Fragen zum Klage-Verfahren wg. Bossing/Dauererkrankg

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)
Fragen zum Klage-Verfahren wg. Bossing/Dauererkrankg

Hallo,

Hoffe mir kann da wer helfen...

Hypothetisch:

Ein AN ist seit 17 Jahren in einer Firma. Wurde in den Jahren bereits mehrmals gebosst (Benachteiligungen, Versetzungen nach unbilligen Ermessen, etc..).
Der AN ist letztlich seit 2 Jahren in psychischer Behandlung (schwere Depressionen i. V. m. physischen Erkrankungen und mehreren AUs).

Letztendlich bezieht der AN Krankengeld und hat auf Grund der bereits chronischen Erkrankung einen Schwerbehindertengrad von 30%. Gemäß der fachlichen Meinungen der behandelnden Ärzte, wäre das auf die schleichenden Folgen der vielen negativen Erfahrungen zurückzuführen. Von einem erneuten Arbeitsversuch rieten die Ärzte daher ab...

Durch die Dauer der ewigen Schikanen wäre ein erneuter Schlichtungsversuch ebenso erfolglos - wie die bereits vorherigen!

Auf Grund der Aussichtslosigkeit würde der AN nun klagen wollen:
1. Persönlichkeitsrechtsverletzung (Schadenersatz/Schmerzengeld)
2. Kündigung bewirken mit der Zahlung eines Vergleichs
(wegen Unzumutbarkeit §626 BGB ?)

Frage:
Wie könnte man nun verfahren?

1.
Klage wegen Persönlichkeitsrechtverletzung
in Verbindung
mit einer Auflösung und Abfindung..

oder

2.
Klage auf Auflösung mit Abfindung
und
einer Klage wegen Bossing mit Schadensersatz..
(welche Klage dann zuerst - falls relevant?)

Wie würde so eine Klage hier ausgerichtet aussehen?
Antrag auf Auflösung nach § 626 BGB +
Antrag auf Entschädigung und Abfindung ?

Kann man überhaupt nach einer Auflösung wegen (festgestellter) Unzumutbarkeit u. U. mit einer Abfindung rechnen?

Wenn ja, bei welchen Umständen?
Wird es richterlich berücksichtigt oder gar beschieden?
Vielen Dank im Voraus
lg

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ein Arbeitsverhältnis wird durch Kündigung Desjenigen beendet, der die Beendigung anstrebt. Wenn das der Arbeitnehmer wie hier ist, sollte er vorab mit der Agentur für Arbeit abklären, ob er dann ALG I bekommt. Eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgesehen, Schmerzensgeld im Arbeitsverhältnis auch nicht.

Kündigung, das sit eine einseitige empfangsbdürftige Willenserklärung. Sie hat schriftlich zu erfolgen. Gründe muss der kündigende Arbeitnehmer nicht angeben.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

???

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Beim Arbeitsgericht kann man nicht wegen Persönlichkeitsverletzung klagen, Bossing mit Schadensersatz gibt es so auch nicht, Auflösung nach §626 ist nicht möglich, dafür muß eine Partei kündigen, was ich aber nach so langer Zeit für nicht zielführend halte.
Beim Arbeitsgericht wird höchstens eine Abfindung ein Ergebnis der Verhandlung, aber ob eine gezahlt wird, das kann so keiner wissen. Man kann auch nicht auf Abfindung klagen, eine Abfindung wird üblicherweise gezahlt, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht erwünscht oder nicht möglich ist.

Schadensersatz o.ä. müßte man beim Amtsgericht in einem Zivilverfahren einklagen. Wie kann der Arbeitnehmer denn beweisen, dass das Verhalten seines Vorgesetzten ihn krank gemacht hat? Und welches Verhalten wann konkret welche gesundheitlichen Folgen hatte?

Und sollte der Arbeitnehmer tatsächlich das Arbeitsverhältnis kündigen, dann sollte er das vorher unbedingt persönlich mit der Agentur für Arbeit klären! Und erhält er dort eine Zusage, dass er nicht sanktioniert wird, sollte er sich das unbedingt schriftlich geben lassen. Sonst drohen 3 Monate Sperre des ALG nach einer Kündigung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Beim Arbeitsgericht kann man nicht wegen Persönlichkeitsverletzung klagen, Bossing mit Schadensersatz gibt es so auch nicht, Auflösung nach §626 ist nicht möglich, dafür muß eine Partei kündigen, was ich aber nach so langer Zeit für nicht zielführend halte.
Beim Arbeitsgericht wird höchstens eine Abfindung ein Ergebnis der Verhandlung, aber ob eine gezahlt wird, das kann so keiner wissen. Man kann auch nicht auf Abfindung klagen, eine Abfindung wird üblicherweise gezahlt, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht erwünscht oder nicht möglich ist.
Schadensersatz o.ä. müßte man beim Amtsgericht in einem Zivilverfahren einklagen. Wie kann der Arbeitnehmer denn beweisen, dass das Verhalten seines Vorgesetzten ihn krank gemacht hat? Und welches Verhalten wann konkret welche gesundheitlichen Folgen hatte?
.


