Frist für Kündigung

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go481806-30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist für Kündigung

Guten Tag,
Also ich bin seit 4 1/2 Jahren inclusive Ausbildung angestellt und möchte nun kündigen. Ich hatte 3 Jahre die Lehre gemacht und danach 1 Jahr ein Zeitvertrag und nun seit einem halben Jahr ein Festvertrag, also wie lange ist meine Kündigungsfrist?

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6487x hilfreich)

Dein Arbeitsvertrag beginnt nach der Ausbildung. Deine Beschäftigungsdauer liegt also noch unter 2 Jahren und die K-Frist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. § 622 Abs. 1 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go481806-30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal aber ich habe gelesen das die Ausbildungszeit mit angerechnet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go481806-30):
also wie lange ist meine Kündigungsfrist?


Dazu müsste man überhaupt erstmal wissen, was dazu im Vertrag steht.

Zitat (von blaubär+):
Dein Arbeitsvertrag beginnt nach der Ausbildung.


Das sieht das BAG anders: 2 AZR 139/99

Zitat (von blaubär+):
Deine Beschäftigungsdauer liegt also noch unter 2 Jahren und die K-Frist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. § 622 Abs. 1 BGB


Woraus schließt du, dass Abs. 1 gilt, und nicht einer der anderen Absätze zur Anwendung kommt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von go481806-30):
also wie lange ist meine Kündigungsfrist?


Das kann man anhand der gegebenen Infos nicht beantworten. Die Vorschriften zu den Kündigungsfristen im BGB sind nicht zwingend. Es können daher abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag vorhanden sein. Abweichungen können sich auch aus einem evtl. anwendbaren Tarifvertrag ergeben.

Also, was steht im Arbeitsvertrag oder in einem evtl. anwendbaren Tarifvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cora63
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn Du selbst kündigen willst, ist es völlig Wurst, wie lange Dein Arbeitsverhältnis läuft.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt fristgerecht vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats, ganz egal ob man 2 Jahre oder 20 Jahre dort beschäftigt ist.
Es kann eine abweichende, längere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Dazu müsstest Du aber selbst in Deinen Arbeitsvertrag schauen. Das kann hier niemand beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen