Hallo zusammen,
Ich bin selbstständige Ergotherapeutin mit eigener Praxis.
Folgende Situation:
Langjährige freie Mitarbeiterin , positiver Bescheid der Statusfeststellung,
Kollegin arbeitet im Pflegeheim und behandelt nur dort Kassenpatienten und eigene Privatpatienten völlig eigenständig und unabhängig,
Der Prüfer stolpert jetzt über den Statusfeststellungbescheid in dem der Status unter anderem wie folgt begründet wird: ' die Mitarbeiterin rechnet mit den Privatpatienten selbst ab ', und , die Mitarbeiterin hat noch andere Auftraggeber '
Wir haben jetzt Rechnungen vorgelegt von der Mitarbeiterin an die Privatpatienten.
Meine Steuerberaterin meint jetzt ich solle den Fragebogen von der Clearingstelle besorgen , wo vielleicht klarer ausgedrückt sei dass der Artikel , den ' Privatpatienten ihre Privatpatienten meint.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Vielen Dank schon mal.
Freie Mitarbeiterin Betriebsprüfung
4. September 2016
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Frage vom 4. September 2016 | 16:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freie Mitarbeiterin Betriebsprüfung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 4. September 2016 | 18:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119450 Beiträge, 39730x hilfreich)
ZitatMeine Steuerberaterin meint jetzt ich solle den Fragebogen von der Clearingstelle besorgen , wo vielleicht klarer ausgedrückt sei dass der Artikel , den ' Privatpatienten ihre Privatpatienten meint. :
Das mit "den Privatpatienten" die Privatpatienten der Mitarbeiterin gemeint sind ergibt sich doch schon aus der Anwendung der Grundregeln der deutschen Sprache
ZitatDer Prüfer stolpert jetzt über den Statusfeststellungbescheid :
Welcher Prüfer?
Und was genau hat er dort beanstandet?
#2
Antwort vom 4. September 2016 | 20:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialversicherungsprüfung in den Räumen der Steuerberaterin
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#3
Antwort vom 5. September 2016 | 10:58
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Zitatpositiver Bescheid der Statusfeststellung :
Ich gehe davon aus, dass hier ein Verfahren nach § 7a SGB IV durchgeführt wurde. Der Bescheid, der da ergangen ist, ist dann ja erstmal ein Verwaltungsakt, der nur nach den gesetzlichen Bestimmungen wieder zurück genommen werden kann. Von daher kann man erstmal ruhiger durchatmen, solange noch keine Rücknahme oder Widerruf in der Welt ist.
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