Hallo Leute,
Ich habe nach 4 Monaten fristgerecht meinen Zeitarbeitsvertrag gekündigt und bis zum Ende gearbeitet, ohne Krankheit oder Urlaub zu nehmen.
Ich hatte noch Anspruch auf 8 Tage Urlaub, den ich, im Glauben, dass nicht genommener Urlaub automatisch abgegolten wird, nicht beantragt habe.
Ich befürchte mich um die Inanspruchnahme des Urlaubs, innerhalb der Kündigungsfrist, hätte bemühen zu müssen. Nur wenn dies nicht möglich gewesen wäre, würde mir der Urlaub ausbezahlt werden. Ich hoffe ich irre mich.
Das sind die relevanten Paragraphen aus meinem Tarifvertrag BAP (ver.di):
Zitat:§ 11.3 Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise
nicht gewährt werden, so ist er abzugelten.
§ 11.5 Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Urlaubsanspruch während
der Kündigungsfrist zu gewähren und zu nehmen. Besteht die Möglichkeit
hierzu nicht, ist er insoweit abzugelten.
Habe ich Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs, trotz nicht beantragtem Urlaub (und somit auch kein abgelehnter Urlaub), während das Beschäftigungsverhältnis noch bestand?