Fragen zu Firmenwagen

3. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
the_saints
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Fragen zu Firmenwagen

Hallo Community,

bei uns in der Firma zeichnet sich gerade ein großer Konflikt an und mich würde als unbeteiligter Dritter mal das Außmaß interessieren.

Sachverhalt:

Mitarbeiter M ist in der Firma aufgestiegen und bekommt einen Firmenwagen angeboten. Vorgaben: Budget: 40.000€ BLP und ein weißer Kombi (Die Flotte der Mitarbeiter besteht ausschließlich aus weißen Kombis)!
Mitarbeiter M darf sich gem. dem Budget einen Wagen frei zusammenstellen. Das eingereichte Angebot wird von der Chefsekräterin abgenickt. M ist verheiratet und hat 4 Kinder. Das fünfte ist unterwegs. Der AV weißt eine Privatnutzung auf und M ist verpflichtet in der ungenutzten Zeit auf dem Firmengelänge den Firmenwagen als "Pool-Fahrzeug" zur Verfügung zu stellen. Heißt, auf den Wagen kann von anderen Mitarbeitern während der Arbeitszeit zugegriffen werden, sollte dieser nicht von M im fraglichen Zeitraum benötigt werden.
Wortlaut: "Der AN erklärt sich bereit den Firmenwagen in ungenutzer Zeit für Botengänge und kleine Dienstfahrten anderen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen"
Als weiterer Fahrer ist die Ehefrau von M im AV eingetragen.
M hat einen Anfahrtsweg von 55km einfacher Strecke und kam bislang mit Bus und Bahn zur Arbeit.

M hat sich einen Renault Trafic Combi zusammengestellt und die Chefsekretärin hat dies durchgewunken. Sie hat den Leasingvertrag fertig gemacht und vom GF unterzeichnen lassen sowie die Firmen-Folierung veranlasst.
Der Wagen ist Mitte September gekommen und wurde von M abgeholt und er ist damit nach Hause gefahren.
Seitdem wird der Wagen ausschließlich zum Kutschieren der Familie genutzt. Auch hat M als Dauercamper eine Campingparzelle die knapp 300km entfernt liegt und nahezu jedes Wochenende aufgesucht wird. Dazu wird natürlich der Bus samt Tankkarte verwendet.
Der Wagen wurde in der Firma nie gesehen, da er gleich nach Hause gebracht wurde.
M bestreitet seinen Weg wie zuvor mit Bus und Bahn.


Streitpunkt 1: M wird vorgeworfen er habe getäuscht, da es sich um einen Transporter/Bus handelt und nicht um einen Kombi. M hält dagegen, dass es ein K/Combi ist, weil er "Combi" heißt. Auch hätte die Chefsekretärin dies so abgezeichnet und der GF den Vertrag mit dem Autohaus unterzeichnet. Desweiteren argumentiert M mit einem klassichen Kombi (5 Sitzer) hätte er auch privat wenig anfangen können. Dem AG ist bekannt, dass es eine 6-köpfige (bald 7-köpfig) Familie ist und er hätte damit rechnen müssen, dass M sich einen dementsprechend großen Wagen bei vereinbarter Privatnutzung holen wird.

Streitpunkt 2: M wurden im September die obligatorischen 0,03% pro Monatskilometer Weg zur Arbeit vom Gehalt abgezogen. AG argumentiert er hätte den Wagen bekommen um damit auch zur Arbeit zu fahren und das gleichzeitig der Pool vergrößert wird. M argumentiert, dass die Monatskilometerbelastung falsch ist, da er weiterhin mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommt - was für ihn auch günstiger ist als die 0,03%-Regelung. Desweitern steht der Wagen der Flotte nicht zur Verfügung, da er privat genutzt wird. Dies entspricht der (schwammingen) Nutzungsvereinbarung des AV.

Streitpunkt 3: Müsste M geschäftlich verreisen, so würde er sich ein Pool-Fahrzeug nehmen, da das ihm überlassene zu diesem Zeitpunkt privat genutzt wird. AG sieht hier eine Pflichtverletzung des M, da er ja den Wagen bekommen hat um auch Firmentermine mit ihm wahrnehmen zu können. Damit nutzt M defacto 2 Firmenwagen, zum einen den Wagen aus dem Fahrzeugpool für geschäftlche Termine und den ihm überlassenen Firmenwagen für Privatfahrten.

Wie ist dazu eure Meinung?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

1. AN ist im Recht, schließlich wurde das konfigurierte Fahrzeug vom AG genehmigt.

3. AG ist im Recht. Dem AN steht ein Firmenwagen zur Verfügung, den muss er dann auch für die Dienstreise nutzen.
Die private Nutzung steht hinten an.

2. Hier wird es kniffelig. Zunächst einmal ist es ok, dass der AN nicht mit dem Dienstwagen zur Arbeit kommt, da dies schlicht nicht vereinbart wurde. Allerdings fürchte ich, dass er den Arbeitsweg trotzdem versteuern muss, da ja die Möglichkeit besteht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Bei 1 bin ich mir nicht ganz so sicher....vereinbart war die Anschaffung eines Kombi. Einfach eigenmächtig ein anderes Modell zu bestellen, auch wenn es ein Quasi-Kombi (aus der Sicht des AN) ist - na, ich weiß nicht.

Das offensichtliche Ziel der Firma ist ja einen Fuhrpark aus gleichartigen(!) PKW zu schaffen und dem AN war bewusst (es stand sogar schriftlich im Vertrag/der Anweisung, um was für einen PKW (Kombi!) es sich handeln sollte).

Na gut, dass die Sekretärin das durchgewunken hat, ist dem AG zuzurechnen. Aber ICH wäre als AG schlicht enttäuscht und sauer über diese hinterfotzige Vorgehensweise. Man hätte es ja im Voraus mal ansprechen können, um möglicherweise eine Einigung zu finden. Aber so einfach das Ganze auf der Sekretärin abzuladen (man hat ja ganz offensichtlich darauf abgesehen, die Sekretärin zu täuschen "Combi" statt "Kombi"....), das ist schon mutwillige Täuschung - - im Nachhinein kann man natürlich nichts mehr ändern, der Wagen ist ja da. Aber ich als AG hätte jetzt ein SEHR waches Auge auf diesem AN und irgendwann macht jeder Fehler......

Die übertriebene Privatnutzung sehe ich auch kritisch. Unter Privatnutzung wird eine "normale Nutzung" verstanden, nicht dass da jedes Wochenende 600 KM verbraten werden. Der Leasingvertrag wird wohl von normaler Nutzung ausgehen...da könnte noch Ärger drohen, könnte ich mir vorstellen. Der Hammer ist dann, dass der Firmenwagen zum Privatfahrzeug mutiert. Da würde es bei mir als AG dann aussetzen und ich würde mit allen Mitteln versuchen, den Mitarbeiter rauszusetzen.

Alles in allem an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten.



-- Editiert von fb367463-2 am 04.10.2017 00:56

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von the_saints):
Wie ist dazu eure Meinung?

Das man ohne den genauen Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung nicht wirklich was dazu sagen kann.


Entweder ist der AN richtig clever und manöviert sich überaus geschickt durch die Lücken der vertraglichen Vereinbarung. Oder er bekommt irgendwann einen heftigen Boumerang weil er was fehlinterpretiert hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen