2020 10:54:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Eine fristgerechte Kündigung ist ok, ich wollte eh dortbaufhören, ist wie gesagt ein Nebenjob. Ich empfand eben die Art der Kündigung als ziemlich dreist.

Wie sie sieht es mit anteilig Urlaub aus ? Steht mir dieser zu für die Monate ?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Urlaub steht dir zu. Auszahlung, wenn er nicht mehr genommen werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Bei einer fristlosen Kündigung ist die Frage der Auszahlung des Urlaubsentgelts ja doch sehr einfach :cool:
Jetzt mal der ganz einfache und kostenlose Weg, bis auf die Fahrtkosten zum Gericht::
Sie suchen mit der Kündigung und dem Arbeitsvertrag die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts auf und der Rechtspfleger vor Ort formuliert die Klage kostenlos für Sie. Sollte irgendjemand vom Gericht behaupten, Sie müssten vorher die Zahlung anmahnen, dann sagen Sie dem, dass der Arbeitgeber mit Nichtzahlung automatisch in Verzug ist..Das ist die Rechtslage!
Urlaubsentgelt am besten gleich miteinklagen.

-- Editiert von altona01 am 19.03.2018 18:18

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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