Freitage

20. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
hula1995
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Freitage

Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich habe vor etwa 5 Wochen 2 freie Tage beantragt, und beide wurden mir nicht gewährt, ersatz dafür gab es auch nicht.
Ich habe eine 40 Stunden Woche & stehe täglich 9 Stunden im Laden, da ich leider die einzige Mitarbeiterin bin. Ich habe kaum Freizeitausgleich & wenn muss ich immer damit rechnen das mir dies doch noch gestrichen wird (ich weiß der Arbeitgeber muss min. 24 h vorher bescheid geben) aber es kann ja nicht sein das ständig das frei gestrichen wird oder?
Im Mai habe ich eine Woche Urlaub beantragt schon vor zwei Monaten & weiß bis jetzt noch nicht bescheid ob ich diesen auch wirklich wahrnehmen kann.
Kann mir jemand tipps geben?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Erstens, zweitens und drittens hast du einen Vertrag. Und was in diesem Vertrag festgehalten ist, gilt auch bzw sollte es gelten und gegebenenfalls müsstest du auch darum streiten. Im Frei musst du auch nicht erreichbar sein und die ankündigungsfristen sind meines Erachtens durchaus länger als 24 Stunden - Konsequenz dürfte auch sein, nein sagen zu lernen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Das Geschäftsmodell Ihres Arbeitgebers ist nun mal, soviel wie möglich aus Ihnen rauszuholen und so einen weiteren Mitarbeiter zu sparen. Das klappt nur, solange Sie das mit sich machen lassen.
Sie nehmen zur Zeit wahrscheinlich nicht mal die Ihnen zustehende Pause, weil Sie ja allein sind? Geht gar nicht.
Klären Sie den Arbeitgeber darüber auf, dass Sie im Mai verreisen wollen und jetzt davon ausgehen, dass der Urlaub bewilligt ist und Sie buchen werden. Keine Reaktion darf man erst mal so interpretieren. Wenn er den Urlaub dann ablehnt, dann kann man dagegen im Eilverfahren klagen, der Rechtspfleger am Amtsgericht formuliert die Klage kostenlos.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hula1995
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe versucht mich zu wehren, habe auch gesagt das ich ansich kein Problem habe überstunden zu machen, aber das ich mir ja auch nicht umsonst Freitage beantrage, da stieß ich auf taube Ohren.
Ja ist richtig, Pausen habe ich nicht, mache ich nicht, als ich mal nachfragte ob ich eine halbe stunde Pause machen darf, wurde mir entgegen gebracht „warum willst du pause machen?"

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von hula1995):
wurde mir entgegen gebracht „warum willst du pause machen?"
Antwort zu deinem Chef:" Weil ich eine Pause benötige um mich wieder erholen zu können"
Warum überhaupt fragen??? Man sagt dem Chef einfach : "Ich mache jetzt eine halbe Stunde Pause" und geht dann.

-- Editiert von -Laie- am 20.04.2018 14:42

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hula1995
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von hula1995):
wurde mir entgegen gebracht „warum willst du pause machen?"
Antwort zu deinem Chef:" Weil ich eine Pause benötige um mich wieder erholen zu können"
Warum überhaupt fragen??? Man sagt dem Chef einfach : "Ich mache jetzt eine halbe Stunde Pause" und geht dann.

-- Editiert von -Laie- am 20.04.2018 14:42



Dann bekomme ich eine Abmahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hula1995
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von hula1995):
wurde mir entgegen gebracht „warum willst du pause machen?"
Antwort zu deinem Chef:" Weil ich eine Pause benötige um mich wieder erholen zu können"
Warum überhaupt fragen??? Man sagt dem Chef einfach : "Ich mache jetzt eine halbe Stunde Pause" und geht dann.

-- Editiert von -Laie- am 20.04.2018 14:42



Dann bekomme ich eine Abmahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Bitte verabschieden Sie sich sofort von der Opferrolle, Sie sind kein Opfer. :rock:
Sie sind Arbeitnehmerin mit den rechtmäßigen Ansprüchen und wollen nicht mehr und nicht weniger, als dass Ihr Arbeitgeber das akzeptiert und sich so verhält.
Ihr Arbeitgeber verstößt massiv gegen Rechtsvorschriften, Pause und Urlaub sind nunmal rechtlich vorgeschrieben. Bei Nachfragen Ihres offensichtlich völlig unwissenden oder sich einfach nur doof stellenden Arbeitgebers können Sie natürlich antworten, dass Pausen gesetzlich vorgeschrieben sind. Genau genommen soll der Arbeitgeber vor Arbeitsantritt diese schon festgelegt haben, wenn er das nicht macht, dann dürfen Sie die trotzdem nehmen. Siehe dazu Arbeitszeitgesetz, das ist gut verständlich und alles Wichtige ist da geregelt.

Eine Abmahnung ist an der Stelle für Sie unschädlich, ist egal, da diese natürlich von jedem Gericht in die Tonne getreten werden würde.Pausen muss man machen, natürlich hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass Sie die machen können.

Das Gewerbeaufsichtsamt interessiert sich übrigens auch sehr für Rechtsverstöße wie die Ihres Arbeitgebers. Auch anonyme Hinweise werden da angenommen :devil:





-- Editiert von altona01 am 20.04.2018 19:31

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

1. Lerne die Bedeutung des Wortes "Nein" und desen Anwendung
2. Die gesetzlich zustehend Pausen werden ab sofort gemacht.Nicht fragen, sondern ihm mitteilen das man jetzt seine Erholungspause macht. Dann auch den Arbeitsplatz verlassen, damit man wiklich Pause hat und nicht vom Arbeitgeber zugetextet wird.
3. Urlaubsanträge mit Zustellnachweis stellen, damit man einen Beweis hat. Wenn wieder abgelehnt wird, Begründung erfragen. Notfalls klagt man halt vor Gericht auf den Urlaub.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen