Freistellung & neuer Job

7. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
comisaru
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellung & neuer Job

Hallo,

mir wurde einen Aufhebungsvertrag (mit Abfindung) angeboten. Da bei der Abfindung nichts mehr zu machen ist, könnte ich eine längere Kündigungsfrist verhandeln. Nehmen wir an, ich nehme das Angebot an und werde freigestellt, allerdings endet mein Arbeitsverhältniss zum Ende März 2009. Worauf muss ich aufpassen, dass ich:
- bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses die ganzen Leistungen (Gehalt + Sozialabgaben) erhalte
- einen neuen Job während der Freistellungszeit anfangen kann ohne dass sich etwas ändert seitens der alten AG
- etc.

Oder anders gesagt: kann ich mit meinem alten AG (im Aufhebungsvertrag) alles so vereinbaren, wie ich's möchte, ohne dass irgendein Gesetz mehr greifen kann ?
Beispiel: "Herr ... wird unwiderruflich freigestellt aber die Firma verpflichtet sich Gehalt und Sozialabgaben bis Ende zu zahlen"

Jede Info ist höchstens willkommen.
Ich bedanke mich bei allen im voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... so wird es nicht gehen können. wenn du dich *unwiderruflich* freistellen lässt, hat der AG eben keine sozialabgaben mehr zu zahlen.
zum zweiten wird es nicht gehen, dass du ggf. zwei gehälter beziehen kannst. bestenfalls kann die regelung dahin gehen, dass der av umgehend endet, wenn du einen neuen job beginnst.

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Sollte der Bezug von Arbeitslosengeld erforderlich sein, so ist zu beachten:

- Die Aufhebung zieht nur dann keine Sperrzeit hinter sich her, wenn der AfA klar gemacht wird, dass der AG sonst betriebsbedingt gekündigt hätte.

- Die Kündigungsfrist darf nicht kürzer als die aus dem Vertrag oder Gesetz sein. Ansonsten sperrt die AfA für diese Zeit.

- Bei Abfindungen die über die Regelabfindung von 0,5 Monatsbruttogehälter pro Beschäftigungsjahr hinausgehen kann die AfA eine versteckte Gehaltszahlung vermuten.

Bei komplexe Aufhebungsverträgen sollte man unbedingt mal fachkundige Leute (Fachanwalt, kein fachfremder Anwalt!) drüber lesen lassen, damit nicht noch mehr solche gemeinen Falle wie die von blaubär geschilderten Sozialleistungen entfallen.

Aufhebungsverträge bringen es eigenlich nur für Leute die gute Chancen haben schnell wieder eine neue Stelle zu finden.

Wird während einer Freistellungfrist ein neuer Job angenommen, muss der alte AG das Gehalt nicht mehr bezahlen.

-- Editiert von Maestro1000 am 07.09.2008 11:06:47

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

- bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses die ganzen Leistungen (Gehalt + Sozialabgaben) erhalte
Im Aufhebungsvertrag explizit festhalten, bis wann das normale Gehalt weitergezahlt wird - ebenso bis wann du ggf. Firmwagen, Handy etc. weiter nutzen kannst.

- einen neuen Job während der Freistellungszeit anfangen kann ohne dass sich etwas ändert seitens der alten AG
Ggf. Austrittsdatum vorverlegen (Ende Jan. steuerrechtlich empfehlenswert) und Abfindungszahlung entsprechend anpassen. Damit wären 2 Monate gewonnen.

- etc.
Falls Arbeitslosengeld relevant wird, sollte das Austrittsdatum nicht vor dem möglichen Kündigungstermin liegen. Wenn die Initiative zum Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber ausging, sollte dies im Aufhebungsvertrag berücksichtigt werden (Stichpunkt: Sperrzeit). Abfindungszahlungen werden glaube ich beim Alg I angerechnet. Wenn die Abfindungszahlung letztlich eine Absicherung deiner Bonuszahlung ist, empfiehlt es sich eine feste Bonuszahlung zu vereinbaren. Diese werden für gewöhnlich nicht angerechnet.

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