Freiwilliges Praktikum -> Pflichtpraktikum - Mindestlohn/Urlaub?

7. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
MartinWe13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiwilliges Praktikum -> Pflichtpraktikum - Mindestlohn/Urlaub?

Hallo Leute,

ich hoffe, mir kann hier jemand ein paar entscheidende Hinweise geben. Grundsätzlich kenne ich die Mindestlohn- und Urlaubsregelung bei Praktika. Wenn unter 3 Monate, dann ist keine Vergütung gesetzlich vorgesehen, bei freiwilligen ebenso und so weiter. Bei mir sieht es aktuell wie folgt aus:

Seit Mitte Juni bin ich in einem freiwilligen Praktikum (Vollzeit, da ich nur noch eine Klausur offen hatte), welches rund 4 1/2 Monate andauert, also bis Ende Oktober. Dieses ist wirklich freiwillig, also kein Orientierungspraktikum oder ähnliches, und ist auch aufgrund der Dauer "mindestlohnverpflichtend".

Nun sind Pflichtpraktika ("Praxisphase" im Studium, vorgeschrieben, 10 Wochen) bekanntlich vom Mindestlohn ausgeschlossen. In meinem Falle schließt das Pflichtpraktikum nun direkt am freiwilligen Praktikum an, beginnt also im selben Unternehmen und derselben Abteilung am 1. November und geht dann bis Mitte Januar.

Ich weiß, dass es anders herum so wäre, dass man auch das freiwillige Praktikum vergüten müsste, selbst wenn es nur drei Monate ginge (also 2 Monate Pflicht und 3 Monate Freiwillig = Mindestlohn). Dazu gäbe es genug "Wegweiser" im Netz. Wie aber sieht es aus, wenn ich erst 4 Monate freiwilliges Praktikum mache und dann das Pflichtpraktika von 2 1/2 Monate?

Kann mir jemand etwas dazu sagen oder Hinweise geben?

Danke und viele Grüße
Martin

-- Editiert von MartinWe13 am 07.08.2018 21:40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Mir scheint, dass es sich um zwei Baustellen handelt, wenn auch an derselben Spielstätte.
Dein 'freiwilliges Praktikum' ist schlicht ein Arbeitsverhältnis - das studienbedingte Praktikum aber gehört dem Bereich Ausbildung und deren Regeln an, scheint mir.

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#2
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Genau, das Pflichtpraktikum musste bei uns lediglich vergütet werden, wenn es länger als die geforderten 19 Wochen ging. Hat die Uni so festgelegt.

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