Hallo zusammen,
wenn man aufgrund der Berufsausbildung als auch langjährigen Berufserfahrung eigentlich Stufe 3 angeboten bekommen müsste bei der ersten Einstellung, aber dies abgelehnt wurde mit der Begründung, dass zwischen der letzten festen Tätigkeit (freie Wirtschaft) und dem Start im TVöD Bund nun mehr als ein Jahr Nichtbeschäftigung (Unterbrechung) liegt. Demnach könne nur Stufe 1 gewährt werden, weil die Berufserfahrung dadurch nicht mehr als einschlägig betrachtet werden könne. Ist das richtig so? Eigentlich sehr schade, da die Berufserfahrung ja auf jeden Fall gegeben und angeeignet wurde für Stufe 3.
Und kann nichts dagegen eventuell noch machen. Persönlich habe ich in dem Jahr dazwischen vor dem geplanten Start nicht sozialversichungspflichtig gearbeitet und mir eine berufliche Auszeit genommen und zudem teilweise im eigenen Familienbetrieb als mitarbeitender Familienangehöriger ausgeholfen.
Danke vorab
-- Editiert von Anubis2503 am 20.04.2018 21:04
Frage zu Stufenzuordnung bei Neueinstellung - TVöD Bund
20. April 2018
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Frage vom 20. April 2018 | 21:03
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Stufenzuordnung bei Neueinstellung - TVöD Bund
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#1
Antwort vom 21. April 2018 | 14:56
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6493x hilfreich)
Das ist dann wohl eine Ermessens- bzw. auch Verhandlungsfrage. Der AN hat i.d.R. dann gute Karten, wenn in seinem Beruf an Leuten/Fachkräften Mangel herrscht.
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