Warum bist der Meinung, so eine Klage würde nicht am Arbeitsgericht behandelt werden?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo altona,
vielen Dank für Deine Antwort.

Also würde man beim Amtsgericht eine zivile Klage wegen erheblichen Verstöße/Verletzungen (gemäß BetrVG, BGB) und des exessiven Bossing einlegen müssen? Und nicht beim Arbeitsgericht?

Gehen wir weiter davon aus:
Eine Weiterbeschäftigung wäre beidseitig nicht mehr erwünscht und wäre auch generell aus gesundheitlichen Gründen absolut nicht mehr möglich. Eine Beweisführung (Dokumente, Tagebücher; Zeugen, ect..) wäre auch aussagekräftig vorhanden.

Das Thema "Agentur für Arbeit" und "Beweisführungen" ist aber nicht Teil dieser Hypothese gewesen.
Trotzdem vielen Dank für diese Hinweise!

Diese Sachlage wäre somit ziemlich verzwickt:
- da eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist (aus gesundheitlicher und ärztlicher Sicht),
- der AG gemäß fehlender Fürsorgepflichten, schuldhaft an der chronischen Erkrankung mitwirkte,
- erhebliche Schäden im finanziellen- sowie im sozialen und gesundheitlichen Bereich faktisch bestehen,
- auf Grund des höheren Alters und der entstandenen Behinderung, werden erhebliche, zukünftliche Schäden im materiellen und immateriellen Bereich weiterhin entstehen!

(Wer möchte einen über 50jährigen und mit einer Behinderung schon einstellen?)

Geht man jetzt davon aus, dass ein Interesse bereits vom AG (z. B. durch RA nach einer Unterlassungsklage) angezeigt wurde, aber letztlich auf Grund der nichtzustande gekommenen Einigung und der jetzt erfolgten Krankengeldzahlungen "ausgesessen" wird, wie könnte jetzt weiter zu verfahren sein?

Beide Parteien würden also nicht kündigen wollen.
Der AN nicht, aus Angst vor Konsequenzen - der AG nicht, aus Angst vor hohen Kosten...
Obwohl der AN durch den AG krank wurde, noch ist und vorraussichtlich das auch bleibt.
Schädigungen und auch Pflichtsverletzungen durch den AG (z.B. Anhörung vor dem BR wurde zielführend verhindert, u. a. !) wären nachweisbar (Wie und warum soll dahin gestellt werden - ist auch nicht Teil dieser Hypothese).

Wie gesagt:
ist alles sehr verzwickt und daher würde ich mir gerne Eure Vorgehensweise anhören, sofern auch Andere an das Ergebnis interessiert sein könnten. Ist ja immer noch schwer in Mode um Mitarbeiter - warum auch immer - schnell los zu werden...

LG

-- Editiert von schmitty am 08.01.2016 15:21

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn niemand kündigen will, dann bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Der AN nicht, aus Angst vor Konsequenzen - der AG nicht, aus Angst vor hohen Kosten...
Obwohl der AN durch den AG krank wurde, noch ist und vorraussichtlich das auch bleibt.

So lange der AN Krankengeld bezieht, kostet er den AG keinen Cent.
D.h. der AG hat nichts davon, wenn er dem AN kündigt.
Und so lange der AG nicht kündigt, wird es auch nichts mit einer Abfindung.

Auf eine Abfindung klagen kann man ohnehin nicht. Bei einer Kündigung durch den AG kann man auf Weiterbeschäftigung klagen.
Wenn der AG den AN nicht weiter beschäftigen will, bietet der AG dann meist eine Abfindung an - muss er aber nicht. Er kann den AN halt auch wunschgemäß weiterbeschäftigen.

Alle Wege in diese Richtung setzten also eine Gesundung voraus.
Wenn der AN wieder arbeitsfähig wird, bekommt der AG möglicherweise Lust, den AN zu kündigen (weil dieser dann wieder zum Kostenfaktor wird). Möglicherweise bietet der AG dann auch eine Abfindung an. Möglicherweise lässt der AG den AN dann aber auch einfach wieder zur Arbeit kommen, und wartet bis der AN von selbst kündigt.
Man weiß halt nicht was passiert - da ist halt immer auch die Frage, wie man pokern möchte.

Aus dem bisherigen Status quo wird jedenfalls nicht passieren. Die derzeitige Situation ist für den AG sehr komfortabel: Der AN ist nicht da, macht keine Probleme und verursacht derzeit keine Kosten. Der AG hat keinen Grund sich irgendwie zu bewegen - und wird es auch von sich aus nicht tun.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das hast Du wunderschön geschrieben. Hier haben wir doch einen Fall, in welchem der Arbeitnehmer dem Nocharbeitgeber den "schwarzen Peter" zuschieben möchte. Und das funktioniert nun mal nicht. Ich schreib es immer wieder: je länger jemand krankheitsbedingt aus dem Betrieb raus ist, desto preiswerter wird er. Man weiss, dass er nicht mehr zurück kommt. Warum also irgend etwas tun? Man plant ohne den Mitarbeiter und gut ist.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das hast Du wunderschön geschrieben. Hier haben wir doch einen Fall, in welchem der Arbeitnehmer dem Nocharbeitgeber den "schwarzen Peter" zuschieben möchte. Und das funktioniert nun mal nicht.


Na, das ist ja mal eine unverschämte Antwort!!
Der An will den AG den schwarzen Peter zuschieben?????

Soll wohl bedeuten:
Da siehst du mal, du fauler dreckiger Arbeitnehmer! Willst dich auf Kosten der AGs bereichern???
Ha Ha Ha .... jaaa, aber nicht mit uns.....
Wir werden Dich weiterhin fertigmachen und vor Allem KRANK !!! Jaa, da wirste aber glotzen!
Wir waren ja schließlich nicht umsonst auf dem Bossing-Seminar...
...und Geld..... wirst für unser Bossing auch nicht erhalten... du Weichei!

@ drkabo: Vielen Dank für die Ausführlichkeit!
Gemäß der Situation wäre der AN besser dran zu kündigen um Klage zu erheben..


und @ "wird werden: du solltest dich in Grund und Boden schämen!!

-- Editiert von schmitty am 08.01.2016 22:22

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Bei der Gelegenheit möchte ich nachfragen,
ob man solche User nicht blockieren kann?!
Und wenn ja, dann bitte ich mir mitzuteilen,
wie man solche Menschen aus meinen Bereich,
bzw. meinem Thread fernhält...

Auf solch "objektive" Menschen kann ich verzichten!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Mit so einer komplizierten Fragstellung dürfte ein Laienforum regelmäßig überfordert sein und es ist auch fahrlässig bis naiv sich hier eine Anleitung zu erhoffen. Es dürfte schon schwer genug sein, einen engagierten Anwalt zu finden, der sich dem Thema annimmt.

Im Übrigen kostet es keine 5 Minuten, um mit einer entsprechenden Suchmaschine herauszufinden, dass Klagen wegen Persönlichkeitsverletzung und auf Schadenersatz sehr wohl vor Arbeitsgerichten ausgetragen werden. Solche Klagen sind scheinbar auch möglich, wenn der AN selber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Ob das die schlauste Vorgehensweise ist oder ob dadurch eine mögliche Schadenersatzsumme bereits von vorn herein reduziert wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Bei der Gelegenheit möchte ich nachfragen,
ob man solche User nicht blockieren kann?!

Ja, kann man.
Aber ich verstehe nicht, was wirdwerden unverschämtes geschrieben haben soll.
wirdwerden hat eigentlich nur pointiert auf den Punkt gebracht, was der Kern des Problems ist:
Wenn das Interesse des AG und des AN in die gleiche Richtung geht (hier: Trennung des Arbeitsverhältnis), dann hat der AN kein Druckmittel, um finanziellen Gewinn aus der Angelegenheit zu schlagen. (Wenn der AN nicht zum AG zurück will und der AG den AN loswerden will - warum sollte der AG dann noch eine Abfindung zahlen?)

Zitat:
Gemäß der Situation wäre der AN besser dran zu kündigen um Klage zu erheben..

Dann muss meine Antwort völlig missverständlich rübergekommen sein.
Nein: Wenn der AN selbst kündigt, dann hat der AN kaum noch realistische Chancen überhaupt noch irgendwas zu erreichen. Denn mit einer Eigenkündigung gibt der AN dem AG doch ohne Not das, was der AG haben will.
Wenn der AN was für sich herausschlagen möchte, muss er dem AG eine AG-seitige Kündigung schmackhaft machen. Solange der AN aber langzeit-krank ist (und damit den AG nichts kostet, weil das Krankengeld von der Krankenkasse kommt), hat der AN aber nichts, womit er den AG zu einer Kündigung motivieren könnte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

@ 1000kleinesachen

Ich sehe das ja genauso...

Hatte nur gedacht, dass man so ein Thema (zumindest) ein wenig diskutieren kann!
In der Tat sehr naiv gedacht...

Schade! Sofern es wirklich ein sehr berechtigtes Thema ist,
welchem eine gewisse Beachtung geschenkt werden sollte!

Es werden Existenzen zerstört! Familien auseinandergerissen
und Menschen psychisch in so einem Ausmaß geschädigt,
dass man sich fragen muss, wo das alles noch hinführen wird!

Und dann kommen auch so so blödsinnige Antworten, indenen man die
mit Dummheit vermischte Ignoranz erkennt...

Trotzdem vielen Dank für die Mühen!
LG

-- Editiert von schmitty am 09.01.2016 00:09

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
noe1712
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo schmitty, darf ich fragen, wie Das Thema seinerzeit ausging?
Wäre super, da ich auch in so einer Situation bin und überlege, wie ich weiter vorgehe.
danke für eine Antwort.

lg

0x Hilfreiche Antwort

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