Freistellung eines Arbeitnehmers

10. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Michael M
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellung eines Arbeitnehmers

Hallo Zusammen,

was bedeutet Freistellung eines Arbeitnehmers bei Kündigung durch den Arbeitnehmer?

Ist das - zusätzlicher - Urlaub?

Was ist, wenn das Arbeitsverhältnis später durch Einigung oder Richterspruch fortgesetzt wird?

Muss der Arbeitnehmer die Freistellungszeit dann mit zukünftigem Urlaub bezahlen?

Als Arbeitnehmer kann ich verlangen, dass ich die restliche Arbeitszeit noch beschäftigt werde ... kann das sinnvoll sein?

Ich würde mich über eine Antwort freuen :) .
Dankeschön.

Michael

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