Freie Mitarbeiterin Betriebsprüfung

4. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Honki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freie Mitarbeiterin Betriebsprüfung

Hallo zusammen,
Ich bin selbstständige Ergotherapeutin mit eigener Praxis.
Folgende Situation:
Langjährige freie Mitarbeiterin , positiver Bescheid der Statusfeststellung,
Kollegin arbeitet im Pflegeheim und behandelt nur dort Kassenpatienten und eigene Privatpatienten völlig eigenständig und unabhängig,

Der Prüfer stolpert jetzt über den Statusfeststellungbescheid in dem der Status unter anderem wie folgt begründet wird: ' die Mitarbeiterin rechnet mit den Privatpatienten selbst ab ', und , die Mitarbeiterin hat noch andere Auftraggeber '
Wir haben jetzt Rechnungen vorgelegt von der Mitarbeiterin an die Privatpatienten.
Meine Steuerberaterin meint jetzt ich solle den Fragebogen von der Clearingstelle besorgen , wo vielleicht klarer ausgedrückt sei dass der Artikel , den ' Privatpatienten ihre Privatpatienten meint.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Vielen Dank schon mal.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Honki):
Meine Steuerberaterin meint jetzt ich solle den Fragebogen von der Clearingstelle besorgen , wo vielleicht klarer ausgedrückt sei dass der Artikel , den ' Privatpatienten ihre Privatpatienten meint.

Das mit "den Privatpatienten" die Privatpatienten der Mitarbeiterin gemeint sind ergibt sich doch schon aus der Anwendung der Grundregeln der deutschen Sprache



Zitat (von Honki):
Der Prüfer stolpert jetzt über den Statusfeststellungbescheid

Welcher Prüfer?
Und was genau hat er dort beanstandet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Honki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sozialversicherungsprüfung in den Räumen der Steuerberaterin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Honki):
positiver Bescheid der Statusfeststellung


Ich gehe davon aus, dass hier ein Verfahren nach § 7a SGB IV durchgeführt wurde. Der Bescheid, der da ergangen ist, ist dann ja erstmal ein Verwaltungsakt, der nur nach den gesetzlichen Bestimmungen wieder zurück genommen werden kann. Von daher kann man erstmal ruhiger durchatmen, solange noch keine Rücknahme oder Widerruf in der Welt ist.

1x Hilfreiche Antwort

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