Hallo,
ich bin selbständig für Kunden auf Auftragsbasis tätig. Mit einem Kunden habe ich einen Vertrag über eine freie Mitarbeit geschlossen.
Im Vertrag steht, dass ich die Leistung in meinen eigenen Räumlichkeiten erbringe.
Nun wurde ich zu einem Termin gebeten, der ca. 2 St. Fahrtzeit von meinem Büro entfernt ist. Insgesamt sind dies also 4 St. Fahrtzeit. Der Termin selbst wird ca. 2 St. dauern. Auch früher wurde ich zu Terminen gebeten, aber jeweils in meiner Stadt, quasi "um die Ecke". Fahrtzeiten habe ich dann gar nicht erwähnt. Die reinen Anwesenzeiten bei den Terminen ließ ich mir vergüten.
Wie würdet Ihr dies aber mit diesem Termin sehen, der mich ingesamt den Großteil des Arbeitstages kostet? Nur die zwei Stunden Anwesenheit vergüten lassen, oder insgesamt 6 Stunden?
Dieses Mal würde ich dies wohl aus Kulanz nicht berechnen, aber es könnten weitere Außentermine folgen.
Gruß und danke,
Morcheeba
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Freie Mitarbeit - Wegzeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
'frei mitarbeit' schließt eigentlich aus, dass du arbeitnehmerin bei diesem 'kunden' bist. isofern kann man deine situation arbeitsrechtlich nur analog betrachten.
bei einem AN wäre die sachlage wohl so, dass eben seine wohnung zugleich als sein arbeitsort festgelegt ist, arbeit woanders von der wohnung aus wäre ein dienstgang oder eine dienstfahrt.
in diesem sinne wirst du solche fälle wohl nachverhandeln müssen, wenn sie denn öfter vorkommen.
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Danke blaubär,
denke auch, dass ich da nachverhandeln muss, falls die Situation öfter eintritt.
Manches merkt man eben auch erst während man schon tätig ist. Für mich ist es der erste freie Mitarbeitervertrag und der Kunde hatte auch noch nie zuvor einen solchen abgeschlossen.
Es finden z.B. auch regelmäßig Besprechungstermine beim Kunden statt. Der Weg ist nicht die Welt, aber eine Stunde Fahrt pro Termin ist dies auch. Berechnet habe ich dies bisher nicht.
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teambesprechungen sind arbeitszeit und der weg dorthin ebenso, da dein arbeitsort ja daheim
ist.
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Hallo blaubär,
ich habe nochmal in den Vertrag geschaut. Entschuldigung, mir war entgangen, dass wir den Vertrag bereits dahingehend angepasst hatten, dass die Teilnahme an Terminen außerhalb meiner Räumlichkeiten als Arbeitszeit gilt.
Ist aber "Teilnahme" auch die Wegstrecke zu den Terminen?
Gruß,
Morcheeba
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-- Editiert Morcheeba am 12.08.2011 12:36
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