Freistellung - Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
lyon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Freistellung - Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch?

Hallo zusammen,

ich bin zum 01.01.2007 widerruflich freigestellt worden
(betriebsbedingte Kündigung zum 31.03.2007, habe aber auch eine Aufstellung über jede Menge Übergabetätigkeiten bekommen, die ich noch machen muss. ca. 20 Tage

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch? Es ist noch einiges an Resturlaub 2006 da und ich möchte ihn möglichst am Stück im März nehmen, bevor ich in die nächste Probezeit komme.

Danke & Viele Grüße,

lyon

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Steht irgendwas zu 'Anrechnung des Urlaubs' in der Freistellung?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lyon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo venotis,

in der Freistellung steht
"unter Anrechnung Ihrer Urlaubsansprüche".

In meinem Arbeitsvertrag ist es nochmal anders formuliert: "unter Gewährung des Resturlaubs"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ja, dann müsste nur noch mit dem AG genau geklärt werden, wann der Urlaub sein soll. Kann ja auch nicht sein, dass unter Anrechnung des Uralubs freigestellt wird und dann hat man nicht die Gelegenheit den Urlaub auch zu nehmen.
Uralubsantrag?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lyon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Urlaubsantrag, ja, aber für wie viele Tage? Da ich während der Freistellung laut ihrer Aufstellung noch 20 Tage arbeiten soll, sollten mir nach meinem Verständnis daraus auch für dies Jahr noch 2 Urlaubstage entstehen, zusätzlich zum Resturlaub aus dem vorigen Jahr.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ähm nö, dir stehen anteilig bis Ende März je ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Das dürfte schon bissel mehr sein als nur 2 Tage.

Wann du den Urlaub nimmst, dass musst du schon selbst terminlich mit deinem AG klären.

2x Hilfreiche Antwort

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