Fristgerechte Eigenkündigung - Resturlaub nicht beantragt

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Villen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristgerechte Eigenkündigung - Resturlaub nicht beantragt

Hallo Leute,

Ich habe nach 4 Monaten fristgerecht meinen Zeitarbeitsvertrag gekündigt und bis zum Ende gearbeitet, ohne Krankheit oder Urlaub zu nehmen.

Ich hatte noch Anspruch auf 8 Tage Urlaub, den ich, im Glauben, dass nicht genommener Urlaub automatisch abgegolten wird, nicht beantragt habe.

Ich befürchte mich um die Inanspruchnahme des Urlaubs, innerhalb der Kündigungsfrist, hätte bemühen zu müssen. Nur wenn dies nicht möglich gewesen wäre, würde mir der Urlaub ausbezahlt werden. Ich hoffe ich irre mich.

Das sind die relevanten Paragraphen aus meinem Tarifvertrag BAP (ver.di):

Zitat:
§ 11.3 Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise
nicht gewährt werden, so ist er abzugelten.

§ 11.5 Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Urlaubsanspruch während
der Kündigungsfrist zu gewähren und zu nehmen. Besteht die Möglichkeit
hierzu nicht, ist er insoweit abzugelten.



Habe ich Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs, trotz nicht beantragtem Urlaub (und somit auch kein abgelehnter Urlaub), während das Beschäftigungsverhältnis noch bestand?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Habe ich Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs
Ich denke: Ja

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Villen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort, aber woran machen Sie das fest?

Ich recherchiere seit Stunden und ich stoße ständig auf die Aussage, dass der AN nur Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat, wenn er vor Ausscheiden den Urlaub nicht nutzen konnte.
Auch welche Gründe dazu führen können, den Urlaub nicht nehmen zu können und ob man dies schriftlich o.ä beweisen müsste, ist mir unbekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Zitat:
§ 11.5 Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Urlaubsanspruch während
der Kündigungsfrist zu gewähren und zu nehmen. Besteht die Möglichkeit
hierzu nicht, ist er insoweit abzugelten.

Und wo genau lesen Sie da, dass der AN sich hätte um Urlaub bemühen müssen? Das AV ist beendet, deshalb kann der Urlaub nicht mehr genommen werden. Deshalb besteht hier Anspruch auf Auszahlung. Der Anspruch entsteht nicht erst, wenn man schon den Urlaub beantragt hat.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.964 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen