Hallo Zusammen,
was bedeutet Freistellung eines Arbeitnehmers bei Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Ist das - zusätzlicher - Urlaub?
Was ist, wenn das Arbeitsverhältnis später durch Einigung oder Richterspruch fortgesetzt wird?
Muss der Arbeitnehmer die Freistellungszeit dann mit zukünftigem Urlaub bezahlen?
Als Arbeitnehmer kann ich verlangen, dass ich die restliche Arbeitszeit noch beschäftigt werde ... kann das sinnvoll sein?
Ich würde mich über eine Antwort freuen .
Dankeschön.
Michael
Freistellung eines Arbeitnehmers
10. Januar 2003
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Frage vom 10. Januar 2003 | 21:41
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellung eines Arbeitnehmers
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