Fristlos kündigen? Wie stelle ich das an?

1. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
berlin10365
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)
Fristlos kündigen? Wie stelle ich das an?

Hallo,
ich arbeite seit 4 Wochen in einer Firma, habe noch kein Arbeitsvertrag. Jetzt möchte ich gerne FRISTLOS kündigen, wie stelle ich das an? So an sich würden die mich nicht gehen lassen, aber ich kann dort nicht länger bleiben, und ich hätte auch ab sofort einen neuen Job.
Wer kann mir Tips geben...

Danke;-)

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo berlin, für eine fristlose Kündigung muss es dir unzumutbar sein das Arbeitsverhältnis auch nur einen Tag weiterzuführen. Bisher seh ich das in deiner Schilderung nicht.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
berlin10365
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,
na unzumutbar ist es nicht, aber ich fühle mich einfach nicht wohl, und das Betriebsklima ist auch nicht gerade das beste. Oder ich halte die zwei wochen ein, und lass mich krank schreiben für die zeit. Ist auch nicht feine art, deswegen wollte ick ja fristlos...
Ick sehe schon is nicht so einfach...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Frag doch mal nach einem Aufhebungsvertrag. Ob die dich nun 2 Wochen länger (bei Einhaltung der Kündigungsfrist) 'halten' können, macht doch sooo einen großen Unterschied dann auch nicht. Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
berlin10365
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

In der Firma herscht allgemein leichtes Chaos, und ich denke nicht das sie sich auf sowas einlassen, die möchten mich ja gern behalten;-) Ich denke ich versuchs mal mit ner fristlosen, aber dann muss ich einen Grund angeben...richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
In der Firma herscht allgemein leichtes Chaos


Na dann bemerkt vielleicht nicht mal jemand deine Abwesenheit? *frechguck* ;)

Nö im ernst: Es soll Leute geben, die der Meinung sind, dass man während einer Probezeit fristlos kündigen könne. Stimmt zwar nicht, aber wenn die so chaotisch sind, fehlts vielleicht auch an den rechtlichen Kenntnissen und du hast mit etwas Frechheit einfach Glück.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

ist denn überhaupt eine Probezeit vereinbart???

Wenn nicht, dann hat berlin eine 4-Wöchige Kündigungsfrist zum 15. oder Monatsletzten.

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
berlin10365
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,
so.. nun folgendes Problem : Ich habe am Montag den 05.12. fristlos gekündigt, gleichzeitig habe ich geschrieben, falls er es so nicht akzeptiert gilt es gleichzeitig als kündigung zum 18.12.! Ich habe mich am 05.12. auch karnk schreiben lassen für die ganze Woche, den gelben schein habe ich per Einschreiben zugesandt. In der ganzen Woche habe ich nichts von der Firma gehört. Jetzt diese Woche war ich weiter hin krank geschrieben bis zum 17.12. ich habe dann diesen gelben Schein wieder zur Firma geschickt. Jetzt habe ich heute in meinem Postkasten diese krank schreibung wieder gehabt ( ich hatte ihn Montag weg geschickt) aber nicht per Post sondern einfach nur eingeschmissen, von einem Mitarbeiter, und es stand einfach nur auf dem Umschlag, das ich fristlos gekündigt hätte, und das die karnk meldung zum Arbeitsamt oder zu meinem neuen Arbeitgeber gehört.
So nun meine frage... :
Hätte er denn nicht auch schon die erste Krank meldung mir wieder zukommen lassen müssen,die hat er ja behalten. Hätte er mir nicht auch eine Kündigungsbestätigung zu schicken können?
Freu mich auf Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo berlin,

Das war jetzt aber dann eine etwas unklare Handlungsweise von dir in dem Fall. Wie im nachhinein bestätigt, hat man also die fristlose Kündigung akzeptiert. Was die mit der 1. AU gemacht haben, solltest du nicht hier sondern dort erfragen. Vielleicht hat man ja noch 'gehofft', dass du nach der 1. AU wieder zur Arbeit erscheinst oder was weiß ich.

MfG

-- Editiert von venotis am 16.12.2005 20:45:00

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
berlin10365
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

Hm...dolles Ding, er hätte es ja auch SOFORT sagen können das er die fristlose akzeptiert. Jetzt stehe ich da...kann mich ja noch nicht einmal rückwirkend Arbeitslos melden...
Ein normaler Chef bestätigt ja auch eine Kündigung...

Also kann ich jetzt nichts machen !! ??

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@berlin10365

hm, wo is denn das problem?
ich zitiere dich:...und ich hätte ab sofort einen neuen job...


was willst du mit ner arbeitslosmeldung??
bist doch zusätzlich noch krankgeschrieben...


sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 17.12.2005 17:26:42

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@berlin Stimmt, da muss ich sunbee beipflichten. Deine Geschichte wird immer verwirrender.

Im Grunde muss eine Kündigung gar nicht bestätigt werden, da es eine einseitige Willenserklärung ist. Sinn hätte es zwar gemacht, wenn der AG mit der fristlosen Kündigung nicht einverstanden gewesen wäre, darauf aufmerksam zu machen, dass er das so nicht akzeptiert, aber zu befürchten ist, dass er eben doch die fristlose Kündigung akzeptiert hat.
Über deine momentane Lage, herrscht allerdings etwas Unklarheit. Scheint mit der anderen Stelle doch nicht geklappt zu haben(?)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis
selbst wenn der berliner ohne job ist, so kann er sich sowieso nicht arbeitslos melden, da er ja krank geschrieben ist.

er bekommt definitiv kein alg1,2,3,4 und kein hartz vor der tür. zunächst ist ja die gkv zuständig...und die wird im quadrat tanzen, wenn sie erfährt, dass berlin während der erkrankung fristlos gekündigt hat...
so hat er sich um die lohnfortzahlung gebracht und die gkv soll einspringen. tut sie das?

