Freistellung/Gehalt/Urlaub usw.

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Susi86123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellung/Gehalt/Urlaub usw.

Huhu,

ich habe ein sehr komplexe Frage und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Also es geht um meine Mama, die arbeitet seit 4 Jahren als Pflegekraft in einer Senioren WG. Lt. Arbeitsvertrag 120 h/ monatlich und Stundenlohn.
Sie wurde für März und April 17 freigestellt, angeblich weil zu viel Personal da wäre, glauben aber eher, dass ihre Chefin was nicht gepasst hat. So ab 01.05.2017 ist sie auch offiziell Rentnerin. Bei der Freistellung meinte der Chef sie soll sich aber bereithalten falls die die brauchen.
So nun kam die Lohnabrechnung, bezahlt wurden 55 Arbeitsstunden (da nur 18 Arbeitstage lt. AG) und 44 Stunden für Urlaub (8 Tage Resturlaub). Eigentlich müssten die doch ihre 120 Stunden + die 8 Tage Urlaubsabgeltung zahlen oder, da es ja eine widerrufliche Freistellung ist, sie steht ja auf Abruf.
So und außerdem zahlt der AG seinen Mitarbeitern wenn sie im Urlaub sind nicht ihre 6 Stunden wie vereinbart sondern zieht für jeden Tag eine halbe Stunde Pause ab, was er jetzt auch bei der letzten Abrechnung getan hat, sogar bei den anderen Arbeitstage. Darf man das?

Ich hoffe ich konnte es verständlich schreiben und hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Vielen Dank vorab und LG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Freigestellt heißt nach aller Regel ... unter Fortzahlung der Bezüge, als mit Gehalt.
Unter 6 h AZ sind Pausen nicht vorgeschrieben und wenn deine Ma 6 h gearbeitet hat, steht ihr auch die Bezahlung für 6 h zu. Allerdings kann AG auch andere Pausenregelungen treffen - aber dann müssen die MA die auch nehmen können. So ganz eindeutig ist im Moment also deine Frage nicht zu beantworten. Im Urlaub ist deine Mutter jedenfalls zu stellen, wie wenn sie gearbeitet hätte.

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