Fristlose Kündigung ?!

26. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
f0X
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung ?!

Hallo User,..

habe eine Frage bezüglich Arbeitsrecht.
Meiner Arbeitskollegin wurde kürzlich mit einer fristlosen Kündigung gedroht.
Sachverhalt:
Sie arbeitet im Einzelhandel und es müssen regelmäßig Verkaufsgespräche auf Band aufgenommen werden, die von der Geschäftsleitung ausgewertet werden.
Sie fühlt sich dadurch jedoch eingeengt und verweigerte dies mit bitte auf Kulanz.
Die Geschäftsleitung allerdings drohte mit fristloser Kündigung, wenn die Bänder nicht aufgenommen werden. Nun hat sie eine Frist von 2 Tagen bekommen, dies zu erledigen.
Wie beurteilt ihr den Sachverhalt?
Ist eine fristlose Kündigung hier rechtlich korrekt?
Für eure Hilfe danke ich euch herzlichst.

Liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Samira86
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

ich weiß garnicht ob das rechtens ist verkaufsgerpräche aufzunehemen.
da ja mal der fall bei aldi war, wo die angesteltern per vide analysiert wurden. und dieses musste sie dann abschaffen.
und ich denke das so eine aufnahme auf einverständnis des AN beruhen musst.
sie hat ja nichts geklaut oder hat körperliche gewalt angewandt. sollche dinge sind gründe für eine fristlose kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)



Das Aufnehmen von Verkaufsgesprächen oder auch Beratungsgesprächen ist gängige Praxis um die Qualität ebend solcher hoch zu halten. Das hat nichts mit Gängelei zu tun sondern dient der Schulung der Mitarbeiter.

Wenn deine Bekannte damit Probleme hat, kann sich vielleicht ein coach daneben stellen und einfach nur zu hören. Zuhörer beleiben bei Verkaufgesprächen so wie so nicht aus.

fristlose Kündigungen sind im BGB geregelt

Ansonsten kommt es stark auf den Arbeitsvertrag an, ob die Tonaufnahmen erwähnt sind.

Am Ende ist allerdings immer die Begründung für die Kündigung ausschlaggebend.

-- Editiert von Mathiasla am 26.06.2008 12:12:29

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hierbei gilt zu beachten, dass die Kunden über solche Aufzeichnungen vorher informiert werden und ihr Einverständnis geben müssen.
Ansonsten begehen AN und AG als Auftraggeber eine Straftat.


Ist die Kundenaufklärung ein Bestandteil des Prozederes ?
Wenn nein, soll die Firma nochmal in sich gehen.
Wenn ein AG eine AN kündigt, weil er keine Straftaten ausführen will, hat die Firma einen schweren Stand bei Gericht.


Dieser Fall darf nicht mit dem neulichen Lidl-Skandal verwechselt werden. Da wurden "nur" Mitarbeiter ausspioniert, keine Kunden.
Rechtlich ein sehr starker Unterschied.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
f0X
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Beiträge!
Finde diese Website absolut spitze!

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn diese verkaufsgespräche samt aufzeichnung zu ihren pflichten gehören, kann sie das nicht verweigern. gleichwohl ist die *fristlose* nicht gerechtfertigt, ggf. aber eine abmahnung und - im fall der wiederholung - dann auch die kündigung.

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