Freier tag auf feiertag verschoben

10. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
bohny25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freier tag auf feiertag verschoben

Hallo, ich arbeite in einem Unternehmen das 6 tage in der Woche arbeitet. Ich selbst habe eine 5 Tage woche mit 40h.
Ich habe immer eine woche Montag frei die nächste woche dienstag danach die woche mittwoch usw.
jedoch wurde mein freier tag von Mittwoch gehabt hätte auf Donnerstag (ein FEIERTAG) verschoben ist dies rechtens? wenn möglich mit passenden § antworten! danke!

-- Editier von bohny25 am 10.05.2015 23:17

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nein, das ist nicht rechtens.
Entgelt- und Fortzahlungsgesetz
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Wenn offensichtlich ist, dass sich der Arbeitgeber um die Bezahlung des Feiertags drücken will, indem er den freien Tag dorthin schiebt, dann ist das eine Umgehung dieses Gesetzes.

-- Editiert von altona01 am 11.05.2015 08:05

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kenny222
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Nein, das ist nicht rechtens.
Entgelt- und Fortzahlungsgesetz
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Wenn offensichtlich ist, dass sich der Arbeitgeber um die Bezahlung des Feiertags drücken will, indem er den freien Tag dorthin schiebt, dann ist das eine Umgehung dieses Gesetzes.
-- Editiert von altona01 am 11.05.2015 08:05

Aber es gibt Branchen wo das umgangen werden darf. Gastronomie ist das immer so.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Kenny222):
Zitat (von altona01):Nein, das ist nicht rechtens.
Entgelt- und Fortzahlungsgesetz
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Wenn offensichtlich ist, dass sich der Arbeitgeber um die Bezahlung des Feiertags drücken will, indem er den freien Tag dorthin schiebt, dann ist das eine Umgehung dieses Gesetzes.
-- Editiert von altona01 am 11.05.2015 08:05
Aber es gibt Branchen wo das umgangen werden darf. Gastronomie ist das immer so.


Nenne uns doch mal die Rechtsgrundlage?

Das ist nämlich quatsch. Dass viele Branchen oft machen ist eine Sache aber nicht rechtskonform. Da ist es wie so oft: wo kein Kläger, da kein Richter.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

@bohny25 konkretisieren Sie mal Ihre Aussage.
Sie hätten am 13.05. (Mittwoch) frei, dieser freie Tag wurde jedoch auf den 14.05. ( Donnerstag,Feiertag) verschoben?
Wenn dies so ist, dann wäre der 13.05. einfach nur eine Mehrarbeit, sprich Überstunden welche je nach Arbeitsvetrag vergütet wird. Den Feiertag am Donnerstag, wenn Sie da arbeiten hätten müssen, lt. Vertrag, muß Ihr AG bezahlen.


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