Frage zum Urlaub bei 4 Tage Woche

21. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)
Frage zum Urlaub bei 4 Tage Woche

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Urlaub.

Ich habe eine 3/4 Stelle und Arbeite von Montag bis Donnerstag. Der Freitag ist für mich immer frei.

Nun steht die Urlaubsplanung an und meine Frage dazu lautet:

Wenn ich in den Herbstferien 2 Wochen Urlaub nehmen möchte, mussich dann 4 Tage Urlaub pro Woche nehmen, weil der Freitag immer frei ist oder muss ich 5 Tage Urlaub nehmen, weil am Freitag trotzdem gearbeitet wird in der Praxis ?
Meine Arbeitszeiten sind nicht im Arbeitsvertrag geregelt, weil sie nach den gegebenheiten der Praxis immer mal wieder angepasst werden.
Im Vertrag sind nur die Wochenstunden von 29 Stunden geregelt.
Dass ich freitags frei habe ist aber von den Ärzten so festgelegt worden.

Vielen Dank für eure Antworten

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

es geht darum, wie du arbeitest: wenn du regelmäßig 4 tage/woche arbeitest, brauchst du auch nur urlaub für die tage zu nehmen, an denen du üblicherweise arbeiten würdest. allerdings wird dein u-anspruch auch auf die 4-tagewoche runtergerechnet.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo Blaubär

Vielen Dank für deine Antwort.

Also mein Urlaubsanspruch ist unumstritten, denn der steht ja im Arbeitsvertrag und beträgt 26 Tage.

Die ArbeitsTAGE sind aber nicht im Vertrag geregelt.
Auf Grund der Sprechzeiten (Arztpraxis) und unserer neuen Auszubildenden gestalten sich für mich seit den Sommerferien die Zeiten so, dass ich meine 29 Wochenarbeitsstunden von Montag bis Donnerstag ableiste.

Freitag habe ich also immer frei.

Logisch wäre dann ja für mich, wenn ich nur von Montag bis Donnerstag Urlaub nehme und die Woche drauf ebenso.
Mir leuchtet es einfach noch nicht ganz ein, wie da die rechtliche Regelung ist

18x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Also der AG hat quasi per Direktionsrecht Ihre aktuelle Arbeitszeit auf Mo-Do festgelegt. Er könnte - sollte betriebliche Übung dem nicht entgegen sprechen - sie aber jederzeit wieder 5 Tage beschäftigen.

Der Vertrag basiert aus meiner Sicht daher auf eine 5 Tage-Woche, entsprechend sind die Urlaubstage vermutlich festgesetzt worden.

Ich persönlich denke daher, dass man daher bei der Urlaubsmeldung von ganzen Wochen von 5 Tagen ausgehen müsste.

Die Frage wäre einzig und allein, ob hier schon - Aufgrund der Dauer - durch betriebliche Übung nur noch eine 4 Tage-Woche vorliegt.

Das kann man aber im Endeffekt nur gerichtlich klären, meist unter erheblichen Einschränkungen beim Arbeitsklima.

Vielleicht sollten Sie das anders sehen, wieviel Urlaub haben andere MA, welche eine 5-Tage-Woche haben? Wenn die auch nur 26 Tage jährlich Urlaub haben, sollten Sie für sich von einer 5-Tage-Woche ausgehen, da andernfalls auch das Verhältnis zu den anderen MA beeinträchtigt werden könnte. Denn das Zwischenmenschliche ist im realen Arbeitsverhältnis wichtiger als alles andere.

26 tage bei einer 4-Tage-Woche wäre auch ungewöhnlich hoch. Umgerechnet auf 5 Tage ergäben das schon 32,5 Tage. Auch von daher spricht eher alles für eine 5-Tage-Woche.

Mein Rat: Fragen Sie Ihren Chef, wie Sie abrechnen sollen. Wobei die Antwort höchstwahrscheinlich 5 Tage sein wird.

In einem Kleinbetrieb (nicht mehr als 10 MA) führen dann solche Sachen andernfalls leicht zur Kündigung.

Aktuell haben Sie auch schon ein Vorteil, eigentlich könnten u.U. einzelne Urlaubstage mit 1,2 Tagen abgerechnet werden.



-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 22.09.2011 09:05

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// ... steht ja im Arbeitsvertrag und beträgt 26 Tage

... gleichwohl muss es nicht sein, dass diese 26 tage sich auf eine vier-tagewoche beziehen. der reine wortlaut mag ein indiz sein, ein richter würde aber nach dem kern der vereinbarung fragen. deine ausführungen zu anfang legen m.e. eher nahe, dass 26 tage bei einer fünf-tagewoche gemeint gewesen sein könnten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Super, vielen Dank für eure Antworten. Nun habe ich es verstanden und es mir plausibel.

Es stimmt, wenn sich die Umstände ändern, dann kann meine Arbeitszeit auch wieder auf 5 Tage ausgeweitet werden. Was das angeht, habe ich im Moment ja sowieso schon Glück, dass ich einen freien Tag in der Woche habe.

Ich möchte mich auch gar nicht streiten mit meiner Chefin. Sie ist eine super Frau und immer fair und ich habe nie Probleme mit ihr. Ich habe in dieser Praxis gelernt und wurde übernommen. Da liegt es mir fern mich nun wegen 2 Urlaubstagen womöglich zu streiten.

Ich wollte es nur verstehen und das habe ich jetzt.

Vielen vielen Dank nochmal

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.782 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen