Fristlose Kündigung

8. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rud0606
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 116x hilfreich)
Fristlose Kündigung

Hallo,
kann mich mein Arbeitgeber frislos kündigen, wenn ich es verweigere, mit einen nicht verkehrssicheren LKW zu fahren.
Das heißt Bremsen funktionieren nicht richtig Lenkung ausgeschlagen Ölverlust usw. Oder kann ich sogar kündigen ohne eine Sperrzeit zu bekommen.
Mit Grüßen Rud0606

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
siehe hier :
Punkt 3i) zweite Hälfte

http://www.dr-nagel.de/kuendigungsfristen-text.htm

"Straftaten des Arbeitgebers"


- Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber vorher abmahnen um kündigen zu können.

Straftaten des Arbeitgebers gegen den AN sind ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung, die normalerweise von der AfA geduldet werden, damit keine ALG-Sperre erfolgt.
Sollte vorher schriftlich von der AfA bestätigt werden, bevor man kündigt.

Straftat ist hier konkret eine Nötigung. Ein AN der sich wissentlich in eine solche Karre setzt und fährt kann u.a. fahrlässige Tötung angehängt bekommen.
Dazu Verkehrsstraftaten - die der AG dem AN aufdrängt. Der AG käme relativ glimpflich davon.

Sollte AG kündigen nach End der Kündigungsfrist Strafantrag stellen. Denn auch versuchte Nötigung ist strafbar.
Solche Firmen wollen wir nicht im Wettbewerb.

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#2
 Von 
12TNT
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 7x hilfreich)

Selber Kündigen wird ich nicht machen,wie du schon geschrieben hast du würdes eine Sperzeit bekommen.
Und was dein AG betrifft er muss dafür sorgen das die Fahrzeuge Verkehrtauglich.

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