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee Sie wird schon zahlen (die GKV), da hat sie wohl keine Wahl. Mir ist zumindest nichts bekannt, dass sie die Zahlung verweigern könnte (bei selbstverschuldeter Krankheit wohl schon, aber die liegt ja hier nicht vor).

Aber eine Sperre wird es wohl geben (oder Abzug, wenn alg II).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis
die werden ihn/sie stante pedes zum mdk
schicken und erstmal an die arbeitsagentur verweisen. zumindest wenn er /sie wirklich IN berlin ist und bei einer berliner gkv....die agentur schiebt ihn dann wieder zur gkv...das kann eine ganze weile so gehen, vielleicht wird sogar ne klage fällig wegen der zuständigkeit

dann ist das kg ( bei tatsächlicher krankheit) zwar fällig, aber weil er dann bereits bei der a a gemeldet ist, spart die gkv gutes geld...



sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee Wie nennt sich denn das Spiel? 'Du-hast-den-schwarzen-Peter'?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

nö, mein mann heißt nicht peter ;)

im ernst: die machen das wirklich so...
es geht wohl darum, geld zu sparen. im falle eines wirklich kranken, ein bitterer zustand. wenn jemand während einer krankheit fristlos kündigt ( oder gekündigt wird), ist er/ sie defacto arbeitslos und die agentur ist grundsätzlich zuständig. weil er/ sie nicht dem arb.markt zur verfügung steht, wegen der krankheit, ist aber die gkv zuständig...
bei mir hatten die das im letzten jahr versucht. hatte aber mehrfach glück. kündigung durch gericht nichtig und ich bin nicht in berlin versichert, meine gkv hatte sofort nach dem gerichtsurteil die aufforderung zum ( damals noch) arbeitsamt zu gehen, zurückgenommen. dann kg berechnung nach gehalt.
...außerdem hab ich ne superanwältin...


sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
berlin10365
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

... ich fange meinen Job am 19.12. an, ich nicht wusste einfach nicht ob der alte Ag meine fristlose Akzeptiert oder nicht, habe ein paar mal vesucht den chef zu erreichen, aber für mich war er nie zu sprechen.
Also sieht es so aus das ich 2 Wochen ohne einkommen bin, na dann frohe Weihnachten.
Aber es kann ja nur alles besser werden.

Danke für Eure Antworten, gruss aus Berlin ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@berlin10635

nicht so einfach aufgeben! versuch auf alle fälle dein geld, von wo auch immer, zu bekommen...


gruß in die nähe frankfurter...

sunbee


-- Editiert von sunbee1 am 17.12.2005 23:29:54

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Hihi...wenn der Arbeitgeber Dir noch nichteinmal einen Arbeitsvertrag gegeben hat, dann hättest Du auch sofort gehen können ohne Dich um Kündigungsfristen und krankschreibungen zu kümmern. Er kann Dir ja dann nix, denn Du hast ja nix unterschrieben. Mag zwar ein mündlicher vetrag sein, aber was bedeutet das schon. Nunja, Du hast es anders gemacht...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

ich dachte, Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen.

Egal, ob der Arbeitsvertrag nur mündlich abgeschlossen wurde.

Und der Chef wird wohl leicht beweisen können, dass es überhaupt ein Arbeitsverhältnis gab...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
wenn der Arbeitgeber Dir noch nichteinmal einen Arbeitsvertrag gegeben hat, dann hättest Du auch sofort gehen können ohne Dich um Kündigungsfristen und krankschreibungen zu kümmern.


Das ist schlicht und ergreifend falsch, da ein Arbeitsverhältnis bestand.
1. durch konkludentes Handeln entstanden
2. mündliche Vereinbarungen zählen auch (wenn auch kaum nachweisbar, aber mnanchmal gibt es Zeugen)

Und da sind Kündigungsfristen nun mal einzuhalten (von beiden Seiten).

quote:
Er kann Dir ja dann nix, denn Du hast ja nix unterschrieben.


Das ist genau so falsch wie dein vorheriger Satz.

quote:
Mag zwar ein mündlicher vetrag sein, aber was bedeutet das schon.


Die posterin würde sich für so nen Ratschlag bedanken, wenn du ihr das schreibst, wenn z.B. noch Lohnforderungen offen wären.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
berlin10365
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

@venotes

was heisst es denn jetzt, kann ich denn jetzt noch darauf bestehen, das er mir die 2 Wochen bezahlt? Hätte er mir die Kündigung nicht bestätigen müssen?
Oder soll ick es jetzt so hin nehmen, weil ich falsch gehandelt habe?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
was heisst es denn jetzt, kann ich denn jetzt noch darauf bestehen, das er mir die 2 Wochen bezahlt?


Nö, du hast ja fristlos gekündigt.

quote:
Hätte er mir die Kündigung nicht bestätigen müssen?


Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Die muss also nicht bestätigt werden. In dem Fall hätte der Arbeitgeber - meiner Meinung nach - nur intervenieren müssen, wenn er auf deine Arbeitskraft bestanden hätte. Hat er aber nicht. Dass da nun auch noch die Krankschreibung 'dazwischen kam', ist halt dumm gelaufen. Wenn der Arbeitgeber aber sagt, dass er die fristlose Kündigung akzeptiert, dann warst du da raus.

Du kannst auch gern nochmal einen Anwalt fragen, ob der das anders sieht.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
berlin10365
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

Oki...DANKE ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.276 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen