Hallo erst mal,
kann event. jemand für nachfolgendes helfen?
Ein Freund betreibt ein Restaurant und hatte diesbezüglich Anfang März 08 einen neuen Kellner eingestellt. Diesen hat er am 02.07.08 mündlich gekündigt (mündliche Kündigung ist unzulässig, ist bekannt) Nun hat der Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht Klage erhoben und verlangt damit, dass das Arbeitsverhältnisüber über den 30.06.08 hinaus, fortbestehen muss. Heißt dies nun, dass der gekündigte Mitarbeiter eigentlich weiterhin in dem Betrieb beschäftigt ist und dementsprechend seinen Lohn erhalten muss auch wenn er nicht gearbeitet hat? Ist es möglich, im Rahmen einer Einigung mit dem Mitarbeiter, eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung, rückwirkend am 30.06.08 zum 31.07.08 schriftlich auszusprechen? Letztens, könnte man im nach hinein und vor der Gerichtsverhandlung einen schriftlich festgehaltenen Vergleich mit dem Mitarbeiter aushandeln und wären Passagen wie z.B. dass ...erhobene Klagen seitens des Arbeitnehmers zurückgenommen werden...rechtlich gültig? Könnte auch in diesem Vergleich festgehalten werden, dass das Arbeitsverhältnis wirksam beendet worden ist?
Vielen Dank!
Fragen zu Kündigung
25. August 2008
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Frage vom 25. August 2008 | 12:10
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. August 2008 | 13:02
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... das arbeitsgericht wird feststellen, dass die kündigung unwirksam war und folglich das arbeitsverhältnis weiter besteht - wenn es zu einem urteil kommt.
... der verhandlung geht ohnehin ein gütetermin voran mit dem ziel, zu einer gütlichen einigung (vergleich) zu gelangen. wenn das gelingt, ist die klage vom tisch. der richter wird bei dem inhalt des vergleichs ein wort mitzureden haben.
... denkbar ist natürlich auch, sich außerhalb des gerichts mit dem MA zu einigen.
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