Ist es zulässig das mein Arbeitgeber mir auf meinem privaten E-Mail account während ich frei habe eine mail schickt um mich zu kontaktieren.
-- Editiert von Moderator am 13.09.2017 16:40
-- Thema wurde verschoben am 13.09.2017 16:40
Freizeit
11. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 11. September 2017 | 18:17
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Freizeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 11. September 2017 | 20:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Ja, ist es.
#2
Antwort vom 13. September 2017 | 16:40
Von
Status: Philosoph (13042 Beiträge, 4440x hilfreich)
@Fnster:
Was bitte hat diese Frage mit Standesrecht zu tun? Selbst wenn Dein Arbeitgeber Anwalt sein sollte, gehört die Frage deutlich eher ins Unterforum Arbeitsrecht, wohin ich den Betrag auch verschiebe.
Gruß,
Axel
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#3
Antwort vom 13. September 2017 | 16:41
Von
Status: Philosoph (13042 Beiträge, 4440x hilfreich)
Und jetzt meine inhaltliche Antwort:
Die Kontaktaufnahme an sich dürfte kaum verboten sein. Fraglich ist allein, ob Du auch darauf antworten musst. Und das würde ich für die Dauer des (genehmigten) Urlaubs verneinen.
Gruß,
Axel
#4
Antwort vom 13. September 2017 | 17:54
Von
Status: Weiser (17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
Ebenso.
Dein Frei ist dein Frei. Und Urlaub ist Urlaub.
Da muss kein AN für seinen AG erreichbar sein. Allerdings sollte AN auch aufpassen, dass er solche Mails tunlichst gar nicht erst öffnet.
Und jetzt?
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